Hallo, ich habe folgendes Problem:
Paar Tage vor Ablauf meiner Probezeit wurde ich gekündigt. Meine Probezeit ist am 30.06.2010 ausgelaufen und ich wurde zum 31.12.2010 gekündigt. Jetzt hätte ich ein neues Jobangebot dass ich am 18.10.2010, jedoch spätestens am 01.11.2010 antreten könnte. Mein Arbeitgeber will mich aber nicht früher aus meinem Vertrag raus lassen, da er noch keinen Ersatz für mich gefunden hat.
Wie komme ich aus dem Vertrag raus und ist es Ok dass mein Arbeitgeber die Kündigungsfrist von 4 Wochen in der Probezeit nicht einhält?
Danke für eure Hilfe :o)
Du kannst ganz normal zum 31.10.2010 kündigen. Wo ist das Problem?
Die Kündigung des Arbeitgebers ist nicht verständlich. Wieso kündigt der in der Probezeit mit einer Auslauffrist bis zum 31.12.2010?
Gruß
Das Problem ist ich habe laut Vertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende, d.h ich könnte erst zum 31.12.10 kündigen, wo mein Vertrag eh ausläuft.
Darf denn der Arbeitgeber bei einer Kündigung die Frist hinauszögern? Normal hätte er mich doch zum 31.07.10 kündigen müsse um die vertraglich geregelte Frist einzuhalten oder?
Der Arbeitgeber kann sich bei der Frist relativ frei verhalten. Wie viel Urlaub wurde denn shon genommen?
Dir steht durchaus die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung zu. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dem Arbeitgeber zu sagen „wenn ich nicht frei bekomme, dann werde ich halt krank“. So eine Provokation berechtigt den AG zur Außerordentlichen Kündigung. Fühlst Du Dich denn wirklich fit???
Der Arbeitgeber darf die gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfrist nicht unterschreiten - eine längere Frist kann er wählen. Der günstigste Weg, das Arbeitsverhältnis nun doch vorher zu beendigen, ist ein Aufhebungsvertrag. Dazu müssten aber beide Seiten bereit sein. Offensichtlich ist der Arbeitgeber dazu nicht bereit. Dann bleibt immer noch die Eigenkündigung des Arbeitnehmers. Soweit im Arbeitsvertrag keine andere Frist vereinbart ist, kann der Arbeitnehmer von sich aus mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Dafür reicht die Zeit noch.
Ernst-Erwin
Hallo Tiger_1987,
wenn Du zu einem früheren Zeitpunkt kündigen möchtest, warum gibst Du dann nicht einfach eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei Deinem Arbeitgeber an. Es ist leider nicht angegeben, wie Deine Kündigungsfrist lautet, aber bei einer Kündigung entsprechend der Kündigungsfrist entsprechen 622 BGB kannst Du mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen. Deinem Arbeitgeber muss das natürlich nicht gefallen, aber er kann dagegen ja auch nichts machen.
hey also als erstes kannst du mit deinem arbeitgeber reden und ihm genau verstehen lassen in welcher situation sie sind wenn es nicht klappt dann würde ich zu einem anwalt für arbeitsrecht gehen
viel glück
Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende, also fällt das schon mal aus. Urlaub hab ich nur noch 5 Tage.
Zu mir meinte ein Anwalt man kann eine Frist nicht verlängern, also das mein Vertrag schon gar nicht mehr gültig ist. Der AG hätte mich zum 31.07.10 kündigen können aber nicht zum 31.12.10 weil ich ja noch in der Probezeit war. Stimmt das??
Hallo,
was steht denn in deinem Arbeitsvertrag diesbezüglich?