Wenn jemand Arbeitslos wird (nicht beabsichtigt) bekommt vom Arbeitgeber noch eine kleine Entschädigung.Ist aber schon eine ein paar Wochen Arbeitslos und bekommt da erst die Entschädigung.
Muss das dem Arbeistamt gemeldet werden?
Wird da was vom Arbeistlosen Geld was abgezogen?
Vom alg I wird nichts abgezogen. Bei Entschädigung in Verbindung mit Verkürzung der Kündigungsfrist, kommt es zu einer Ruhezeit (nicht zu verwechseln mit Sperrzeit!).