Arbeitgeber hat die Kündigung zerrissen!

Hallo,

hab vor ca 2 Wochen eine neue Stelle angenommen. Der Arbeitsvertrag wurde mir per Post zugestellt und ich sollte Ihn unterschrieben im Betrieb abgeben. Jedoch war nach mehrmaligen Besuchen keiner im Haus und unter der Nummer auch keiner erreichbar. 1 Woche nach der mündlichen Zusage für die Arbeitsstelle bekam ich auch dann einen Brief mit einer Kündigung. Die Kündigung hab ich unterschrieben und letzte Woche ins Büro gebracht und mich nochmal erklärt das ich mit dem Arbeitsvertrag vor verschlossener Tür stand und der Arbeitsantritt noch garnicht ausgemacht war. Darauf hin hat der Arbeitgeber die Kündigung zerissen und gesagt ich soll einfach in den „nächten 2 Tagen mal zur Arbeit kommen“ . Da der ganze Betrieb mir dadurch und wegen anderen Sachen unseriös erschien, hab ich beschlossen dort nicht mehr hinzugehen. Am Donnerstag hab ich dann eine e-mail erhalten ich müsse 450 Euro Strafe zahlen dafür das ich nicht zur Arbeit erschienen bin.
Meine Frage ist jetzt ob der Arbeitgeber recht hat das Geld von mir einzufordern oder ob nicht ein neuer Arbeitsvertrag hätte zustandekommen müssen oder sich meine Kündigungsfrist um 2 Wochen verschieben müsste, da ich ja zwischenzeitlich gekündigt war?

Ich hoffe es ist alles soweit verständlich! Ich danke für jede Hilfe!

Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe, hast du eine Arbeitsstelle ohne Vertrag, hast dort zumindest für ein paar Tage gearbeitet und dann wurde dir wieder gekündigt. Daraufhin bist du nicht mehr zu der Stelle gegangen.

Ich würde mich hier erstmal ganz entspannt zurücklehnen und den AG fragen, mit welcher Berechtigung er denn von dir eine Strafe verlangt. Er hat ja keinen von dir unterschriebenen Arbeitsvertrag. Vielleicht warst du ja nur als Praktikant dort? Der AG müsste diese Strafe erst einmal einklagen. Auch in anderen Fällen hat es der AG schwer, wenn ein Arbeitnehmer einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint. Er muss dann nachweisen, dass dem Unternehmen Schaden entstanden ist, weil ein Auftrag nicht bearbeitet werden konnte oder jemand anderes eingestellt werden musste, der ein höheres Gehalt bekommt.

Du könntest den AG auch einfach auf das Nachweisgesetz hinweisen „Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen“.
Hierin steht, dass dem Arbeitnehmer ein schriftlicher unterschriebener Vertrag auszuhändigen ist. http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/index.html

Mal sehen, ob der AG dann noch so eine große Klappe hat. Ich schätze, wenn er merkt, dass man dich nicht ganz leicht über den Tisch ziehen kann, wird er von einer Durchsetzung der Strafandrohung absehen.

Viel Erfolg!

Hallo,

hab vor ca 2 Wochen eine neue Stelle angenommen. Der
Arbeitsvertrag wurde mir per Post zugestellt und ich sollte
Ihn unterschrieben im Betrieb abgeben. Jedoch war nach
mehrmaligen Besuchen keiner im Haus und unter der Nummer auch
keiner erreichbar. 1 Woche nach der mündlichen Zusage für die
Arbeitsstelle bekam ich auch dann einen Brief mit einer
Kündigung. Die Kündigung hab ich unterschrieben und letzte
Woche ins Büro gebracht und mich nochmal erklärt das ich mit
dem Arbeitsvertrag vor verschlossener Tür stand und der
Arbeitsantritt noch garnicht ausgemacht war. Darauf hin hat
der Arbeitgeber die Kündigung zerissen und gesagt ich soll
einfach in den „nächten 2 Tagen mal zur Arbeit kommen“ . Da
der ganze Betrieb mir dadurch und wegen anderen Sachen
unseriös erschien, hab ich beschlossen dort nicht mehr
hinzugehen. Am Donnerstag hab ich dann eine e-mail erhalten
ich müsse 450 Euro Strafe zahlen dafür das ich nicht zur
Arbeit erschienen bin.

