Arbeitgeber - Lohnkürzung bei Vertragsänderung?

Hallo an alle!

Angenommen jemand arbeite neben seinem Studium in Teilzeit als Kassierer/in in einem Supermarkt.

Weil das nächste Semester für ihn oder sie stressig wird (Module die viel Arbeitsaufwand benötigen), würde er/sie gerne die Stundenanzahl des Jobs verringern. Er/sie arbeite dort seit über 3 Jahren und hat einen unbefristeten Vertrag.

Nun weiß er oder sie von Kollegen die ähnliches gemacht haben (Stundenzahl verkleinert oder vergrößert), dass der Chef gerne mal die Löhne bei so etwas kürzt.

Nun die Frage: ist das rechtens?

An ihrer/seine Arbeit ändert sich ja nichts. Genau die gleiche Tätigkeit, nur 20 Stunden im Monat weniger.

Danke für die Antworten und viele Grüße!

Hallo

Wieviele Arbeitnehmer arbeiten denn dort?
Ab wann will der AN die Arbeitszeit verringern?

Gruß,
LeoLo

Nabend!

Es sind ca 160 Mitarbeiter, und ab Februar möchte er/sie weniger arbeiten.

Hallo

Zunächst einmal ist das Verringern der Arbeitszeit Verhandlungssache, wenn man einfach so beim AG reinspaziert. Somit könnte der AG eben auch sagen „Du kannst weniger arbeiten, wenn…“ und damit auch einen niedrigeren Lohn im zulässigen Rahmen anbieten.

Einfacher, offizieller und „lohnkürzungsrisikoloser“ :smile: wäre es für den AN aber, wenn er die folgende Möglichkeit nutzt:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html

Bei einem fristgerechten Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit wird am Lohn nix gedreht. Ein Riesenvorteil bei diesem Weg ist auch, daß der AN nicht nur die Höhe sondern auch die Verteilung der Arbeitszeiten ganz konkret angeben kann. Sofern betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen, muß der AG dem Ansinnen zustimmen und der AN ist der Willkür des AG nicht ausgeliefert.

Der zu bedenkende Nachteil kann kommen, wenn der AN später die Arbeitszeit wieder erhöhen will:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__9.html
Da hat der AG den AN nur „bevorzugt zu berücksichtigen“ und lässt ihn dann vielleicht am langen Arm verhungern, weil er noch verärgert darüber ist, daß der AN ihn „damals“ ausgetrickst hat. Aber bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein runter…

Gruß,
LeoLo

Hallo leo, vielen dank schon mal!

Im ersten Link, Abs. 4 steht sinngemäß, der Arbeitgeber kann das ablehnen, wenn unverhältnismäßige Kosten für den Betrieb entstehen würden.

Da der Arbeitnehmer fest eingeplant ist, müssten seine fehlenden Stunden durch eine neue (400€-)Kraft aufgefangen werden - andere Optionen gibt es nicht. Wäre das ein stichhaltiger Ablehnungsgrund?

Und vermutlich muss der AN das Anliegen schriftlich einreichen? Im Betrieb ist eigentlich Usus den Chef einfach anzusprechen, wenn er etwas möchte.

Viele Grüße!

Hallo

Im ersten Link, Abs. 4 steht sinngemäß, der Arbeitgeber kann
das ablehnen, wenn unverhältnismäßige Kosten für den Betrieb
entstehen würden.

Da der Arbeitnehmer fest eingeplant ist, müssten seine
fehlenden Stunden durch eine neue (400€-)Kraft aufgefangen
werden - andere Optionen gibt es nicht. Wäre das ein
stichhaltiger Ablehnungsgrund?

Nein, das ist noch nicht einmal ein Grund, geschweige denn ein stichhaltiger… :wink:

Und vermutlich muss der AN das Anliegen schriftlich
einreichen? Im Betrieb ist eigentlich Usus den Chef einfach
anzusprechen, wenn er etwas möchte.

Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden, alleine wegen der Beweisbarkeit der Antragsabgabe und der genauen Verteilung der Arbeitszeiten. Man könnte es ja kombinieren, indem man den AG „einfach anspricht“ und ihm am Schluss die gewünschten Daten noch schriftlich gibt.

Gruß,
LeoLo

Super, ich danke dir für die Antworten!

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