Hallo,
ich habe hier wieder einen fiktiven Fall mit meinem berühmten *g* Hans.
Hans ist arbeitslos und erhält Alg. II. Hans ist jedoch nur 4 Monate arbeitslos. Danach steht er dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Warum spielt keine Rolle (vielleicht steht ein Auswanderungstermin fest, vielleicht beginnt er ein Studium, geht in Rente … egal).
Während der 4 monatigen Arbeitslosigkeit bewirbt sich Hans wie in der Eingliederungsvereinbarung gefordert. Er erhält jedoch für diese kurze Zeit von 4 Monaten keine Stelle, da nur längerfristige Jobs ausgeschrieben sind.
Angenommen ein fiktiver ARGE-Mitarbeiter würde von Hans verlangen, dass er bei Vorstellungsgesprächen verschweigt, dass er nach 3 bzw. 4 Monaten den Job wieder kündigen müsste, wie sollte sich Hans verhalten?
Sollte er bei einem Vorstellungsgespräch verschweigen, dass er der Arbeitsstelle nur 4 Monate zur Verfügung steht, wie vom ARGE-Mitarbeiter gefordert? Oder sollte er potentiellem Arbeitgeber reinen Wein einschenken auch auf die Gefahr hin, dass er dann den Job nicht erhält?
Danke schon mal für Eure Meinungen.