Wie müsste sich ein Arbeitnehmer, der von Deutschland aus, für einen Arbeitgeber in England arbeitet, krankenversichern lassen? Was muss selbst vom Arbeitnehmer in die Wege geleitet werden, und was sollte der Arbeitgeber übernehmen? Vielleicht sollte noch angemerkt werden, dass es hier um ein festes Angestelltenverhältnis geht, und nicht um Selbständigkeit.
Hallo,
zuerst muesste man wissen ob es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der zwar im Ausland arbeitet, dessen Arbeitgeber aber in Deutschland sitzt und er auch aus Deutschland heraus entlohnt wird, oder ob er beispielsweise über eine Tochterfirma im Ausland beschäftigt wird und von dort sein Gehalt erhält, das würde schon manches klären.
Gruss
Czauderna
wenn man in D als Arbeitnehmer arbeitet, gelten die dt. Sozialversicherungsregelungen.
Das Problem ist, dass man den ausl. Arbeitgeber nicht zur Einhaltung der dt. Regeln zwingen kann. Wenn er es freiwillig macht (z.B. einen dt. Steuerberater damit beauftragt) ist alles in Ordnung. Wenn nicht, wird sich die dt. Krankenkasse an den Arbeitnehmer halten und von diesem die vollen Sozialversicherungsbeiträge (inkl. Arbeitgeberanteil)verlangen. Ggf. unter dem Begriff „Exterritoriale Arbeitgeber“ googeln.