Arbeitgeber etwas verschweigen

Hallo,

ich habe hier wieder einen fiktiven Fall mit meinem berühmten *g* Hans.

Hans ist arbeitslos und erhält Alg. II. Hans ist jedoch nur 4 Monate arbeitslos. Danach steht er dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Warum spielt keine Rolle (vielleicht steht ein Auswanderungstermin fest, vielleicht beginnt er ein Studium, geht in Rente … egal).

Während der 4 monatigen Arbeitslosigkeit bewirbt sich Hans wie in der Eingliederungsvereinbarung gefordert. Er erhält jedoch für diese kurze Zeit von 4 Monaten keine Stelle, da nur längerfristige Jobs ausgeschrieben sind.
Angenommen ein fiktiver ARGE-Mitarbeiter würde von Hans verlangen, dass er bei Vorstellungsgesprächen verschweigt, dass er nach 3 bzw. 4 Monaten den Job wieder kündigen müsste, wie sollte sich Hans verhalten?

Sollte er bei einem Vorstellungsgespräch verschweigen, dass er der Arbeitsstelle nur 4 Monate zur Verfügung steht, wie vom ARGE-Mitarbeiter gefordert? Oder sollte er potentiellem Arbeitgeber reinen Wein einschenken auch auf die Gefahr hin, dass er dann den Job nicht erhält?

Danke schon mal für Eure Meinungen.

Hallo MA,

das kommt darauf an, was Hans will. Will Hans einen Job? Dann steht es ihm frei zu schweigen.
Will Hans keinen Job bzw. will er dem Arbeitgeber nichts vormachen, wie soll der ARGE-Mitarbeiter das rausbekommen?

Gruß, SweetAngel

Hallo,

Was würde Hans wohl entgegnen, wenn er wichtige Details bei seiner Einsellung verschweigen würde ? Der haut auf ein unbefristetes Stellenangebot nach gegebenem Beispiel nach 4 Monden im Sack und hat damit einem anderen Bewerber mt Wunsch auf langfristige Beschäftigung durch XXX die Chance auf Einstellung genommen…

Watt sacht Hans denn dann ?
Watt sacht der SB, wenn sein " Vorschlag " mal minnigens bis zur Teamleitung durchdringen würde ?

Mit vollstem Unverständnis…

nutzlos

Hallo,

das kommt darauf an, was Hans will. Will Hans einen Job? Dann
steht es ihm frei zu schweigen.
Will Hans keinen Job bzw. will er dem Arbeitgeber nichts
vormachen, wie soll der ARGE-Mitarbeiter das rausbekommen?

Bezüglich Arbeitswillen, nehmen wir mal an, dass Hans in diesen 4 Monaten schon arbeiten wollen würde. Ich hatte aber eigentlich mehr das moralische Dilemma gemeint, in dem Hans steckt. Vom ARGE-Mitarbeiter bekommt er Druck zu einem potentiellen Arbeitgeber unehrlich zu sein, bzw. ein für eine Anstellung wichtiges Detail, nämlich die Dauer der Verfügbarkeit, zu verschweigen. Kaum wäre Hans eingearbeitet würde er wieder kündigen müssen, was Hans ein schlechtes Gewissen bereiten würde.

Ich weiß nicht, ob ein ARGE-Mitarbeiter rausbekommen könnte, was Hans in einem Vorstellungsgespräch sagt, außer der Mitarbeiter erkundigt sich beim Arbeitgeber, falls dieser Auskunft geben darf.

Hallo,

wenn Hans das mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, dann sollte er es lassen. Auch ein ARGE-Mitarbeiter kann Hans nicht dazu zwingen, dem Arbeitgeber relevante Informationen zu verschweigen.

Gruß

1 Like

Hallo,

Super Frage - ehrlich. Regt zum Nachdenken an.

Ich bin Arbeitgeberin, und als solche erwarte ich von meinen Mitarbeiter/innen absolute Ehrlichkeit und Offenheit, denn das ist die Basis meines Geschäftes.

Würde ich Jemand einstellen der nur 3-4 Monate zur Verfügung steht?

Ein klares JA (in meinem Fall), da ich durch seine Offenheit weiss, Hans WILL arbeiten und er würde in der Zeit wo er in der Firma ist sein Bestes geben. Er könnte sich ja auch bequem in die Hängematte legen…

Von AN-Seite aus betrachtet, also ich wäre Hans, lügen würde ich in keinem Fall. Logisch riskiert Hans dann nicht genommen zu werden, aber hätte er nicht jeden Tag ein schlechtes Gewissen?
Und wirkt sich das nicht auch auf seinen Job aus?

Nun es gibt solche und solche Arbeitgeber. Bei vielen kommt man mit der Wahrheit nicht zum Ziel - sprich zum Job.

Ich hatte mal eine Mitarbeiterin (arbeitet jetzt wo anders in VOLLZEIT) von der ich 4 Wochen nach der Einstellung mitbekam das ein Insolvenzverfahren läuft und das monatlich Pfändungen abzuführen sind, was sie mir bei der Einstellung nicht gesagt hatte.

Ich war schon irgendwie enttäuscht, andererseits konnte ich aber auch verstehen, dass sie Angst hatte, dass ich sie dann nicht einstelle.

Ich habe im Nachhinein darüber mit ihr gesprochen.

Sie hätte nichts verschweigen müssen, denn ICH ziehe den Hut vor allen, die wie auch immer in eine misslichen Lage gekommen sind, und gewillt sind sich daraus wieder zu befreien.
So eine Wohlverhaltensphase ist auch nicht ohne - und es gibt genug Leute die nur so viel verdienen, dass nichts zu holen ist und ansonsten die Zeit aussitzen…

Was den Arbeitsberater betrifft, da kann ich nur dem o.g. Beitrag zustimmen.

LG aus LE von mg6358

Es sind ja maeist 6 Monate Probezeit üblich. In denen kann man ohne Begründung kündigen.
Mit diesem Risiko müssen AN und AG sowieso leben.

Vielleicht ändert Hans ja auch seine Meinung in den 4 M.,
oder sein Grund für den Abgang aus dem Arbeitsmarkt verzögert sich,
oder …

Gruß JK