Arbeitgeber hält sich nicht an Vereinbarungen

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall würde mich mal interessieren.

IT-Spezialist A ist bei Arbeitgeber B angestellt.

B gibt A mündich den Auftrag eine komplette IT-Infrastruktur neu aufzubauen.

Es ist vereinbart, das ganze auf Überstundenbasis abzuwickeln da A nach Stunden bezahlt wird
soll A auch dann seinen vollen Lohn bekommen auch wenn er z.b. mal weniger arbeitet, bis das Überstundenkonto ausgeglichen ist.

A macht sich also an die Arbeit und baut ca. 60 Überstunden auf.

Nach 2 Monaten sind noch 50 Überstunden übrig.

Arbeitgeber B sagt jetzt, dass er die restlichen Überstunden nicht anerkennt da er sich angeblich nicht erinnern kann eine solche Abmachung getroffen zu
haben.
A geht daraufhin nicht mehr dort arbeiten, der Arbeitsvertrag besteht allerdings noch und ist ungekündigt.

B zahlt A keinen Lohn mehr aus.

Allerdings hat A ja die komplette IT eingerichtet und Administriert, er allein ist im Besitz der Administratorzugänge zum gesamten System.

A weigert sich Arbeitgeber B in irgendeiner Weiße zu unterstützen , solange dieser ihm die 50 Stunden nicht bezahlt.

-Wie sollte A nun vorgehen bzw. sich verhalten ?

-Darf A seinem Arbeitgeber B die Informationen zu den Administratorzugänge vorenthalten ? So das die IT quasi unbrauchbar ist.

Danke für die Antworten

Hallo Jochen,

leider ist dies Art „Selbstjustiz“ meiner Meinung nach sehr riskant. Zum einen kann A vorliegend die Abmachung bezüglich der Infrastruktur, der Überstunden und deren Bezahlung nicht nachweisen, da nur mündlich.

Zwar sprich der sog. „prima facie“ Beweis, der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die neue Infrastruktur beauftragt war, da sie ja auch genutzt wird. Fraglich ist da schon die Beauftragung der Überstunden. Selbst wenn man davon ausgeht, dass man noch darlegen könnte, dass diese notwendig waren ist jedenfalls die Abmachung über den Zahlungsmodus schwer nachweisbar. Angaben, ob die Anzahl der Überstunden nachgewiesen werden kann sind nicht vorhanden.

Sprich der Anspruch von A ist in einer gerichtlichen Überprüfung nicht ausgeschlossen aber auch nicht der sicherste.

Würde festgestellt, dass A keinen Anspruch hätte, hätte A in keinem Fall ein Zurückbehaltungsrecht und würde sich im Falle einer unberechtigten Zurückhaltung für die Schäden ersatzpflichtig machen, welche durch die Zurückbehaltung der Kennwörter entstehen. Im IT Bereich ist man da schnell mit mehreren tausend Euro dabei.

Selbst wenn A einen Anspruch hätte, muss die Zurückbehaltung aber noch nicht rechtens sein. Sind die Kennwörter und die Administration für den Arbeitgeber von so großer Bedeutung, dass jeder Ausfall nicht nur geschäftsschädigend, sondern existenzgefährdend ist, bzw. den Betriebsablauf nachhaltig lähmt, macht sich A wiederum schadensersatzpflichtig und ist auch zur Herausgabe der Daten verpflichtet. Auch eine strafrechliche Verantwortlichkeit kommt unter Umständen in Betracht.

Daher sollte A, wenn er sein Geld nicht bekommt seinen Arbeitgeber, wenn nötig mit Hilfe eines Anwalts mahnen, und gegebenenfalls vors Arbeitsgericht zerren, aber nicht eigenmächtige Schritte ergreifen, die das Geschäft des Arbeitgebers nachhaltig schädigen können.

Viele Grüße
Bernhard

Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Was A denke ich problemlos machen kann ist die Verweigerung jeglicher Unterstützung bei Problemen mit der IT.

Sprich A gibt Arbeitgeber B auf dessen verlangen hin zwar die Zugangsdaten, B kann damit aber wenig bis nichts anfangen, da er selbst „keine Ahnung“ von der Administration hat.

Für die mündliche Abmachung hat A allerdings mindestens 3 unabhängige Zeugen die bei der „Vertragsgestaltung“ anwesend waren.

…:Was A denke ich problemlos machen kann ist die Verweigerung
jeglicher Unterstützung bei Problemen mit der IT.

> Auch das kann bei ungekündigter Stelle problematisch sein.

Sprich A gibt Arbeitgeber B auf dessen verlangen hin zwar die
Zugangsdaten, B kann damit aber wenig bis nichts anfangen, da
er selbst „keine Ahnung“ von der Administration hat.

> Das ist gut. Hinweis auf mögliche Rechte an Details geben. Diese dürfen nur nach Rücksprache mit dir weitergeben werden. (Drohgebärde)

Für die mündliche Abmachung hat A allerdings mindestens 3
unabhängige Zeugen die bei der „Vertragsgestaltung“ anwesend
waren.

> Wenn ich zu der Zeugengruppe gehörte, würde ich mir überlegen ob ich weiterbeschäftigt werden möchte.
Habe ich bereits gekündigt: Dürfte die Aussagen nicht viel Wert sein.
Gruß Werner

Hallo,

> Das ist gut. Hinweis auf mögliche Rechte an Details
geben. Diese dürfen nur nach Rücksprache mit dir weitergeben
werden. (Drohgebärde)

Welche Rechte sollten das denn sein, wenn er im Auftrag des Arbeitgebers gearbeitet hat?
Gruß
loderunner