… noch nacharbeit eventueller Minusstunden.
Der Aufhebungsvertag wurde zum 30.3 beschlossen.
Unter sonstiges hat der Arbeitgeber noch eintragen, dass eventuelle Minusstunden noch nachgearbeitet werden sollen.
Es handelt sich hier um einen 400€ Minijob.
Falls der jetzte Arbeitgeber auf ein Minus kommt muss man dies nacharbeiten und wann.
ab 2.4 ist ja eine neue Beschäftigung wo anders?
für eine Antwort wäre ich dankbar.