Arbeitgeber im Ausland - Steuern in D.land zahlen

Hallo,

Wie heisst das Formular oder die Bestätigung oder der Nachweis den einem das Finazamt (???) geben muss, wenn man nachweisen will, dass man seine Steuern in Deutschland zahlt.

Fall: Arbeitgeber für Nebenjob ( über 400 Euro brutto) sitzt in Spanien. Steuern sollen in Deutschland gezahlt werden. Arbeitgeber des Nebenjob möchte Nachweis über die steuerliche Registrierung in Deutschland.

Auf Spanisch heisst das: Certificado de registro fiscal.

Bin für jeden Hinweis zu diesem Thema dankbar,

MfG, sabine

Unbedenklichkeitsbescheinigung .owT

Soweit ich weiss gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Zusammenhang mit Grunderwerb. Das würde im obengennanten Fall ja nicht zu treffen. Es geht um ausländische Erwerbseinkünfte.

MfG, sabine

Hi,

ein förmliches Verfahren gibt es dazu nicht. Neben der Steuernummer, die man sich bestätigen lassen kann, kann der Umstand, dass diese Einkünfte in Deutschland versteuert werden auch auf formlosen Antrag bestätigt werden.

Am besten ist es, dem Finanzamt zu schildern, was man braucht und für welche Einkünfte und dann bekommt man auch eine Bestätigung.

Schöne Grüße
C.

es ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung
Hi !

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung,
die auch innerdeutsch für viele Fälle benötigt wird

(Bauunternehmer für öffentliche Ausschreibungen,
Gastwirte für Erhalt der „Schanklizenz“, …)

bestätigt, dass man zum Zeitpunkt der Ausstellung des Dokuments seinen steuerlichen Pflichen (einerseits Anmeldung von Steuern, andererseits Zahlung von Steuern) nachkommt.

Sie ist insoweit ein allumfassendes Dokument zum steuerlichen Nachweis. Daneben enthält sie auch die Steuernummer. Dies dürfte für ausländische Auftraggeber wohl ausreichend sein.

BARUL76

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