hallo,
mache ich mich strafbar wenn ich einen Arbeitgeber darüber informiere dass sein zukünftiger Auszubildender einen Betrug gegen mich begangen hat??? dieser Fall ist bereits bei der Polizei bekannt!!! war ein Internetkauf!!! Ware bezahlt und nicht erhalten.
Kann ich dafür angezeigt werden???
danke im voraus
über nützliche tipps oder vorgehnsweisen wäre ich sehr erfreut! 
hallo
strafbat nicht …eventuell ärger mit dem zukünftigen auszubildenden…bei der gewaltbereitschaft heute…
mein persönl. rat:
vertrauliches gespräch mit deinem chef…
jetzt lese ich dein frage noch einmal, daraus geht nicht hervor ob das in deiner firma ist.
ist der fall denn abgeschlossen oder hast du weiter vorderungen an den …wenn die polizei ihre arbeit getan hat und du dein geld hast - würde ich alles auf sich beruhen lassen…
alles gute dir…
Hallo,
leider nicht meine Baustelle, bzw. Fachgebiet.
Mein Bauchgefühl sagt jedoch: Wenn die Straftat von Rechts wegen verfolgt und verurteilt wurde, dann ist sie auch erledigt. Man kann nicht 2 x für die gleich Tat bestraft werden.
Sie sollte sich zurückhalten und dem AG keinen Hinweis geben. Der zukünfige Azubi hat seinen neuen AG ja nicht geschädigt und deshalb eine faire Chance verdient.
Bitte äußern Sie sich auch Kollegen gegenüber nicht, dass könnte sich für Sie ggf. sehr unangenehm auswirken.
Vorschlag: Sollte der Azubi die Ausbildung beginnen, sprechen Sie ihn an und versuchen Sie in einen Gespräch die offenen Dinge zu klären und dann auch abzuhaken.
Vorsicht für übler Nachrede, dies würde zu einem möglichen Kündigungsgrund führen.
Gruß
Trotzkopf
Ahoi BabyFace,
kommt darauf an…
jemanden einer *falschen* Straftat bezichtigen ist strafbar.
Entspricht der Internetbetrug nachweisbar der Wahrheit- nicht.
Jack
Ja Beweiseliegen auch vor !
Habe schon alles versucht ! alles auf einem friedlichen Wege! Mit verschieden Lösungsvarianten! Geld zurück oder Ersatzware und und und aber keine Rückmeldung!
Ich musste durch diesen Vorfall ein Ersatz erwerben der mich auch um 250 euro erleichtert hat ! also 2 BEZAHLEN, EINEN BEKOMMEN 
Es ist nicht in meiner Firma! Er hat mich nur gebeten den Fall zurück zu ziehen, denn er bangt etwas um seinen Azubi Platz! Hätte ich sofort gemacht wenn es zu einer Lösung gekommen wäre!
Keine Meldungen, keine Lösungsversuche nur Schweigen und nichts tun haben es dazu geführt!
naja, ich bin der Meinung man kann für alles eine Lösung finden wenn man eine haben möchte ! 
Hallo,
strafbar sicherlich nicht, es sei denn du sprichst Verdächtigungen und Anschuldigungen aus, die nicht bewiesen sind. Zu einem laufendem Verfahren sollte hier wohl eher nichts gesagt werden.
bis bald
Alles Tatsachen! die mich halt Interessieren! ICh will einfach auf der Sicheren Seite sein und Geld ist Geld! 
Hallo noch einmal,
ich kann gut verstehen, dass du möglichst nicht mit jemanden zusammenarbeiten möchtest, der dich über´s Ohr gehauen hat. Ich sehe auch keine Einwände, deinem Chef zu sagen, dass du hier eine Anzeige erstattet hast und das ein Verfahren läuft. Mehr aber auch nicht. Von außen sind diese Situationen immer schlecht einzuschätzen. Sollte es ein Urteil gegen euren neuen Auszubildenden geben, wird dein Chef ohnehin früher oder später davon erfahren.
Tschüß
Alles Tatsachen! die mich halt Interessieren! ICh will einfach
auf der Sicheren Seite sein und Geld ist Geld!
Hallo,
Sie machen sich strafbar, wenn Sie das dem Arbeitgeber melden und der Auszubildende noch nicht rechtskräftig verurteilt ist. Dann ist es ganz schnell Verleumdung. Will heißen, nur wenn der Auszubildende für diese Tat bereits bestraft wurde, hat er die Tat auch begangen. Solange das nicht der Fall ist, stehen Sie im Regen da.
Aber ich habe noch eine Frage: Ist das jetzt Rache? Brauchen Sie das? Was hilft es Ihnen weiter? Sie vermasseln evt. dem Auszubildenden sein weiteres Leben. Und als Auszubildender ist er wahrscheinlich noch sehr jung und unterliegt noch dem „Jugendschutz“.
