Arbeitgeber kontrolliert PC trotz erlaubter

… Privatnutzung

Hallo zusammen,

leider ist es in den letzten Jahren auf meiner Arbeitsstelle immer wieder zu mobbing-ähnlichen Situationen mit zwei Kolleginnen gekommen. Versuche meinerseits, die Konflikte zu klären, wurden stets abgelehnt.
Diese beide Kolleginnen haben mich nun anscheinend ohne Ankündigung beim Chef angeschwärzt und diesem u.a. mitgeteilt, meine Arbeitsleistung würde durch auch private Nutzung des PCs vermindert sein.

Dies ist nicht der Fall. Zudem war die private Nutzung des PCs beitrebsüblich - ich verfügte zudem über eine gesondert eingeholte Genehmigung durch die Chefin.

In einer Art Disziplinargespräch, das ich nun überraschend ohne Ankündigung mit der Chefin und einer der Kolleginnen hatte, wurde mir mitgeteilt, dass mein PC kontrolliert worden sei und dass der Umfang der privaten Tätigkeiten zu groß bzw. in der Art so nicht gemeint sei.

Meine Fragen:

  1. Durfte der AG trotz explizit erlaubter privater Nutzung des PCs ohne Ankündigung meine privaten Ordner lesen? Hier ist von privat erstellten Word-Dokumenten die Rede - ich habe weder Musikdateien noch betriebsgefährdende/ pornographische Dateien etc. herunter geladen oder sonstwie genutzt…

  2. Falls der AG sich darauf beruft, dass er durch die Äußerungen der Kolleginnen einen hinreichen Verdacht auf verminderte Arbeitsleistung hatte: Hätte er mir dies nicht vorher mitteilen und mich vorher dazu anhören müssen, insb. weil er seit längerem wusste, dass die Beschuldigung von zwei Kolleginnen stammt, die mir nicht wohl gesonnen sind?

  3. Wie soll ich nun weiter vorgehen? Das Gespräch wurde nicht explizit als Disziplinar- oder gar Abmahnungsgespräch bezeichnet, hatte aber alles in allem genau diesen Charakter. Ich habe zwar sachlich deutlich gemacht, dass die geäußerten Kritikpunkte nicht den Tatsachen entsprechen (Belege gab es auch keine außer ein Beispiel für ein unkonzentriertes Arbeiten vor ca. 1 Jahr), doch fürchte ich, dass die Chefin meinen Worten nicht so viel Glauben schenken wird wie denen meiner Kolleginnen, die noch länger als ich (10 Jahre) in dieser Firma tätig sind.

Danke euch sehr für eure Antworten - bin gerade sehr geknickt und mutlos…

mannheim13

Ich wäre bei solchen Dingen einfach grundsätzlich vorsichtiger.
Private Word-Dokumente gehören nicht auf den Firmen-Computer und mündliche Aussagen sind völlig wertlos.

Daran würde ich mich künftig halten - dann sollte es auch zu keinerlei Problemen kommen.

Und ja - meiner Meinung darf der Arbeitgeber jederzeit die PCs seiner Angestellten kontrollieren - schließlich sind sie sein Eigentum (die Computer).

Hallo,

Die geschilderte Problematik ist in erster Linie eine arbeitrechtliche Fragestellung, nur in zweiter Linie eine datenschutzrechtliche.

Es sind zudem noch einige offene Fragen:

Gibt es eine Dienstanweisung (oder Betriebsvereinbarung) zur PC-Nutzung? Wenn ja, was steht dort zur privaten Nutzung und zu Kontrollen?

Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, würde ich empfehlen, diesen anzusprechen.

Es gibt ja sicher einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, was sagt dieser zu dem Vorgang?

Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, wie sieht seine Stellungnahme dazu aus?

Und wenn es um Mobbing geht, kann ich nur empfehlen, sich an die Gewerkschaft zu wenden. Dort gibt es Expert/inn/en, die da weiterhelfen können.