Hallo,

die Beschreibung war etwas verwirrend. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie einen Arbeitsvertrag abschlossen, der Ihnen gekündigt wurde. Auf keinen Fall sollten Sie die 450 € zahlen.

Gruß
Martin

Leider im Urlaub

GuMo,
ich hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden…du hast einen AV bekommen den du unterschrieben wieder abgeben solltest? War dieser Vertrag vom AG schon unterschrieben? Für diesen Vertrag hast du eine Kündigung bekommen? Wenn ja, musst du die nicht unterschreiben. Da du eine Kündigung bekommen hast, hat der AG den Vertrag anerkannt, d.h. du musst vom vertraglichen Arbeitsantritt bis zur Kündigung (Datum) Gehalt bekommen. Hast das bekommen? Auf den Rest möchte ich erst eingehn, wenn ich deine Antwort hab.

Greetz Nordi

Hallo

man kann auch Verträge die man vorher eingegangen ist und noch natürlich noch nicht erfüllt hat kündigen. Das ist dem AG so gegangen, als er nicht die gewünschte Antwort bekommen hat. So ist auch eine Kündigung von Seiten des AN rechtes. Natürlich kann er dafür Schadensersatz verlagen. Er muss den Schaden natürlich nach weisen. z.B eine neue Zeitungsanzeige, Verlust von Einnahmen ect. Diese Kosten sind allerding detailiert nachzuweisen.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Hallo,
wenn ein Arbeitgeber eine Entschädigunmg für eine nicht angetretene Stelle fordert muss er nachweisen, dass ihm durch diesen Nichtantritt ein Schaden entstanden ist. Das dürfte sehr, sehr schwierig sein, zumal er Ihnen vorher gekündigt hat. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie den Arbeitsvertrag gar nicht unterschrieben. Also ist auch kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen.
Ich würde das Ganze einfach abhaken.

Viele Grüße

Hi Und nu,
ich steig leider nicht ganz durch.
Hast Du an Deiner neuen Arbeitsstelle schon gearbeitet?
Welcher AG hat die Kündigung ausgesprochen und dann zerrissen? Dein neuer AG?
Eine Zahlung kommt nicht in Frage, mit welcher Begründung auch?
Auch wenn eine Kündigung zerrissen wird, ist sie nicht aus der Welt. Du hast sie erhalten und schriftlich ist sie nicht widerrufen worden?
Also gilt sie noch.
Aber wie gesagt, ich blick nicht voll durch.
LG
fragmich46

Hallo,
also noch mal zu meinem Verständnis:

Du hast einen von dir und deinem Arbeitgeber unterschriebenen Arbeitsvertrag.

Hast du ihn schon dem Arbeitgeber gegeben? Wenn nicht, besteht auch kein Arbeitsverhältnis.

1 Woche nach der mündlichen Zusage für die Arbeitsstelle bekam ich auch dann einen Brief mit einer

Kündigung.

Wieso wurde der Vertrag gekündigt?

Darauf hin hat der Arbeitgeber die Kündigung zerissen und gesagt ich soll einfach in den „nächten 2 Tagen mal zur Arbeit kommen“ .

Hast du eine Kopie der Kündigung? Wenn ja, brauchst du nichts weiter zu tun.

Da der ganze Betrieb mir dadurch und wegen anderen Sachen unseriös erschien, hab ich beschlossen dort nicht mehr hinzugehen.

