Arbeitgeber dürfen das Tragen eines BH`s verlangen

Nein, das hat das Gericht nicht entschieden.

Du hast Recht!

Wer sich für die weiteren Einzelheiten interessiert, kann das
hier nachlesen:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/…

Kann mir bitte vor diesem Hintergrund mal einer erklären, was
das Tragen eines BH so sehr vom Tragen eines Unterhemdes oder
den Vorgaben für die Bartpflege unterscheidet, dass ersteres
eine (entrüstete) Nachricht wert ist, letzteres dagegen nicht?

Hast du schon mal einen Tag lang einen BH getragen?

Kopfschüttelnd.

Ich schüttle mit.
In der von dir verlinkten Urteilsbeschreibung steht:

„(…) Das gilt zunächst für das in § 2 Ziff. 8 der Trageordnung für Mitarbeiterinnen vorgeschriebene Tragen von Unterwäsche. Die Beteiligte zu 2) weist insoweit zu Recht darauf hin, dass die in ihrem Eigentum stehenden Blusen und Hemden durch das Tragen von Unterwäsche geschützt und weniger schnell abgenutzt werden. Die Eignung des Eingriffs steht damit außer Frage. (…)“
Auf welche veröffentlichten wissenschaftlichen Erkenntnisse beruft sich das Gericht dabei?
Welche Forschungsergebnisse zur Abnutzung von Oberbekleidung durch fehlende Unterwäsche wurden dem Gericht vorgelegt?
„Die Eignung des Eingriffs steht damit außer Frage.“

Wir reden hier nicht über Unterhosen (die nebenbei gesagt, keine Monatsblutung und keine schwache Blase an der Durchnässung von Oberbekleidung hindert), sondern über Büstenhalter und Unterhemden.

Da du eine Frage brauchst:
Ist es diskriminierend, wenn man Brustwarzen als schädigend für Kleidungsstücke ansieht?

Gruß
Spatzi