Viele Grüße,

WH

hallo,

wir haben vor einiger zeit einen nutzungshinweis bzgl. privater emails erhalten, aber zur privaten ntuzung des arbeits-pcs befindet sich kein expliziter passus. hier ging es mehr um datenschutzgründe, weil unklar war, ob es ein datenleck in unserer firma gibt.

obgleich ich weiß, dass jede/r in der firma den pc und auch teile seiner arbeitszeit mit privaten angelegenheiten regelt, wenn es das arbeitsaufkommen zulässt, habe ich mir dennoch extra die bestätigung eingeholt, dass ich an einer fortbildung und den unetrlagen zu dieser arbeiten darf, wenn es mein arbeitsaufkommen zulässt.

dennoch nun diese unangekündigte kontrolle…

betriebsrat haben wir leider nicht. unser datenschutzbeauftragter ist hier auch nicht mein passender ansprechpartner, da er nur die herausgabe von firmendaten nach extern überwacht.

was kann ich tun? soll ich in jedem fall eine gegendarstellung schreiben, nur zur sicherheit? eine beratungsstelle bzgl. des mobbings (was ja streng definiert ist) aufsuchen, das meine chefin damit ja quasi mitbesiegelt hat, indem sie den vorwürfen blind glaubt???

Guten Tag,

Wenn ein Arbeitgeber den Beschäftigten die private Nutzung von Internetdiensten oder E-Mail erlaubt, ist er ihnen gegenüber Telekommunikations- bzw. Telediensteanbieter. Ein vom Arbeitgebern beauftragter Zu-gangsanbieter ist zwar diesem gegenüber Telekommunikations- bzw. Telediensteanbieter. Gegenüber den privat nutzenden Beschäftigten sind die Provider aber lediglich Auftragnehmer des dann als Anbieter zu qualifizierenden Arbeitgebern.

~ Es gelten die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikations-Datenschutzverordnung sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes. Abweichungen davon zu Lasten der Beschäftigten sind nur mit deren individueller Einwilligung gem. § 4a BDSG zulässig.

~ Der Arbeitgeber ist den Beschäftigten gegenüber zur Einhaltung des Telekommunikationsge-heimnisses verpflichtet. Daher sind die gleichen Regeln wie beim privaten Telefonieren anzuwenden. Eine Kontrolle ist nicht erlaubt.

~ Der Umfang der privaten Nutzung, ihre Bedingungen sowie die Kontrolle, ob diese Bedingungen eingehal-ten werden, müssen – am sinnvollsten durch Dienstvereinbarung oder -anweisung – geregelt werden. Die Bestim-mungen des Personalvertretungsrechts sind dabei zu beachten.

~ Eine Protokollierung darf gem. § 31 BDSG ohne Einwilligung nur erfolgen, wenn sie zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung, zur Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebs oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.

Mit freundlichem Gruß
Manfred von Reumont
website: mvr-datenschutz.de
mail: mvr13 ät arcor.de

Hallo,

der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat auch den Beschäftigendatenschutz zu überwachen. Wenn er dies nicht tut, vwernachlässigt er einen sehr wichtigen Teil seiner Aufgaben.

Eine Gegendarstellung - und sei es nur für die eigenen Unterlagen - ist sicher sinnvoll, insbesondere dann, wenn es später eine Abmahnung oder Kündigung geben sollte.

Es kann auf keinen Fall schaden, mal eine Mobbing-Beratungsstelle aufzusuchen. Dort wird dann auch geklärt, ob es sich bereits um Mobbing handelt.

Vor einer Kontrolle von Logfiles (das sind Protokolldateien, aus denen die Internet- und E-Mail- sowie die firmennetzinternen Aktivitäten hervorgehen können) oder des PCs hätte meiner Einschätzung nach auf der betriebliche Datenschutzbeauftragte hinzu gezogen werden müssen.

Viele Grüße,

W.H.

Hallo,

  1. Der Arbeitgeber hat kein Recht deine privaten Dateien anzusehen! Das dürfen nur Beamte des öffentlichen Dienstes,sprich:stuck_out_tongue:olizei & Staatsanwaltschaft aber das auch nur bei Verdacht auf eine etwaige Straftat.

2.Der Arbeitgeber sollte natürlich allem nachgehen aber auch sowas gibt ihm kein Recht in Privaten Dateien zu schnüffeln.

