Arbeitgeber Insolvenzangemeldet, Arbeitsvertrag?

Hallo zusammen,

also mein Arbeitgeber hat uns gestern mitgeteilt, dass er Insolvenz angemeldet hat!

Seine Frau wird das Geschäft übernehmen…

Mein Arbeitsvertrag besteht aber mit ihrem Mann…

Habe ich irgendwie eine Chance vorzeitig aus dem Arbeitsvertrag rauszukommen?

Kurze Angaben zum AV:

  • 400 € Job
  • Probezeit rum, unbefristet…

hallo,
das hört sich für mich nach einer frisierten Insolvenz an. Arbeitsvertraglich bin ich bei 400 Euro Jobs überfragt, sicherer wäre es, einen Rechtsanwalt zu fragen.
Sorry, viel Erfolg C.

Hallo, es handelt sich um eine sog. Änderungskündigung, d.h, dass das alte Arbeitsverhältnis weiter besteht mit neuem Arbeitgeber. Das ist ja erst einmal i.O., oder? Warum wollen Sie denn aus dem Arbeitsverhältnis heraus? Es besteht doch dazu keine Notwenigkeit, oder?

Hallo, Nuenue
Unbedingt eineSchuldnerberatung aufsuchen!
Gruß wacker

Hallo,

haben Sie denn eine andere Arbeit gefunden? Der Arbeitsvertrag geht an die Frau über, er bleibt so erhalten, wie er ist.
Nur aus einem 400 Euro Job kann man doch eh flott raus kommen, zumal wenn man einen anderen Arbeitsplatz hat.
Was ist der Grund, warum Sie vorzeitig aus dem Arbeitsvertrag raus wollen?

Also mein Grund ist, dass die Stunden anders verteilt werden und ich dann kein Wochenende mehr habe!

Das nach meinem Wissen ja eigentlich Krankengeld gezahlt werden müsse, dies aber auch nicht gezahlt wurde…

Hallo,

ein Insolvenzantrag ändert erstmal am Arbeitsvertrag nix. Gibt es einen Insolvenzantrag, dann gibt es einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Vorzeitig kommst Du dann aus dem Arbeitsvertrag raus, wenn dein Arbeitgeber Lohn schuldig geblieben ist. DAnn kannst du zu dem Zeitpunkt (vorzeitig oder fristlos) kündigen, wenn das Insolvenzausfallgeld (3 Monate) endet. Zuvor musst du die normale Kündigungsfrist einhalten. Wenn du vorher gehst, dann ist das unchick, aber na ja. Was will dir denn einer? Schadenersatz? Den Schaden müsste er aber beweisen. Dein Risiko geht also gegen Null.

Hallo Nuenue,

normalerweise übernimmt der „neue“ AG die bestehenden Verträge. Die kann er aber anhand von Sozialpunkten „aussortieren“. Heißt soviel wie, alle die nicht verheiratet sind und keine Kinder haben können gekündigt werden. Leider sortieren viele aus und stellen danach die Leute zu schlechteren Konditionen wieder ein.
Da muß man sich halt überlegen, ob man das mitmacht oder woanders hingeht.

Natürlich kann man in beidseitigem Einverständnis den Vertrag „aufheben“. Das zählt bei der ARGE aber so als hätte der AN gekündigt. Würde ich aber nicht machen. Warte erstmal ab was man dir anbietet.

Alles Gute

Gruß Lore

Sorry, kann ich keinen vernünftigen Rat geben. Wenn ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, setzt das Gericht einen Insolvenzverwalter ein. Von daher kommt mir komisch vor, dass die Frau das Geschäft übernimmt. Ein Arbeitsverhältnis geht auch nicht so ohne weiteres auf einen neuen Arbeitgeber über, ist doch kein Sklavenhandel. Wenn eine Firma an einen anderen Besitzer übergeht (was ich hier aufgrund der Insolvenz bezweifle), musst du nicht mitgehen, du kannst widersprechen, das Arbeitsverhältnis wird dann notfalls aufgelöst. Ich würde an deiner Stelle ganz normal kündigen.

Hallo,
ab in die Gewerkschaft!!!
Grüße

Hallo,

das heißt ja noch nicht, dass morgen das Licht ausgeht. Warte doch erst einmal was der Inso-Verwalter sagt, ob es weiter geht oder wie auch immer. Aus einem 400 Euro - Job zu kommen, sollte allerdings auch kein Problem sein.

Vg
Milan

Guten Morgen,

ich würde Ihnen empfehlen: gehen Sie ihn zum Arbeitsamt und stellen Sie zunächst einmal Antrag auf Erstattung von Insolvenzausfallgeld.

Kündigen würde ich unter keinen Umständen jetzt.

Wenn die Frau ihres Arbeitgebers das Geschäft übernehmen will, dann haftet sie auch für entstandenen Löhne ihres Mannes.

Offen gesagt - eine (gelinde gesagt) recht einfältige und risikoreiche Vorgehensweise, die ihr Arbeitgeber da macht.

Wie im richtigen Leben - es fehlt ihm eben der Profi.

Viel Glück.

Das Insolvenzrecht ist eine Sache für sich, ich habe da keine Ahnung. Ich würde einen Rechtsanwalt fragen.
Aber so oder so kannst Du Deinen Arbeitsvertrag natürlich ganz normal kündigen. Kündigungsfrist ist zwei Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Monats.
LG Johannes