Arbeitgeber fordert Lohn zurück

Hallo Zusammen,
Ich habe eine frage und würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
Aber vorher würde ich gerne mein Problem mehr oder weniger kurz schildern.

Ich habe meine Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik in August 2008 begonnen. In meinen Ausbildungsvertrag stand eine Tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden drin. Damals unterschrieb ich den Vertrag da ich

  1. wusste ich das man in dieser Branche viele Stunden leisten muss.
  2. Das Arbeitszeitgesetzt nicht kannte.
  3. Dachte das die IHK die Verträge prüft.
  4. ich froh war eine Ausbildungstelle zu haben.
    Also fuhr ich jeden Tag 65 km zur Arbeit ,arbeitete 10 Std. (Meistens viel länger Rekord 32 std am stück)Und fuhr wieder zurück.
    Nach einigen Monate in der Berufsschule Thema Arbeitszeitgesetzt wurde mir klar das es nicht erlaubt war. Also sprach ich meinen Chef darauf an .Er begründete mein Anliegen mit die Lehrer haben keine Ahnung in der Branche ist das ganz normal. Nach einem Gespräch mit meinem Lehrer Rat er mir die Probezeit abzuwarten und dann mit der IHK zu drohen was ich dann Tat und er meine Tägliche Arbeitszeit mündlich auf täglich 8 Std. Herabsetzte . Da war ich aber schon 7 Monate im betrieb. Dann kam die zwischenprüfung die total zur Katastrophe wurde . Da ich überhaupt keine Kenntnisse hatte.(kein Wunder chef war gelernter Maurer und die Mitarbeiter alles Schreiner). Es war so schlimm das die Prüfer mich danach zur Seite nahmen und fragten was ich da denn ganzen Tag machen würde. Und ich solle die Firma wechseln weil ich keine Chance haben werde die Prüfung zu bestehen. Ich war so sauer und wütend das ich die nächsten 3 Wochen berufschule ausfielen ließe . Nach dem schulblock rief ich mein Chef an und bat um ein aufhebungsvertrag .Er wolle erst mit seinen Steuerberater reden, er würde mich dann anrufen. Nach 6 Wochen ohne Rückmeldung rief ich wieder an . Ich solle rückwirkend kündigen . Was ich natürlich nicht Tat.
    Mittlerweile vergingen 3 Monate ohne Einigung .Da ich offiziel noch angestellt war hate ich kein recht auf ALG 1 bekam aber kein Lohn vom betrieb.Als ich nun eine neue Stelle fand wo ich meine Ausbildung weiter machen konnte . Kündigte ich mit Absprache eine Rechtsanwalt selber da ich sonst nicht die neue stelle antreten konnte .
    Nach meiner fristlosen Kündigung bekam ich einen Brief ich solle doch den Lohn wo ich nicht in der Schule war zurück Zahlen. Ich fragte ihn ob er mich verarschen wolle er solle Glück haben das ich ihn nicht verklagt habe .darauf hin hörte ich nix mehr . Bis auf heute … Ja nach 2 Jahren will er jetzt doch das Geld haben . Ich bin jetzt fertig geworden und brauche für das Arbeitsamt eine Arbeitsbescheinigung von den letzten 2 Arbeitgeber deswegen auch der Kontakt wieder.

So nun endlich zu meinen fragen:

  1. Darf er den Lohn überhaupt zurück fordern?
  2. kann ich mein fehlendes Gehalt fordern?
  3. kann ich die zu viele Stunden jetzt noch einfordern?
  4. kann ich ihn jetzt noch wegen nicht beachtung des Arbeitszeitgesetzt anzeigen?

Schon mal vielen dank für die zeit die ihr euch genommen habt um alles zu lesen .

Gruß Marco

Hallo Marco,
ich würde Dir einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht empfehlen. Das ist doch sehr kompliziert.
HG Circan

Hallo Marcobs25,

ich verstehe die Wut und möchte dir deshalb ein paar dringende Ratschläge geben, damit die Situation für dich nicht schlimmer sondern besser wird.

  1. Falls du unentschuldigt gefehlt hast, hat die Schule versäumt, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, wenn er mit dir nicht darüber sprach. Er hätte dich dann dazu motivieren müssen hinzugehen.
  2. Falls du dich mit Krankheit entschuldigt hast, dann brauchst du für 1 Fehltag, wenn du über 18 bist, kein Attest. Da musst du gar nichts tun, sonder die Lohnabrechnung/Steuerberater. Der Arbeitgeber hat durch seine Umlage U1 bei der Krankenkasse einen Anspruch auf z.B. 70% des bezahlten Lohnes.
  3. Rückwirkende Anzeigen gehen nie.
  4. Überstunden müssen bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.
    5.Da es schon 2 Jahre her ist, würde ich sofort die Einrede der Verjährung machen. Da ist dann auf alle Fälle Ruhe. Fristen werden folgendermaßen berechnet:
    Tag des Ereignisses (Kündigung) um 24.00 Uhr. Dann Ablauf des Jahres nehmen, in dem es passiert ist. z.B. 2010. Dann 2 Jahre dazunehmen. Fristablauf ist dann der 31.12.2012.
  5. So mancher Anwalt ist eine Pfeife und macht sich nur durch nicht ernstzunehmenden Drohgebärden wichtig.
    Das Gesetz heisst ja auch Arbeitsschutzgesetz und nicht „Umsatzschutzgesetz“. :wink:
    LG emh

Hallo Marco,

das ist ja ein ziemliches Durcheinander bei Dir gewesen. Aber schön, wenn Du die Ausbildung andernorts fertig machen konntest.

Zur Beantwortung Deiner Fragen kann ich leider nicht viel beisteuern, da dies rechtliche Fragen sind, die nicht in mein Themengebiet reinfallen. Ich möchte daher auch nichts falsches raten. Aber ich empfehle Dir, damit zu einem Fachanwalt zu gehen. Dieser wird Dir rechtsverbindliche Auskunft geben können.

Viel Erfolg und Gruß aus Hessen,
Michaela

Danke für die schnelle Antwort …

Es ist schlimm was dir passiert ist, leider gibt es einige Arbeitgeber die Auszubildende nur als günstige Arbeitskräfte betrachten. Leider kann ich dir nicht wirklich eine Antwort auf deine Fragen geben. Such einen Anwalt auf, der sich arbeitsrechtlich gut auskennt.