Muss der Arbeitgeber über die Gewerbeanmelung Bescheid wissen?
Danke!
Muss der Arbeitgeber über die Gewerbeanmelung Bescheid wissen?
Klar, schließlich hat er sein Gewerbe ja selbst angemeldet.
Es sei denn, der AG ist Angehöriger eines freien Beruf, dann nicht.
Gruß systembedingt gelöscht
Moin,
auch über die Gewerbeanmeldung eines Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber informiert werden. Nicht in jedem Fall ist eine nebenberuflich gewerbliche Tätigkeit erlaubt.
Bei Google spontan dieses gefunden:
http://www.arbeitsratgeber.com/gewerbe-anmelden-0267…
Grüße,
-Efchen
Muss der Arbeitgeber über die Gewerbeanmelung Bescheid wissen?
Nein
Danke!
Bitte
Hi!
auch über die Gewerbeanmeldung eines Arbeitnehmers muss der
Arbeitgeber informiert werden.
Das ist falsch.
Nicht in jedem Fall ist eine
nebenberuflich gewerbliche Tätigkeit erlaubt.
Das dagegen ist korrekt.
Deine erste Aussage trifft meist nur unter den Umständen zu, die Deine Aussage Nr. 2 begründen
- oder es ist halt vertraglich vereinbart.
VG
Guido