Guten Tag,
Situation:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich beidseitig geeinigt, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Der Arbeitgeber, hatte zuvor mit dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag in dem eine Probezeit gesetzt würde (3 Monate), das ganze Spielt sich noch in der Probezeit ab.
Der Arbeitgeber, kündigt am 12.11.xx zum 1.12.xx
Der Arbeitgnehmer, hat dem Arbeitgeber, mitgeteilt, dass er sich im selben Gewerbe selbständig macht, so, hat man sich mit einem Rahmenvertrag geeinigt dass der alte Arbeitgeber, eine gewisse Anzahl an Stunden zu einer
Gewissen Pauschale im Monat einkaufen kann.
Am 13.11.xx kommt der Arbeitgeber, und will den Vertrag sofort Annulieren, da in diesem nicht festgehalten wurde, dass der ex Arbeitnehmer seine Kunden angehen kann.
Der „Arbeitnehmer, der der sich selbständig macht“ möchte den am Vortag abgeschlossenen Vertrag aber nicht stornieren.
Der Arbeitgeber möchte jetzt Gerichtlich eine einstweilige Verfügung gegen den Arbeitnehmer erreichen, dass dieser nicht die Kunden angehen darf.
Geht das?