Arbeitgeber hat sich beim Stundenlohn geirrt

Hallo,

ich habe am 15.11. einen Arbeitsvertrag über 20 Stunden monatlich als studentische Aushilfe abgeschlossen. Laut Vertrag bekomme ich 7,86 Euro Stundenlohn. Heute habe ich nun meinen ersten Verdienstschein bekommen und auf dem stand ein Stundenlohn von 5,94 Euro. Ich rief beim Arbeitgeber an und die meinten, dass sie sich geirrt hätten und das der Stundenlohn für eine gelernte Kraft sei. Der Arbeitsvertrag sei also falsch. Man bot mir an, dass ich einen Stundenlohn von 6,72 Euro erhalte. Ich meinte daraufhin, dass ich die bisher geleistete Arbeitszeit mit 7,86 (laut vertrag eben) bezahlt haben möchte und, bevor sie mich rausschmeißen, da ich ja drei Monate Probezeit habe, gerne bereit bin ab dem 1.1.2012 für die angebotenen 6,72 Euro arbeiten zu gehen.
Wie ist nun die Rechtslage?

ich meine Vertrag ist doch Vertrag oder? Zumindest für die geleisteten Stunden kann ich doch den vertraglich festgelegten Stundenlohn verlangen oder? Und haben die das Recht mich rauszuschmeißen, wenn ich nicht auf deren Forderungen eingehe?

Ich danke euch für eure Hilfe.
Gruß Jana

Hallo,
Der AG hat das Recht Dir in den ersten sechs Monaten zu kündigen, da Du erst nach sechs Monaten nach dem KSchG Kündigungsschutz hast.
Aber: Du kansst natürlich auf den vereinbarten Stundenlohn für die erbrachten Stunden bestehen, zweifelsfrei! Ggf. einklagen wenn Kündigung erfolgt.
Du mußt das Risiko gekündigt zu werden selbst bewerten.

Gruß Eudemos

Hallo,
sorry, aber Deine Fragen sind alle für einen Rechtsexperten in Sache Arbeitsrecht! Ich stimme Dir zu, Vertrag ist Vertrag! Um die richtige Bezahlung zu erhalten wird eine Klage vorm Arbeitsgericht notwendig werden, wenn der Arbeitgeber sicht entgegenkommt und einlenkt!
Gruß
W.T.