3.Such dir einen Anwalt und geh gegen deinen Arbeitgeber & die Kolleginnen vor,beide machen sich strafbar.

Hallo zusammen!

war die private Nutzung des PCs beitrebsüblich - ich verfügte zudem über eine gesondert eingeholte Genehmigung durch die Chefin.

[…]

wurde mir mitgeteilt, dass mein PC kontrolliert worden sei und dass der Umfang der privaten Tätigkeiten zu groß bzw. in der Art so nicht gemeint sei.

Meine Fragen:

  1. Durfte der AG trotz explizit erlaubter privater Nutzung des PCs ohne Ankündigung meine privaten Ordner lesen?

Meiner Meinung nach (IANAL!), nein. Natürlich unter der Voraussetzung, daß die Ordner eindeutig als privat zu erkennen waren.

Auch, wenn der Fall Deinem nicht zu 100% entspricht, solltest Du dir diesen Artikel mal durchlesen -> http://heise.de/-1287540

  1. Falls der AG sich darauf beruft, dass er durch die Äußerungen der Kolleginnen einen hinreichen Verdacht auf verminderte Arbeitsleistung hatte: Hätte er mir dies nicht vorher mitteilen und mich vorher dazu anhören müssen, insb. weil er seit längerem wusste, dass die Beschuldigung von zwei Kolleginnen stammt, die mir nicht wohl gesonnen sind?

Das glaube ich eher nicht, da dann die Gefahr einer Verschleierung bestehen würde. Bei der Untersuchung des Rechners selbst hätte aber zumindest nichts dagegen gesprochen, Dich mit dazuzuholen. Mindestens hätten aber Betriebsrat (soweit vorhanden) und der Datenschutzbeauftragte hinzugezogen werden müssen.

  1. Wie soll ich nun weiter vorgehen? Das Gespräch wurde nicht explizit als Disziplinar- oder gar Abmahnungsgespräch bezeichnet, hatte aber alles in allem genau diesen Charakter.

Das mußt Du grundsätzlich natürlich selbst entscheiden. Wenn keine Abmahnung ausgesprochen wurde, dürfte der Vorfall zumindest keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben. Für das Betriebsklima war er sicherlich nicht förderlich.

Falls Du straf- oder zivilrechtlich gegen einen/mehrere Beteiligte vorgehen willst (Verleumdung, Ausspähen von Daten,…), laß Dich *unbedingt* vorher von einem entsprechenden (Fach-)Anwalt ausführlich beraten.

Als Lehre aus der Sache solltest Du auf jeden Fall mitnehmen, daß private Dinge ausschließlich auf eigenen Geräten etwas zu suchen haben. Es sei denn in sicher verschlüsselter Form. Auch wenn so eine Nutzung erlaubt ist, sind die Daten technisch nie von den Blicken des Arbeitgebers sicher.

Gruß, Jan

Hallo,

blöde Situation. Ich selbst bin im öffentliche Dienst tätig und benutze meinen PC auch bei der Arbeit ab und zu privat. Mir steht dann die Möglichkeit offen, die Zeiterfassung zu deaktivieren, s. h. diese Zeit wird nicht als Arbeitszeit angerechnet.
Ist denn mit Deiner Chefin seinerzeit über ein Zeitlimit bezüglich Privatnutzung PC gesprochen bzw. ist da was schriftlich festgehalten worden?
Sprich noch einmal mit Deiner Chefin und auch mit Deinen beiden Kolleginnen.
Solltest Du nichts schriftliches haben wird das rechtlich schwierig.
Ich hoffe, Dir damit etwas weitergeholfen zu haben.
Kopf hoch…
MfG
Sabine Kruse

danke allen für die antworten und einschätzungen! ich werde mir hilfe holen bei der ja etwas kniffligen rechtslage.

danke und viele grüße!!

