Ich bin vor kurzem Arbeitslos geworden,und musste deshalb meinem früherem Arbeitgeber,also dem vor der jetzigen Kündigung Unterlagen zusenden,die die Firma ausfüllen muß für berechnung des ALG.
Die Zustellung erfolgte heute Morgen und keine 7 Stunden später weiss es die ganze Firma.was kann ich dagegen machen? Klar, das Ding ist durch, möchte aber gerne meiner ehemaligen Firma auf die Flossen klopfen lassen.An wenn kann ich mich wenden,muss ich Anzeige erstatten?
Hallo Stefan,
habe ich Dich richtig verstanden: nicht dein voriger Arbeitgeber, sondern noch der davor hat die Nachricht, dass Du jetzt arbeitslos bist in der gesamten Belegschaft verbreitet?
Weiß Du, wie es dazu gekommen ist? Über welche Kanäle?
Es ist richtig, dass so eine Information nicht hätte verbreitet werden dürfen. Lasse Dich bei der Polizei beraten, ich gehe davon aus, dass Du eine Anzeige wegen Verletzung von Privatgeheimnissen machen kannst.
Sollte ich Dich falsch verstanden haben, und dein bisheriger Arbeitgeber hat im Unternehmen kommuniziert, dass du dort nun nicht mehr tätig bist, wäre es ja doch normal. Über die Gründe jedoch müsste stillschweigen bewahrt werden.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiter helfen.
Alles Gute!
Anna
Hallo,
Beschäftigtendatenschutz ist ein ganz schwieriges Thema, weil der Arbeitgeber die Indiskretion ja eventuell nicht selbst begangen hat, sondern (ggfs. regelwidrig) einer der Mitarbeiter.
Anzeige ggfs. an den Landesdatenschutzbeauftragten - oder aber Versuch einer Mediation. Ich will jetzt keine Werbung machen - aber das wäre eines meiner beruflichen Angebote, -
und ich habe da schon das eine oder andere für Leute rausschlagen können. Insbesondere aber kann man auf diese Art weiteren Schaden begrenzen oder vermeiden.
Viele Grüße
Klaus Marwede
Hallo, Anna
Danke für die sehr schnelle Antwort. Du hast das völlig richtig verstanden. Die Kanäle sind mir auch bekannt,nur der jenige welche der mir das mitteilte ist ein ehemaliger kollege,er Arbeitet also noch dort. Das ist das Dilemma an der Sache
Hallo Stefan,
habe ich Dich richtig verstanden: nicht dein voriger
Arbeitgeber, sondern noch der davor hat die Nachricht, dass Du
jetzt arbeitslos bist in der gesamten Belegschaft verbreitet?
Weiß Du, wie es dazu gekommen ist? Über welche Kanäle?
Hallo Herr Cremer,
Ihren Ausführungen kann ich leider nicht entnehmen, WELCHEN AG Sie angehen wollen - Ihren letzten (nennen wir ihn AG 1) oder den davor (dem Sie Unterlagen schicken mussten, sagen wir AG 2).
Grundsätzlich sind solche Formulare Angelegenheiten, die ausschließlich einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich sein dürfen, i.d.R. der GL sowie der Personalstelle.
Wenn es zu einer Indiskretion bei AG 2 gekommen ist, müssten Sie diese darlegen UND beweisen können, d.h. woher haben Sie diese Information(en).
Natürlich kann es sein, dass jemand „geplaudert“ hat, aber normalerweise sind den Beteiligten die Brisanz von Personalangelegenheiten bekannt. Auch sind sie i.d.R. durch Geheimhaltungsvereinbarungen und auf das Datengeheimnis verpflichtet worden.
Wenn Sie den Tatbestand beweisen können, sollten Sie den Weg zur zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz („LDI“) Ihres Bundeslandes anrufen (Tel. Nr. im Internet). Sie können sich dort beraten lassen, wie vorzugehen ist.
Die entscheiden dann auch, ob ein Verfahren gegen AG 2 eingeleitet werden kann. Das kann dann schon recht teuer und peinlich werden, sowohl für die Unternehmensleitung als auch für die „Plaudertaschen“.
Bezieht sich Ihr „Fingerklopfen“ auf AG 1, werden Sie nicht viel machen können, da - je nach Position - der AG die verbleibende Belegschaft / das Team durchaus informieren kann, dass Ihren Job nun jemand anderes macht. Alleine schon, um den weiteren Betriebsablauf zu gewährleisten.
