Arbeitgeber hält Gehalt zurück

Hallo,

in einem gemeinnützigen Verein ist Person A als Sozialarbeiter eingestellt. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass das Gehalt bis spätestens zum 05. eines Monats ausgezahlt wird.

In einer internen Dienstanweisung ist geregelt, dass der Arbeitnehmer (Sozialarbeiter) bis zum 25. des Vormonats ein Arbeitszeitnachweis per Email an die Personalabteilung schickt.

Der Arbeitnehmer hat am 24. den Nachweis verschickt. Die Email befindet sich auch nachweislich im Outlook-Ordner „gesendete Emails“, auf dem Arbeits-PC.

Die Personalabteilung behauptet nun, dass die Email nicht eingetroffen sei und daher die Auszahlung zurück gehalten wurde.

Meine Fragen dazu:
Darf der AG aufgrund einer internen Dienstanweisung das Geld zurückhalten?
Darf der AG überhaupt die Auszahlung verzögern?

vg

Denkzettel

Hallo

Der Arbeitnehmer hat am 24. den Nachweis verschickt. Die Email
befindet sich auch nachweislich im Outlook-Ordner „gesendete
Emails“, auf dem Arbeits-PC.

Eingangs- und Lesebestätigung?

Gruß,
LeoLo

Ja, die gibt es auch in Outlook. Wurde aber die letzten 12 Monate nicht genutzt und da bisher alles geklappt hatte auch nicht als nötig betrachtet.

Da auch immer von der Geschäftsleitung propagiert wird, alles wäre ein Team und alle arbeiten Hand in Hand.

Das war der erste Vorfall. In Zukunft wird auch Lesebestätigung angefordert.

vg

Denkzettel

meiner meinung nach nein, wenn nur geregelt war, dass der nachweis per email kommen muss, da es dann, wenn sonst keine weiteren anweisungen vorlagen, z.b. lese- und/oder empfangsbestätigung, sich um ein organisationsverschulden des ag handeln dürfte

Hallo

Ich nehme aber mal an, das angebliche Versäumnis wurde inzwischen nachgeholt und das Gehalt ist unterwegs?

Dann ist es zwar ärgerlich, aber mehr auch nicht.

Gruß,
LeoLo