hallo,
grundsätzlich sollte man sich klar sein, dass man als angestellter in der arbeit für die arbeitststelle tätig ist. was man daneben machen darf oder was üblich ist, ist kulanz oder unwissenheit von vorgesetzten.
wenn ein vorgesetzter auf die hinweise von kollegen reagiert, wird er wohl schon einen eigenen verdacht haben, hier mehr zu kontrollieren. prinzipell sind das ja betriebsmittel die sie hier privat verwenden. es kommt nun wohl darauf an, ob es ein passwort gibt zum einloggen um zb emails zu lesen. in der öffentlichen verwaltung gibt es hier eigene regelungen (datenschutz- persönlichkeitsrechte), dass zb der betriebsrat dabei sein muss etc. nachdem es auch keine schriftliche ermahnung gab, scheint es sicher eher um einen schuss vor den bug gehandelt zu haben. den ursächlichen konflikt mit ihren kolleginnen würde ich gerade deswegen zu lösen versuchen. wenn sich diese verweigern, sollten sie sich an ihren vorgesetzten wenden (wenn das nun noch möglich ist).
alles gute
aft

hallo,
bin an der hand operiert, daher nur der hinweis, dass es sich wohl um eine rechtliche fragestellung handelt. da kenne ich mich nicht aus.

ansonsten das offene gespräch mit deinen befürchtungen beim chef suchen.

ich bin eher fit im auflösen von mobbingfällen, kenne mich aber rechtlich nicht aus. würde deinen geschilderten fall noch nicht mobbing nennen.

wenn du noch fragen hast, ab übernächste woche ist meine hand wieder fit.

lg
stefan

Salve,
zu der Mobbinggeschichte möchte ich mich nicht äußern, denn da hilft nur ein klärendes Gespräch zwischen den Kellegen/innen- notfalls unter Zuhilfenahme eine Vermittlers.

Zur PC-Nutzung: Generell gilt, was in einer Betriebsvereinbarung niedergeschrieben ist. Fehlt eine Niederschrift, so gelten die mündlichen Vereinbarung, womit der Betrieb sich keinen Gefallen tut, denn er kann nicht auf eindeutige Festlegungen verweisen (s. Ihr Fall). Wenn Sie die Einheiten der Firma nutzen, müssen Sie auch ertragen, dass dort in bestehende Dateien eingeblickt werden kann, da überlicherweise dort nur geschäftliche Unterlagen vorhanden sein dürfen. Eine vorherige Ankündigung ist nicht üblich. Dabei ist auch zu unterscheiden zwischen Internet-nutzung und der Speicherung privaten Dateien auf dem PC.

Mein Tipp löschen, löschen Sie Ihre privaten Dateien und verringern Sie das Surfen im Internet auf max. 30 Minuten tgl. Verwenden Sie dazu Ihre Mittagspause. Im Geschäft sind Sie um zu arbeiten, damit die Firma keinen Schaden nimmt.

Viel Erfolg bei Ihrer Verhaltensänderung.

Hallo mannheim13,
ob ohne dein wissen, dein PC auf der Arbeit von deiner Chefin kontrolliert werden darf, ist meines Erachtens nach eine juristische Frage, die ich nicht beantworten kann. Hilfe hierfür kannst du aber sicher bei deiner Gewerkschaft oder Berufsverband erhalten.
Dennoch bleibt es unfair, dich ohne Vorbereitungsmöglichkeit zu einem kritischen Gespräch aufzufordern, das du auch nicht ohne weiteres verschieben konntest, ohne in ein schlechtes Licht zu geraten.
Gibt es bei euch im Betrieb einen Personalrat mit dem du vertraulich sprechen kannst? Wie stehen andere Mitarbeiter zu dir? Vielleicht kannst du mit deiner Chefin ein Gespräch führen, in dem ihr klären könnt, mithilfe welcher Regelungen verlorenes Vertrauen wiederhergestellt werden kann.
Ich hoffe, ich kontte ein wenig weiterhelfen.
Viele Grüße
Tatjana Lausch

herzlichen dank für die guten wünsche an meine verhaltensänderung!!

haben sie den fall gelesen? ich hatte die ausdrückliche erlaubnis, private dateien zu erstellen. der vorwurf, ich habe dadurch meine arbeit vernachlässigt, besteht zu unrecht. ich habe meine chefin sowohl um weitere aufgabengebiete gebeten wie auch meine eigentliche arbeit immer mit erster priorität erledigt…

und es ist genau die chefin, die mich zum gespräch zitiert hat, die ich aufgrund der zugespitzten konfliktlage vorher um einschaltung eines mediatoren gebeten hatte…

wenn sie lust haben nachzutreten, dann doch bitte nicht in einem forum, in dem leute hilfe bei ernsthaften problemen suchen!

