Arbeitgeber hat Kündigungsfrist nicht eingehalten

Hallo, ich habe ein Problem, da mein Chef die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten hat.

Meine Situation:

Vom 01.09.2006 bis 22.06.2009 habe ich meine Lehre als Bürokauffrau gemacht. Danach war ich 1,5 Monate arbeitslos - in dieser Zeit habe ich ALG I bezogen, welches mir für 1 Jahr bewilligt wurde.

Am 03.08.2009 fing mein jetziges Arbeitsverhältnis, befristet auf ein Jahr - bis 03.08.2010 - an.

Nun habe ich vorigen Freitag (23.04.2010) eine betriebsbedingte Kündigung zum 30.04.2010 bekommen, das Datum der Kündigung wurde auf den 14.04.2010 gesetzt.

Trotzdem wurde die Kündigungsfrist vom AG nicht eingehalten, da ich nicht mehr in der Probezeit bin.

Heute habe ich meinen Arbeitsvertrag und meine Kündigung zum Arbeitsgericht, auf Ratschlag meines Vaters, gefaxt. Vom Arbeitsgericht hat mich vorhin eine Frau angerufen. Sie fragte mich, ob ich nun dagegen klagen will oder nicht, da ich in meinem Fax erstmal nur die Fakten erläutert hatte.

Wenn ich allerdings klage, muss ich meine Arbeitskraft bereit stellen, da die Kündigung (bezogen auf den Zugang am 23.04.2010) erst zum 31.05.2010 gültig wäre.

Allerdings bin ich ja froh, dass ich schon eher aus dem Laden hier raus bin.

Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll?
Und steht mir, auch wenn ich, dass voll SV-pflichtige Jahr nicht voll habe, wieder ALG I zur Verfügung?

Bitte dringend antworten.

Vielen Dank

Richtig, die Kündigung ist so nicht rechtens. Das Datum auf der Kündigung interessiert nicht, sondern das Datum des Zugangs beim Gekündigten.

Die ordentliche Kündigung schließt ein, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, falls er nicht vom Arbeitgeber ausdrücklich freigestellt wird.

Die Entscheidung darüber muss jeder selbst treffen. Das Gericht wird erst handeln, wenn fristgemäß (max. innerhalb 21 Tagen) die Klage gegen die Kündigung erhoben wurde. Deshalb die Rückfrage vom Gericht.

Alternative: nichts tun und zum 30.04. entlassen werden oder klagen und frühestens zum 31.05. entlassen werden. Da das Gericht so schnell nicht handeln wird kann das Arbeitsverhältnis noch ein paar Monate andauern, die der Arbeitgeber letztendlich alle bezahlen muss.

In jedem Fall sinnvoll: einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht einbeziehen.

Ernst-Erwin

Ich hoffe, dass du dich bereits bei der Agentur für Arbeit entsprechend gemeldet hast. Die werden allerdings großen Wert auf eine Kündigungsschutzklage legen, da es auf jeden Fall ihre Ausgaben schmälert. Mit „Pech“ wirst du also bei dem alten Arbeitgeber Arbeitskraft zur Verfügung stellen müssen. Weiterhin solltest du die Anwartschaft auf ALG1 ohnehin erfüllt haben: „Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.“

Hallo,

also klar, beim Arbeitsamt habe ich mich heute früh telefonisch arbeitssuchend gemeldet (da arbeitslos telefonisch nicht geht). Morgen früh gehe ich mich noch persönlich dort melden.

Mir geht es darum: Ich bin über jede Minute, die ich eher dort raus bin, sehr froh.

Also bleibt mir wohl nur noch die Wahl nix zu tun und einfach alles so zu lassen, wie es jetzt ist bzw. vom Chef her sein soll?

Oder?

Wenn Du es so „Dicke“ hast, dass Dir der Arbeitgeber mehrere Monate Geld vorenthalten kann …

Dann mach es so - ich würde nicht freiwillig auf mehrere Monatseinkommen verzichten …

Ernst-Erwin

Hallo,

mit ALG I habe ich keine Efahrung und keine Kenntnisse. Das fällt nicht in den Bereich Arbeitsgericht.

Raten kann Ihnen niemand etwas, da eine Beratung immer nur vom Rechtsanwalt durchgeführt werden darf.

Laut meiner Erfahung kann es ohne Klage aber zu Problemen beim ALG I kommen, da die Kündigungsfrist nicht stimmt.

Es gibt sogar Ämter die auf eine Klage bestehen, damit alles korrekt endet und man alles erdenklich versuchen soll um seine Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Sorry, mehr kann ich nicht als Antwort bieten.

Viele Grüße

Steferl

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hallo,
erstens, wenn sie froh sind da weg zu sein, würde ich nicht vors Arbeitsgericht gehen,
wenn du vors Gericht gehst, ist ja eh die erste Instanz kostenlos, aber du hättest ja eine kündigungsfrist von 4 wochen, so wäre dir wenn ich es richtig verstehe ein Monatslohn durch die Lappen gegangen, ALG 1 steht dir auf jedenfall zu, wenn du dich sofort Arbeitslos gemeldet hast.
lg

Hallo,

Sie haben sich alle Antworten quasi selbst schon gegeben:

1.) Sie müssten Ihre Arbeitskraft zur Verfügung gestellt haben, wenn Sie klagen, nicht erst ab dem Tag, an dem Sie klagen, falls Sie dies tun wollen.
Ich kenne nicht Ihren Arbeitsvertrag, aber die gesetzliche Kündigungsfrist ist in jedem Falle nicht eingehalten. (auch Ihr errechnetes Datum 31.05. stimmt
2.) Die Kündigung wurde auch nicht in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen, sodass das Arbeitsgericht eine Klage annimmt und verhandelt- zuerst mit einem Gütetermin! Achtung die Frist zur Klage endet am 14.05.2010 Eingang bei Gericht!
3.) Die Kündigung ist aufgrund der vorliegenden fakten, wohl nicht sozial gerechtfertigt, sodass die Kündigung wahrscheinlich aufgehoben wird. Damit darf die Kündigung auch nicht zum 31.05.2010 ausgesprochen werden. Es könnte auf einen Vergleich hinaus laufen.
4.) Sie müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, sonst könnte die Agentur für Arbeit einen Ruhe-, oder gar einen Sperrtatbestand sehen und Ihnen das ALG 1 sperren.
5.)Die Berechnung des ALG 1 ist nicht ganz einfach, doch aufgrund Ihrer Daten und Fakten, tendiere ich dazu, dass Sie auf jeden Fall 10,5 Monate Anspruchsrest und wieder erarbeiteten Anspruch haben, also insgesamt 12 Monate hätten. Der Bemessungszeitraum ist grundsätzlich die letzten 12 Monate, d.h. für Sie Ihr ALG1 könnte etwas niedriger ausfallen, durch die 1.5 Monate Arbeitslosigkeit.

Ausrechnen können Sie es hier:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/arbeitslos…

Ich hoffe ich konnte helfen- Ich würde klagen…