Also: darlegen UND beweisen und dann zum zuständigen LDI (Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) Ihres Bundeslandes. Sollte AG 2 in einem anderen BL ansässig sein, als Ihr Wohnsitz, wären zwar diese zuständig, aber „Ihr“ LDI hilft Ihnen dabei weiter.
Ich drücke Ihnen die Daumen
Gruß
FG
Es handelt sich um AG2, ich kenne auch die „Plaudertasche“ das ist ein Einsatzleiter der angeblich trotz Personalabteilung diese Unterlagen ausfüllen musste. Dieser EL rief einen anderen Mitarbeiter an,der wiederum einem anderen ehemaligem Kollegen Bescheid geben sollte. Von diesem weiß ich auch über dieses Vorgehen. Nur Arbeitet der Kollege noch dort,könnte also schwierig sein das zu beweisen.
Hallo Herr Cremer,
jemand „geplaudert“ hat, aber
normalerweise sind den Beteiligten die Brisanz von
Personalangelegenheiten bekannt. Auch sind sie i.d.R. durchBezieht sich Ihr „Fingerklopfen“ auf AG 1, werden Sie nicht
viel machen können, da - je nach Position - der AG die
verbleibende Belegschaft / das Team durchaus informieren kann,
dass Ihren Job nun jemand anderes macht. Alleine schon, um den
weiteren Betriebsablauf zu gewährleisten.Also: darlegen UND beweisen und dann zum zuständigen LDI
(Landesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit) Ihres Bundeslandes. Sollte AG 2 in einem
anderen BL ansässig sein, als Ihr Wohnsitz, wären zwar diese
zuständig, aber „Ihr“ LDI hilft Ihnen dabei weiter.Ich drücke Ihnen die Daumen
Gruß
FG
Hallo,
so ganz klar ist die Fragestellung nicht! Ist mit der ehemaligen Firma die vorletzte Firma gemeint? Die letzte Firma ist für mich die, in der die aktuelle Kündigung erfolgte. Wenn es sich um die vorletzte Firma handelt, woher wissen Sie dann, dass die zustellung „heute morgen“ war und es keine sieben Stunden später die ganze Firma wußte, dass Sie die Bescheinigung für das ALG benötigten?
Wenn Sie da verwertbare Informationen haben, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden (die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sitz der Firma, die Adressen finden Sie hier: http://www.bfdi.bund.de/DE/AnschriftenUndLinks/AufsB…
Grüße,
W.H.
Dann setzen Sie doch ein Schreiben auf mit Fristsetzung, dass Ihnen zu Ohren gekommen ist, DASS …
AG 2 möchte bitte darlegen, wie das passieren konnte und Stellung dazu nehmen.
Gleichzeitig lassen Sie sich auflisten, was AG 2 noch alles über Sie an personenbezogenen Daten gespeichert hat, wo die Daten hingegangen sind usw. Rechtsgrundlage dazu ist § 34 BDSG (Auskunftsrecht). Vordrucke hat Ihr LDI.
Dann mit den Antworten zu Ihrem LDI.
Guten Tag,
Mir ist bewusst das die Frage nicht eindeutig ist,habe versucht mein Möglichstes zu geben. Es geht um die Vorletzte Firma,das der Brief heute Morgen angekommen ist,konnte ich im I Internet nach schauen wegen Einschreiben. Die 7 Stunden beziehen sich darauf, das mein ehem. Kollege mich nach dieser Zeit angerufen hat.
Ich kenne den " Plauderer" dieser Firma,aber der Kollege arbeitet dort noch,und es könnte schwierig werden ihn zu überzeugen gegen seinen Einsatzleiter aus zu sagen.
Danke für die schnelle Antwort.
Hallo,
so ganz klar ist die Fragestellung nicht! Ist mit der
ehemaligen Firma die vorletzte Firma gemeint? Die letzte Firma
ist für mich die, in der die aktuelle Kündigung erfolgte. Wenn
es sich um die vorletzte Firma handelt, woher wissen Sie dann,
dass die zustellung „heute morgen“ war und es keine siebenhttp://www.bfdi.bund.de/DE/AnschriftenUndLinks/AufsB…
Grüße,
W.H.
Hier liegt ganz eindeutig ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Bundes-Datenschutzgesetzes vor.
Ich empfehle Dir, Dich an die für Dich zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Die findest Du über
http://www.bfdi.bund.de/DE/AnschriftenUndLinks/AufsB…
Freundliche Grüße
Ice 'n Heart
Hallo Stefan,
ich bin mir da nicht sicher, welche Bestimmungen da genau verletzt wurden, da es sich um eine (sicher unerlaubte) Übermittlung von Daten innerhalb der verantwortlichen Stelle (des Unternehmens) und nicht an einen Dritten (jemanden außerhalb des Unternehmens) handelt, ich vermute aber, dass das ein Verstoß gegen § 32 (1) Satz 1 BDSG ist.