Die Bestrafung erfolgt doch durch die Polizei, evt. Gericht und Staatsanwaltschaft.
Wollen Sie jetzt zusätzlich Richter sein? Es bringt Ihnen nichts außer kurzer Genugtuung und was wird mit dem jugendlichen Auszubildenden?
Deshalb bitte ich Sie, die Sache noch einmal zu überdenken.
Alles Gute.
Hallo BabyFace,
mag ja sein, das der Fall bei der Polizei aktenkundig ist, aber gab es schon eine Verhandlung mit abschließendem Urteil?
Diese Information an den Arbeitgeber ist nach meiner Einschätzung kein Fall für eine Anzeige. Aber der zukünftige Azubi könnte zivilrechtliche Schritte gegen Sie einleiten, die sehr heftige gegen Sie Ausfallen könnten.
Um konkrete Tips zu geben, würde mich interessieren warum Sie einem jungen Menschen die Chance einer soliden Ausbildung nehmen möchten. Rache?
Gruß Svalroph
Hallo,
ich kann Ihren Ärger verstehen, trotzdem bitte sehr vorsichtig agieren!
Es handelt sich um eine privatrechtliche Sache, die Sie auch mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen sollten.
Um sich den Vorwurf der üblen Nachrede zu ersparen, sollten Sie gegenüber Arbeitskollegen keine Aussagen machen.
Ich weiß ja nicht, wie Sie dem Vorgesetzten oder Personchef verbunden sind und in welcher Position Sie tätig sind. Evtl. kann man ja auf dem Wege zur Parkplatz oder zur Kantine ein privates Gespräch in diese Richtung bringen, aber Vorsicht.
Aus Erfahrung weiß ich, dass sich Nachrede immer negativ auswirkt.
Viel Glück
Trotzkopf
hallo
denke mal es ist nicht strafbar wahrheiten mitzuteilen.
davon abgesehen
warum hast du das bedürfniss es deinem arbeitgeber diese information mitzuteilen?
der rechtsstaat wir dem nachgehen und die rechte strafe verhängen.
da es um ein zukunftigen azubi geht gehe ich mal davon aus das der jenige relativ jung ist.
denke mal das sie kein unschuldsengel sind.
was mich noch einfällt
wer frei von sünde (schuld) ist werfe den ersten stein.
handele bedacht
gruß
hasan
Hallo babyface,
Das ist keine Arbeitsrechtsfrage. Ob einer einen Betrug begangen hat oder nicht, stellt ein Gericht fest. Solange kein Urteile besteht gilt er auch nicht als Betrüger. Willst Du nur eine billige Rache oder warum willst Du den Arbeitgeber verständigen?
Unter Denunziation (lat. denuntiare, „absprechend berichten, Anzeige/Meldung machen“; denuntiatio, „Ankündigung, Androhung“) versteht man die – häufig anonyme und/oder öffentliche – Beschuldigung oder Anzeige einer Person oder Gruppe aus nicht selten niedrigen persönlichen oder oft politischen Beweggründen, von deren Ergebnis der Denunziant sich selbst oder den durch ihn vertretenen Interessen einen Vorteil verspricht.
Nachzulesen unter http://de.wikipedia.org/wiki/Denunziation
Gruß
ricko
Hallo Babyface,
das ist eine heikle Angelegenheit. Ich würde mich auf alle Fälle mit einem Anwalt besprechen oder bei Gericht versuchen eine schnelle Rechtsberatung zu bekommen. Die ist soviel ich weis kostenlos.
Viele Grüße
was heißt strafbar ? entweder es ist polizeilich bekannt oder nicht.
strafbar ist nur etwas zu behaupten was nicht nachweisbar ist.
Hallo, dazu kann ich leider nichts verbindliches sagen. Dem Gefühl nach: als Straftatbestand käme hier sowas wie üble Nachrede in Frage. Die Anzeige müsste der Azubi machen, wenn er denn davon erfahren würde. Da der Fall aber bereits aktenkundig ist, dürfte eine solche Klage gegenstandlos sein. Andererseits: jemand ist erst dann schuldig, wenn ein Gericht dies befunden hat. Insofern käme es auf eine vorsichtige Formulierung gegenüber dem Arbeitgeber an. Wenn die Sachlage unzweifelbar eindeutig ist, würde ich dem Arbeitgeber schon informieren; ihm ist ja auch daran gelegen, sich keine faulen Eier einzuhandeln.
Sorry, BabyFace,
lag im Krankenhaus und bin erst jetzt wieder fähig meine Mails entgegen zu nehmen.
Sicherlich hat man dir schon gute Tipps geben können.
Vielleicht kann ich dir ein Andermal Rat geben 
Gruß, Feelein
Hab grad festgestellt, dass meine Antwrt nicht übertragen wurdeq, brauchst du die Antwort noch