Hallo, wenn man sich per email bei einem Arbeitgeber beworben hat, inkl. Anschreiben, Lebenslauf etc. und dieser AG diese email und die Bewerbungs Datei ohne Einwilligung an eine ARGE (ALG II) weiterleitet, gleichzeitig eine Absage erteilt.
Wie kann man sich gegen diesen Arbeitgeber wehren, damit er diese Bewerbung nicht noch sonstwo hinschickt? Wenn kein Schaden entstanden ist, kommt ein Anspruch aus vorvertraglichem Schuldverhältnis wohl nicht in Betracht.
Gibt es vielleicht irgendetwas in Richtung Unterlassung?
Oder sind die Handwerkskammer/IHK da auch zuständig?
Vielen Dank.
Hallo
Privater Arbeitgeber? Oder eine Arbeitsvermittlung? Was für ein AG ist das?
Gruß,
LeoLo
Hallo,
bei meinem alten Arbeitgeber hatten wir vor rund 3 Jahren mal die Bitte eine Bewerbung an das Arbeitsamt weiterzuleiten.
Grund war damals folgender. Der Bewerber hatte eine Probemappe beim Arbeitsamt abgegeben die laut Arbeitsamt eigentlich dazu führen sollte in absehbarer Zeit wieder einen Arbeitsplatz zu finden.
Bei den potenziellen Arbeitgebern, dass heisst bei Bewerbungen wurde aber eine ganz andere Mappe abgegeben. Die Mappe war kaputt, die Bewerbung ähhh annähernd auf Butterbrotpapier geschrieben. Die Adresse des evtl. Arbeitgebers oben war nur mit Postit-Kleber überklebt, das Datum auf der Bewerbung rund 9 Monate alt. Kopien von Zeugnissen fehlten ganz.
Da mein damaliger Chef aufgrund dieser Bewerbung auf dem Schreiben der Arbeitsagentur vermerkt hat, dass man ihn doch bitte mit solchen Bewerbungen verschonen soll, kam der Stein ins Rollen.
Der Bewerber hat zwischen den Bewerbungsbeispielen gegenüber dem Arbeitsamt und den bei evtl. Arbeitgebern abgegebenen Bewerbungen einen 180 Grad Drehung gemacht. Durch meinen Chef kam dies dann mal zur Sprache.
Was danach passiert ist weiss ich nicht, ich habe bei meinem Chef damals gekündigt, allerdings aus gesundheitlichen Gründen.
Ob es rechtlich gesehen ok war dem Arbeitsamt die tatsächliche Bewerbermappe weiterzuleiten weiss ich nicht.
Kam denn eine Aufforderung vom Arbeitsamt sich um diese Stelle zu bewerben,
oder geschah das aus freiem Willen?
Grüße Ute