Arbeitgeber Gehaltszahlung

Hallo liebe Experten,

nehmen wir mal an…
ein Arbeitnehmer war vom 6.4. bis 30.4 krank und das arbeitsverhältnis war von Arbeitnehmerseite aus beenden worden.

Gekündigt uwrde fristgerecht alles kein problem außer das der arbeitgeber bei der Krankenkasse die AUB des Arbeitnehmers angezeweifelt hat heisst der Arbeitnehmer war beim MDK dieser hat seine Krankheit bestätigt. Dies teilte seine grün-weiße Krankenkasse am selben tag noch seinem mittlerweile EX AG mit.

Nun hat der Arbeitnehmer kein gehalt bekommen da der EX AG gesagt hat ihm liegt noch kein Urteil vor ob die Krankmeldung berechtigt war oder nicht.

Diese wurde nachdem es ja am selben tag noch telefonisch von der Krankenkasse an den EX AG weitergegeben wurde am 16.5. auch schriftlich bestätigt (2 tage nachdem der Arbeitnehmer normal sein gehalt bekomme)

Nun sagt dem Arbeitnehmer der EX Arbeitgeber er würde ihm sein APRIL gehalt mit dem nächsten Lohnlauf schicken. sprich am 15.Juni.

Desweiteren nehmen wir an hätte sich der Arbeitnehmer mit dem Betriebsrat kurz geschlossen der Betriebsrat hätte ihm dnan geraten dem AG schriftlich zu schrieben das er in Bezug auf die Bestätigung der Krankheit nun die sofortige Auszahlung seines Gehaltes verlangt.

und der EX AG würde antworten:

Er könne die Gehaltszahlung weiterhin verweigern rechtlich gesehen und er möchte dem ganzen ein friedliches ende setzen also erklärt sich der EX AG bereit mit dem nächsten Lohnlauf das gehalt zu zahlen.

Meine Fragen rein rethorisch:

Könnte der Arbeitgeber das so durchziehen wäre er da auf der rechtlich sicheren seite, was ist eure meinung dazu?

Was würdet Ihr in eurer verantwortung in der Situation tun?

Meiner Meinung nach nicht denn die Krankenkasse hat es gegenüber dem AG bestätigt das der zweifel nicht gerechtfertigt ist und der AG VERPFLICHTET ist Gehalt zu zahlen.

Danke für antworten. … mehr auf http://w-w-w.ms/a4b5au