Wenn Sie die

Einheiten der Firma nutzen, müssen Sie auch ertragen, dass
dort in bestehende Dateien eingeblickt werden kann, da
überlicherweise dort nur geschäftliche Unterlagen vorhanden
sein dürfen. Eine vorherige Ankündigung ist nicht üblich.
Dabei ist auch zu unterscheiden zwischen Internet-nutzung und
der Speicherung privaten Dateien auf dem PC.

Mein Tipp löschen, löschen Sie Ihre privaten Dateien und
verringern Sie das Surfen im Internet auf max. 30 Minuten tgl.
Verwenden Sie dazu Ihre Mittagspause. Im Geschäft sind Sie um
zu arbeiten, damit die Firma keinen Schaden nimmt.

Viel Erfolg bei Ihrer Verhaltensänderung.

Leider habe ich zu diesem Thema keine Ahnung tut mir leid. Alles Liebe und Gute, Gerti

INFOS VON NM ANWALT FÜR ARBEITSRECHT

Ihr Lieben,

ich schreibe mal bei anne eine antwort rein, damit alle zukünftig suchenden recht weit oben die antwort eines anwalts für arbeitsrecht sehen, der sich nun mit meinem konkreten fall auseinander gesetzt hat.

er meint, dass aufgrund der fehlenden, hier greifenden bestimmungen des unetrnehmens zur prvaten nutzung es dem AG NICHT gestattet war, heimlich einsicht in meinen PC zu nehmen, zumal ich die explizite erlaubnis besaß, im rahmen meiner fortbildung dies zu tun.

nebenbei raus kam auch, dass ich von der chefin ebenfalls unerlaubt aufgefordert wurde, meine arbeitszeit zu erfassen. letzteres gilt in unserem unternehmen für teilzeitkräfte. da ich eine arbeitszeitverkürzung auf 34 statt 38,5 arbeitsstunden habe, ist dies sowieso nicht als teilzeit anzusehen und GENERELL liegt hier ungleichbehandlung vor, da entweder alle AN arbeitszeit erfassen müssen oder keiner. - dies war noch ein nebenprodukt der beratung, das ich einfach hier mal zur info reinhacke.

ebenfalls möglich wäre es gewesen, das unangekündigte verwarnungsgespräch zu verlassen, da sie mich vorher über inhalt, termin, anwesende etc. informieren hätte sollen - was generell einem besseren stil entspricht, wenn man nicht ganz antiquierte führungsstrategien an den tag legen will… ich hätte zudem zu dem gespräch eine person meines vertrauens mitnehmen können, um ebenfalls einen zeugen zu haben. durch das fehlen eines betriebs- oder personalrates wäre das dann vielleicht eine kollegin gewesen. da meine chefin selbst (!!!) frauenbeauftragte ist, läge hier eine unglückliche „postenverkettung“ vor…

mobbing ist das, was die kolleginnen tun und getan haben, NICHT. das ist arbeitsrechtlich nicht zu beanstanden, sondnnr nur moralisch… die mobbingkriterien an arbeitsgerichten seien sehr hoch angelegt, so dass die seltensten fälle von systematischen schikanen oder intrigen einzug in arbeitsgerichtsverfahren fänden.

ich habe mich so weit erholt, dass ich das gesprähc, nötigenfalls die konfrontation mit dem AG suchen werde. wehret den anfängen! :smile:

vielen dank nochmals an alle!!!

