Ich habe mich für eine Entrümplungsaktion in unserem Büro dazu bereit erklärt, einige Dinge davon über mein privates Ebay Konto zu versteigern, damit wir noch etwas davon haben. Den Erlös würde ich selbstverständlich nicht behalten, sondern wieder an den Arbeitgeber abführen.
Wie schaut hier die rechtliche Lage aus? Habe ich trotz der Erlaubnis meines direkten Vorgesetzten etwas zu befürchten (oder der Vorgesetzte?), wenn dienstliches Eigentum, welches nicht mehr benötigt wird, über einen privaten Account verkauft wird?
Hinterher heißt es „Das gehörte Ihnen ja garnicht, wie können Sie das verkaufen“
Möchte nur auf der sicheren Seite sein, wie sieht ganz nüchtern gesehen die rechtliche Lage aus? Das ich moralisch auf der richtigen Seite stehe, denke ich mir
Wie schaut hier die rechtliche Lage aus? Habe ich trotz der
Erlaubnis meines direkten Vorgesetzten etwas zu befürchten
(oder der Vorgesetzte?), wenn dienstliches Eigentum, welches
nicht mehr benötigt wird, über einen privaten Account verkauft
wird?
Das kommt darauf an!
Bestätigt der Vorgesetzte im Streitfall auch? Müssen die zugehörigen ebay-Daten dann offen übergeben werden? Wer entscheidet da, daß dienstliches Eigentum nicht mehr gebraucht wird? Weiss die GF davon?
Wo ist das Problem, einen neuen ebay-Account auf den Namen der Firma einzurichten?
Hallo,
toll, das du dir vorher Gedanken machst.
Mach eine Liste, mit den Gegenständen, die verkauft werden sollen. Dein vorgesetzter bestätigt dir, das du genau diese Dinge verkaufen darfst. Er muss dir auch einen Freifahrtschein ausstellen, nicht das ihm der Erlös zu niedrig erscheint.
Viel Spaß bei der Versteigerung, eine tolle Sache.
Llissy
Hallo,
bitte immer alles schriftlich bestätigen lassen und darauf achten, ob der, der das genehmigt, überhaupt dazu berechtigt ist.
Ich wäre da vorsichtig.
Schöne Grüße
phantomin
ist nicht ganz einfach. Es muss geklärt sein, ob diese Dinge schon abgeschrieben sind. Wie kann die Buchhaltung des Arbeitgebers das verbuchen. Und wie wird das mit der Umsatzsteuer geklärt? Beim Einkauf hat der Arbeitgeber vermutlich die Umsatzsteuer geltend gemacht, aber wenn diese Dinge jetzt „privat“ verkauft werden, wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Und rechtlich ist natürlich hier umstritten, wer der Eingentümer dieser Dinge ist.
Viele Grüße
Hallo,
schwierige Frage, da ich die Verhältnisse in Ihrem Büro nicht kennen.
Klar, die Befürchtung ist begründet oder auch total überzogen, wer weiß das schon.
Machen Sie es doch diplomatisch: Listen Sie alle Gegenstände auf und geben Ihrem Vorgesetzen eine Liste. So hat er einen Überblick und kann Ihnen auch auf dieser Liste den freien Verkauf über ebay genehmigen. Das ganze können Sie noch besser per Mail machen, mit der Bitte um Erlaubnis für den Verkauf. Nehmen Sie die bestätigte Ausfertigung auch mit nach Haus zu Ihren Unterlagen, so haben Sie jeder Zeit Zugang zu dieser Liste. Ich empfehle sowieso immer, alle Dienstanweisungen in Kopie zu den privaten Unterlagen zu packen. Hat mir mal sehr geholfen, als ich nach 16 Jahren die fristlose Kündigung bekam und nicht mehr an meinen Rechner herankam. So konnte ich Beweise beibringen und der fristlosen Kündigung konnte erfolgreich abgewehrt werden. Ich wünsche Ihnen weiterhin ein gutes und harmonisches Arbeitsklima und einen erfolgreichen Verkauf bei ebay.
Hintergrund ist hier das Steuerrecht, welches hier umgangen wird. Verkauftes Betriebsvermögen gehört ebenso in die Buchhaltung des Arbeitgebers wie die anderen Positionen des Arbeitgebers auch. Dafür gehört auch eine ordentliche Rechnung, welche der Arbeitgeber hier nicht ausstellen könnte.
Im schlimmsten Fall könnten Sie sogar strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wie Ihr Arbeitgeber auch.
Sinniger ist es, für den Arbeitgeber ein gewerbliches ebay-Konto einzurichten und es darüber zu verkaufen, welches aber noch andere Gefahren mit sich bringt.
Alternativ gibt es auch noch die Leute, die gewerblich im Auftrag von anderen Gewerbetreibenen Gegenstände verkaufen, die sogenannten ebay-Agenten.
Schließlich könnte der Arbeitgeber an Sie diese Gegenstände verkaufen, damit er ein Beleg hat und die Positionen gebucht werden können. Damit wäre er sauber raus. Sie wiederum könnten die Gegenstände bei ebay einstellen, wobei dann Sie der Eigentümer der Gegenstände wären. Hier würde ich aber aufpassen, dass nicht Sie selbt als gewerblich eingestuft werden können. 5 Bürostühle könnten dafür schon ausreichen. Hier kommt es auf die Gegenstände und deren Anzahl an.
Schreib das genauso auf und lass Dir das unterschreiben. Das einzige Problem das ich sehe ist, wenn die Dinge defekt sind und sich Deine Kaeufer beschweren.
Ansonsten doch kein Problem. Einfach Kopien der Verkaeufe an die Firma geben und eine Kopie der Gebuehrenrechnung.
Dann noch mal Deinen Zeitaufwand darstellen und diese Stunden evtl. mal abfeiern.
LG
Anja
Hallo und guten Tag!
Es gibt Papier und Bleistift um die betrieblichen Artikel zu listen, die dann von einem Verantwortlichen unterschrieben werden müssen. Der-oder Diejenige könnte auch bestimmen/niederschreiben, dass der Erlös in die Betriebskasse o.ä. wandern sollte.
Das e-bay-Konto könnte auch über die Firma laufen. Dann allerdings würde aber Mehrwertsteuer aus betrieblicher Sicht entstehen, die dann die Firma abführen müßte.
Viele Firmen überlassen den Betriebsangehörigen für obligat 1 Euro diese Dinge. Mit diesem 1 Euro wird das Betriebsgut aus der betrieblichen Abschreibung entfernt.
MfG rieke
Hallo,
da ist Vorsicht geboten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass die Aktion von oberster Stelle angesegnet ist, dann lassen Sie lieber die Finger davon.
Gruß
J.D.