Hallo folgendes Problem.
Ein Arbeitgeber erteilt seinem Angestellten auch nach mehrmaliger Aufforderung keine Lohnbescheinigung. Das Arbeitsverhältnis existiert bereits seit 5 Monaten. Es erfolgte insoweit nur eine Abrechnung für März und diese war auch vollkommen verkehrt.
Der Arbeitgeber wurde darauf hingewiesen, dass die Lohnbescheinigungen dringend benötigt werden. Der Arbeitgeber hat insoweit seinem Angestellten mitgeteilt, dass er sich darum kümmert und die Abrechnung würde ja angeblich auch von einer anderen Firma erstellt werden, etc.
Auch der Hinweis des Angestellten dass die Bescheinigung unbedingt zur Vorlage bei der Bank sowie der Versicherung benötigt wird, beschleunigte nicht die Herausgabe.
Wie kann nun der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber vorgehen ohne Angst zu haben, dass er gekündigt wird. Hierzu ist zu berücksichtigen, dass sofern die Bescheinigungen nicht innerhalb der nächsten drei Wochen vorliegen, dem Arbeitnehmer die Bankverbindung gekündigt wird. Was dies heutzutage bedeutet weiß wohl jeder. Für schnelle Zuschriften ist der betroffene Arbeitnehmer dankbar.
Hallo!
*schluck*
Das ist ja der Hammer, okay, dass da Fehler gemacht werden… aber KEINE Bescheinigungen… *tsts*
Nebenbei gefragt: Geht es nur einem AN so?
Also, genauso wie der AG den Lohn /das Gehalt regelmäßig und pünktlich zu zahlen hat, muss er monatlich auch eine Abrechnung liefern.
Genauso muss er die Steuern und gesetzlichen Sozialabgaben abführen.
Die konkrete Rechtsgrundlage finde ich nicht, unter Umständen ergibt sich das aus den diversen Regelungen: Steuer- sowie Sozialabgabenrecht (ESTG, AO, etc.) … doch habe ich noch andere Gedanken:
Gibt es eine Aufsichtsbehörde, ist der AG in einem Arbeitgeberverband, kann eine Kammer, in der der AG (Pflicht-)Mitglied ist oder können andere Institutionen Druck ausüben?
Oder kann evtl. die Bank ein Wörtchen mitreden… ist sie vielleicht sogar die „Hausbank“ des AG?
Als ultima ratio stünde ein Gang vors Arbeitsgericht aus.
Good luck,
, MfG, Jogi
PS. Ich hoffe, dass jemand noch die Rechtsgrundlage nennen kann.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Öhm nö
Hi!
Also, genauso wie der AG den Lohn /das Gehalt regelmäßig und
pünktlich zu zahlen hat, muss er monatlich auch eine
Abrechnung liefern.
Nö, nicht wirklich! Nur dann, wenn Veränderungen anstehen!
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gese…
108
LG
Guido, der aber keinen wirklichen Rat in den ersten 6 monaten hat
PS. Ich hoffe, dass jemand noch die Rechtsgrundlage nennen
kann.
ja! § 108 GewO (http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__108.html)
und nen kleinen Lesetipp hätte ich auch: http://www.lexonline.info/lexonline2/live/kkh_lex_bf…
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