Hast du das dem Betrieb auch gesgt? Sprich: Was hast du mit dem Arbeitgeber vereinbart, als er die Kündigung zerrissen hat?

Am Donnerstag hab ich dann eine e-mail erhalten ich müsse 450 Euro Strafe zahlen dafür das ich nicht zur

Arbeit erschienen bin.

Wann hätte denn dein erster Arbeitstag sein sollen? Hat der Arbeitgeber dir Tag und Uhrzeit benannt? Warst du zum vereinbarten Termin vor Ort?

Meine Frage ist jetzt ob der Arbeitgeber recht hat das Geld von mir einzufordern oder ob nicht ein neuer Arbeitsvertrag hätte zustandekommen müssen oder sich meine Kündigungsfrist um 2 Wochen verschieben müsste, da ich ja zwischenzeitlich gekündigt war?

Wenn dem Arbeitgeber ein Schaden entstanden ist, kann er natürlich Schadenersatz geltend machen. Die Frage ist aber, ob du für den Schaden überhaupt verantwortlich bist.

Wenn fest vereinbart war, wann und wo du die Arbeit aufnehmen solltest, du es aber nicht gemacht hast, kann der Arbeitgeber Schaden geltend machen.

Wenn es nicht fest vereinbart war, dann nicht - der Arbeitgeber muss dir schon sagen, wann du wo sein sollst, damit du die Arbeit anfangen kannst.

Wenn es fest vereinbart war und du da warst, aber niemand vor Ort war, ist es auch nicht deine Schuld. Dann solltest du auch nichts zahlen.

Also versuch mal zu klären:

  1. Hat dein Arbeitgeber überhaupt einen von dir unterschriebenen Arbeitsvertrag? Wenn nein: Kein Arbeitsverhältnis.
  2. Hast du eine Kopie der Kündigung? Wenn ja: Kein Arbeitsverhältnis.
    3a) Hattet ihr in dem Gespräch, in dem die Kündigung zerrissen wurde, etwas zu deinem Arbeitsbeginn vereinbart? Wenn nein: nicht zahlen
    3b) Wenn ja: Hast du deinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass du das Arbeitsverhältnis nicht aufnehmen möchtest?

Dies ist meine Einschätzung der Sachlage. Da eine so hohe Forderung im Raum steht, scheint mir eine rechtliche Beratung angebracht.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,

wo ist jetzt der Arbeitsvertrag? Wenn du ihn noch hast, hat der AG nichts in der Hand. Du musst also auch nichts zahlen. Hat er den Vertrag, kann er Ansprüche anmelden, aber wenn gar nichts über Arbeitsbeginn darin steht kann es auch kein gültiger Vertrag sein - also auch nichts zahlen! Soll er das Geld erstmal einklagen - das wird er wohl nicht tun!
LG

Hallo,
ich kann dir da nicht weiterhelfen,ich kann dir nur raten nicht zu zahlen und einen Anwalt eizuschalten.

Hallo Und nu?,

Auf keinen Fall die 450€ zahlen !!!

Wer hat dir die E- mail geschickt?
Arbeitgeber oder Arbeitscenter ( Arbeitsamt) ?

Eine Arbeitsvertrag wurde nicht geschlossen ( Abwesenheit des Arbeitgebers) also kann man den Arbeitsvertrag auch nicht kündigen. Bei nichtzustande kommen eines Vertrages kann niemand zu Schadenersatzzahlungen aufgefordert werden.

Ein Gespräch mit Arbeitgeber und Mitarbeiter des Arbeitscenter sollte die Verworenheit klären.

Hallo, hat kein recht auf das Geld, möglicherweise ist das eine Abzockmasche…ausserdem kam kein rechtsgültiger Vertrag zustande.

Hallo Anfragende®,

wahrscheinlich hat sich die Angelegenheit schon erübrigt. Sie sollten sich mit Ihrem BR, Gewerkschaft
oder einem Anwalt in Kontakt setzen.

Grüße