so habe ein Problem, ich habe am 26.02.10 meine Kündigung in die Hand bekommen und bin zum 31.03.10 gekündigt worden wegen Praxisschließung.
Ich habe halbtags gearbeitet und bin über den satz von 400€ also habe ich auch Steuern und Krankenversicherung gezahlt. Wohne seit 3 Monaten mit meinem Freund zusammen.(wenn das relevant ist)
So wie sieht das jetzt aus mit der Krankenversicherung? was muss ich jetzt machen?
Habe morgen beim Arbeitsamt ein Termin.
Aber mich würde Interessieren was auf mich zu kommt.
als Bezieherin von Arbeitslosengeld bist du weiterhin pflichtversichert in der GKV. Somit brauchst du dir keine Gedanken um deine Krankenversicherung machen.
Du bist wieterhin bei deiner gesetzlichen Kasse versichert.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir gerne nochmal schreiben.
Leibe Grüße
Sven
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wenn duch Anpruch auf Arbeitlosengeld hast, bist du über die Bundesagentur (12 Monate)krankenversichert. Ansonsten müsstest du dich freiwillig versichern.
wenn Du Arbeitslosengeld bekommst, zahlt die Agentur den Beitrag zur Kranken-
kasse. Ruf Deine Kasse an und teil denen mit, dass der Antrag läuft.
Viele Grüße
Luke64
Hallo zusammen,
so habe ein Problem, ich habe am 26.02.10 meine Kündigung in
die Hand bekommen und bin zum 31.03.10 gekündigt worden wegen
Praxisschließung.
Ich habe halbtags gearbeitet und bin über den satz von 400€
also habe ich auch Steuern und Krankenversicherung gezahlt.
Wohne seit 3 Monaten mit meinem Freund zusammen.(wenn das
relevant ist)
So wie sieht das jetzt aus mit der Krankenversicherung? was
muss ich jetzt machen?
Habe morgen beim Arbeitsamt ein Termin.
Aber mich würde Interessieren was auf mich zu kommt.
hallo linchen,
sofern du anspruch auf ALG I hast (wovon ich jetzt mal ausgehe) wirst du nach ende des beschäftigungsverhältnisses über die arbeitsagentur weiter versichert werden. die beiträge werden von der arbeitsagentur dann auch getragen.
solltest du keinen anspruch auf alg I haben, wäre zu prüfen, ob du evtl. familienversichert werden kannst. entweder über ehepartner (was bei dir wie ich verstanden habe wohl nicht der fall ist) oder über die eltern, regulär bis zum 23. lebensjahr, als eingeschriebener studen bist zum 25. lebensjahr.
die familieversicherung tritt nachrangig in kraft, wenn z.b. kein alg bezogen wird und ist kostenfrei.
in jedem falle: rufe deine krankenkasse an und gebe dort bescheid, dass dir gekündigt wurde und dass du dich alo gemeldet hast. dort wird man alles weitere in die wege leiten.
diese auskunft ist nicht rechtsverbindlich und es kann sich darauf nicht berufen werden. sie dient nur zur hilfe die ich aus gutem willen gebe.
Hallo!
wenn du Arbeitslosengeld bekommst, bist du automatisch auch krankenversichert. Das Arbeitsamt meldet dich bei deiner letzten Krankenkasse an, du selbst brauchst nichts zu unternehmen. Die Beiträge zahlt das Amt.
Viele Grüße
Katrin
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also dabei hängt es meines Wisens nach davon ab, wie lange du schon gearbeitet hast (ob bei diesem Arbeitgeber oder einem anderen). Wenn du mindestens ein Jahr gearbeitet hast bekommst du Arbeitslosengeld I, und dann übernimmt das Amt für dich auch die Krankenversicherung. Wenn du weniger als ein Jahr am Stück gearbeitet hast und du auch in den letzten X Jahren nicht mind. X Monate gearbeitet hast (habe die genauen Zahlen nicht im Kopf, die wirst du morgen auf dem Amt erfahren), bekommst du kein ALGI. Ob du dann ALG II, also Hartz 4 bekommst, hängt meines Wissens nach davon ab, wieviel dein Freund verdient. Seit ein paar Jahren ist es nämlich so, dass man nicht mehr verheiratet sein muss, um finanz.verantwortlich zu sein wenn man zusammen lebt und in einer Partnerschaft ist. Falls du weder ALG I noch II bekommst mußt du die Krankenversicherung glaube ich selbst zahlen. Wenn kein Einkommen vorliegt veranschlagt die Kasse dann eine Art Mindesteinkommen, das knapp über 800€ liegt. Davon werden 15% berechnet, plus Pflegeversicherung, macht zusammen ca. 150€, die du evtl. selbst übernehmen mußt. Erkundige dich auf dem Amt, ob es möglich ist, dass das Amt diese Kosten übernimmt auch wenn du keinen Anspruch auf ALG I oder II hast.
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wenn du arbeitslosengeld bekommst dann zahlt das Arbeitsamt die Beiträge für dich.
Ansonsten müssstes du dich selbst versichern, da ihr nicht verheiratet seit.
hallo linchen also soweit ich weiß übernimmt das arbeitsamt deine KV für dich das ist schon im arbietslosengeld mit enthalten brauchst dir also keine sorgen machen bist trotzdem versichert da du wie bei jeder versicherung auch beitragsfrei versichert bist bei arbeitslosigkeit
da können Sie ganz beruhigt sein. Das Arbeitsamt übernimmt ab 01.04.2010 die Funktionen, die der Arbeitgeber bisher übernommen hat. Sprich, es meldet Sie als Arbeitlosengeldbezieherin in der Sozialversicherung an (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) und führt die Beiträge ab. Sprich Sie sind ab 01.04. wieder/weiterhin krankenversichert.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und bei Fragen einfach nochmal mnelden.