Hallo, ich habe ein Problem, da mein Chef die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten hat.
Meine Situation:
Vom 01.09.2006 bis 22.06.2009 habe ich meine Lehre als Bürokauffrau gemacht. Danach war ich 1,5 Monate arbeitslos - in dieser Zeit habe ich ALG I bezogen, welches mir für 1 Jahr bewilligt wurde.
Am 03.08.2009 fing mein jetziges Arbeitsverhältnis, befristet auf ein Jahr - bis 03.08.2010 - an.
Nun habe ich vorigen Freitag (23.04.2010) eine betriebsbedingte Kündigung zum 30.04.2010 bekommen, das Datum der Kündigung wurde auf den 14.04.2010 gesetzt.
Trotzdem wurde die Kündigungsfrist vom AG nicht eingehalten, da ich nicht mehr in der Probezeit bin.
Heute habe ich meinen Arbeitsvertrag und meine Kündigung zum Arbeitsgericht, auf Ratschlag meines Vaters, gefaxt. Vom Arbeitsgericht hat mich vorhin eine Frau angerufen. Sie fragte mich, ob ich nun dagegen klagen will oder nicht, da ich in meinem Fax erstmal nur die Fakten erläutert hatte.
Wenn ich allerdings klage, muss ich meine Arbeitskraft bereit stellen, da die Kündigung (bezogen auf den Zugang am 23.04.2010) erst zum 31.05.2010 gültig wäre.
Allerdings bin ich ja froh, dass ich schon eher aus dem Laden hier raus bin.
Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll?
Und steht mir, auch wenn ich, dass voll SV-pflichtige Jahr nicht voll habe, wieder ALG I zur Verfügung?
Bitte dringend antworten.
Vielen Dank