Arbeitgeber führt Pfändung nicht an den Gläubiger ab

Ich habe seit 2 Jahren eine Lohnpfändung. Mein Arbeitgeber zahlt nun seit 12/2014 die monatlich in der Gehaltsabrechnung aufgeführten Nettosummen nicht mehr an den Gläubiger ab. Was ist zu tun? Kann ich meinen Arbeitgeber verklagen oder muß das der Gläubiger machen? Außerdem will ich Ihn wegen Betrzg bzw Unterschlagung anzeigen. Wie soll ich vorgehen?

Mein Arbeitgeber habe ich natürlich darauf angesprochen. Angeblich will er das zeitnah regeln. Aber der ist so clever und spiel nur auf Zeit. Ich fürchte, er meldet bald Insolvenz an, da es dem Betrieb sehr schlecht geht.

Hallo,

dann sollte der Gläubiger unbedingt sofort Drittschuldnerklage gegen den AG erheben.
Weil sonst unter Umständen (jetzt mal abgesehen vom Konkurs) auch die Ansprüche auf den gepfändeten Arbeitslohn verjähren könnten.

Der AN selber kann gar nichts machen,denn durch die Lohnpfändung ist der pfändbare Teil seines Arbeitslohnes an den Gläubiger übertragen worden.

Sollte der AG Konkurs anmelden,könnte der Gläubiger übrigens auch eine Schadenersatzklage gegen den AG einreichen.