ein Arbeitnehmer welcher für einen deutschen Arbeitgeber mit Sitz in D tätig ist allerdings seinen Wohnsitz samt Lebensmittelpunkt (>183 Tage) in GB hat: Stimmt es daß der AN in diesem Fall von Doppelbesteuerung betroffen wäre?
Stimmt es daß der AN
in diesem Fall von Doppelbesteuerung betroffen wäre?
Nein. Das Besteuerungsrecht für seinen Lohn liegt da klar beim Vereinigten Königreich, auch wenn das dem Lohnbuchhalter seines Arbeitgebers vielleicht nicht gefällt.
Welche Alternativen hätte er eventuell?
Nicht in der Besteuerung, sondern in der Sozialversicherung gibts insofern Alternativen, als unter Umständen - je nach Sachverhalt im Einzelnen - eine Entsendung (= Verbleib in der deutschen Sozial- und Krankenversicherung) gestaltet werden kann, wenn das nützlich und gewünscht ist. Aber das steht auf einem anderen Blatt.