Der Computer gehört dem Unternehmen und der Umfang der privaten Nutzung sollte genau beschrieben werden. Ist das nicht möglich, so unterlasse die private Nutzung.
Sicher wollen die Alten Dir Schaden zufügen. Schnüffler gibt es überall. Die Arbeitsleistung schätzt der/die Cheff/in ein, hoffentlich nicht die Alten alleine. Ist kein Gesprächsprotokoll angefertigt so bestehe darauf, damit Du die Möglichkeit bekommst Dein konkretes Verhalten am PC zu ändern. Schwammige Dinge helfen Dir nicht weiter. Jüngere können oftmals mehr als Ältere am Computer. Biete Dich einfach an, Ihnen wenigstens ein wenig zu zeigen. Versuche Sie, für Dich zu gewinnen. Die „eingeholte Genehmigung durch die Chefin muss schriftlich fixiert sein“
„ohne Ankündigung meine privaten Ordner lesen“, dürfte im Netzwerk nur durch den ADMIN im Auftrag von der Cheffin möglich sein. Handelt es ich im einen Einzelrechner mit Internetanbindung, also ohne ein benutzerdefiniertes Protokoll wie im Netzwerken üblich, so kann der Fehler nur darin bestehen, dass Du keinen eigenen Benutzerzugang am Rechner mit Passwort hast. Den brauchst Du aber in jedem Fall immer. Also wenn alle an Deinem Computer herumfummeln können, so ist dies dort falsch eingestellt. Auf jeden Fall ist das Schnüffeln in Deinen privaten Daten nicht zulässig. FRage danch, ob Du Deinen eigen USB-Stick anschließen darfst. Die mögen ADMIN zwar nicht, aber dies wäre die einfachste Lösung für Dich, denn den USB-Stick läßt Du ja nicht in der Firma.So hast Du alle Daten von Dir nicht auf dem Computer. Mache kein Alarm , sondern Regel Deine Sachen mit der Cheffin sauber. Natürlich kannst Du auch Deine Daten verschlüsseln aber rufe mich einfach mal an per Skype- thomas-klein-berlin

Dein Job zu behalten ist wichtiger, auch wenn Du im Recht bist. Aber schreibe genau auf: wer, hat was zum wem am Datum Uhrzeit wortwörtlich gesagt (ein Mobbingtagebuch führen!)

Viel Erfog!
Thomas

Der Computer gehört dem Unternehmen und der Umfang der privaten Nutzung sollte genau beschrieben werden. Ist das nicht möglich, so unterlasse die private Nutzung.
Sicher wollen die Alten Dir Schaden zufügen. Schnüffler gibt es überall. Die Arbeitsleistung schätzt der/die Cheff/in ein, hoffentlich nicht die Alten alleine. Ist kein Gesprächsprotokoll angefertigt so bestehe darauf, damit Du die Möglichkeit bekommst Dein konkretes Verhalten am PC zu ändern. Schwammige Dinge helfen Dir nicht weiter. Jüngere können oftmals mehr als Ältere am Computer. Biete Dich einfach an, Ihnen wenigstens ein wenig zu zeigen. Versuche Sie, für Dich zu gewinnen. Die „eingeholte Genehmigung durch die Chefin muss schriftlich fixiert sein“
„ohne Ankündigung meine privaten Ordner lesen“, dürfte im Netzwerk nur durch den ADMIN im Auftrag von der Cheffin möglich sein. Handelt es ich im einen Einzelrechner mit Internetanbindung, also ohne ein benutzerdefiniertes Protokoll wie im Netzwerken üblich, so kann der Fehler nur darin bestehen, dass Du keinen eigenen Benutzerzugang am Rechner mit Passwort hast. Den brauchst Du aber in jedem Fall immer. Also wenn alle an Deinem Computer herumfummeln können, so ist dies dort falsch eingestellt. Auf jeden Fall ist das Schnüffeln in Deinen privaten Daten nicht zulässig. FRage danch, ob Du Deinen eigen USB-Stick anschließen darfst. Die mögen ADMIN zwar nicht, aber dies wäre die einfachste Lösung für Dich, denn den USB-Stick läßt Du ja nicht in der Firma.So hast Du alle Daten von Dir nicht auf dem Computer. Mache kein Alarm , sondern Regel Deine Sachen mit der Cheffin sauber. Natürlich kannst Du auch Deine Daten verschlüsseln aber rufe mich einfach mal an per Skype- thomas-klein-berlin

Dein Job zu behalten ist wichtiger, auch wenn Du im Recht bist. Aber schreibe genau auf: wer, hat was zum wem am Datum Uhrzeit wortwörtlich gesagt (ein Mobbingtagebuch führen!)

Viel Erfolg!
Thomas