„(1) 1Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist.“
Und erforderlich war die Übermittlung der Information an die Belegschaft ja wohl kaum.
Wobei … diese Daten wurden ja nicht zur Begründung, Durchführung oder Beendigung Deines Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet, sondern aufgrund irgendeiner gesetzlichen Vorschrift, nach der Arbeitgeber zum Ausfüllen dieser Formulare verpflichtet sind. Hmm.
Du kannst Dich auf jeden Fall an den für das Bundesland des Arbeitgebers zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden, dort den Sachverhalt schildern und um Klärung und Stellungnahme bitten. Von dort wird dann ein förmliches Auskunftsersuchen an das Unternehmen geschickt, und die müssen Stellung nehmen. Diese Stellungnahme bekommst Du in der Regel. Und dann siehst Du weiter.
Ob deswegen jemand ein Bußgeld auferlegt bekommt, kann ich Dir nicht sagen.
Du solltest Deinen Vorwurf aber schon beweisen können, sonst kann das zum Bumerang werden. Dass Deine früheren Kollegen gegen ihren Arbeitgeber aussagen werden, wage ich zu bezweifeln. Sie können zwar nichts gegen ihre Ladung als Zeugen unternehmen, aber ob sie sich bei der Anhörung daran erinnern, im Unternehmen von Deiner Arbeitslosigkeit erfahren zu haben, ist eine andere Frage.
Viele Grüße
Sebastian
Hallo, Nach dem Strafgesetzbuch kommt nur „Beleidigung“, oder „üble Nachrede“. Vielleicht liegt sogar eine „Formalbeleidigung“ vor. Bitte bei § 185 StGB ff. nachschauen. Dazu bedarf es aber eines Antrags. Grundsätzlich kann man auch gegen „Unbekannt“ Anzeige bei der Polizei erstatten. Typischerweise werden solche Anzeigen auf den Privatklageweg verwiesen, d. h. Sie müssen selbst vor Gericht ziehen. Dazu müssen Sie natürlich auch den Täter kennen.
Eine andere Möglichkeit ist, sich beim Landesdatenschutzbeauftragten zu beschweren - unter Nennung der Zeugen und Beschreibung des Sachverhalts. Ob der Landesdatenschutzbeauftragte dies aber aufgreift, weiß ich nicht. Sicherlich liegt ein Organisationsmangel vor, wenn nicht sichergestellt ist, dass nicht getratscht wird.
Gruss Siegfried
Salve,
zunächst müssen Sie wissen bzw. den/die benennen, die Sie beschuldigen. Wenn Sie Anzeige erstatten, dann müssen Sie den Grund für die Anzeige benennen.
Sie haben die Möglichkeit bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Sie können sich auch an den BfDI (Bundesdatenschutzbeauftragten) wenden. Alle werden das Problem haben, jemanden zu finden, der für den „Betriebstratsch“ zuständig ist. Nur wer ist es?
Viel Erfolg.
Hi,
hast du die Unterlagen an die Personalabteilung geschickt? Die sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ich würde mir die PErson schnappen, die Empfänger deiner Unterlagen war. Die muss dafür sorgen, dass das vertraulich bleibt.
Ob eine Klage allerdings viel Sinn hat weiß ich nicht, da du ja auch Beweise bringen musst.
Was du auf jeden FAll machen kannst, ist eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde deines Landes, da ja unabhängig von einzelnen Personen in der Firma nicht vertraulich mit Daten umgegangen wird. Dafür brauchst du auch erst mal keinen Anwalt, was Kosten spart.
Hoffe, es hilft weiter.
Gruß
Ulliyo
danke für die Antwort. Habe bereits mit dem Datenschutzbeauftragten gesprochen und denn Fall per Mail zugesandt. Und zwar genannt mit Ross und Reiter
Hi,hast du die Unterlagen an die Personalabteilung geschickt? Die
sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Hallo Stefan Cremer,
nun, dass sieht nach einem klassischen Firmentratsch aus, welcher so eigentlich nicht präzise im Bundesdatenschutzgesetz verankert ist. Sehr wohl aber im Arbeitsrecht. Am besten diesbezüglich hier mal den Betreuer des Arbeitsamtes ansprechen. Ob es aber letztendlich etwas bringt bleibt fraglich.
Der Datenschutzbeauftragte