Arbeitgeber meldet Insolvenz an

Hallo,
ich habe eine ganz dringende Frage: Wie sieht es aus, wenn der AG Insolvenz angemeldet hat? Auf was ist in diesem Fall zu achten bzw. kann man noch Ansprüche geltend machen z.B. eine Abfindung erhalten? (32 J. Betriebszugehörigkeit) / Ihm wurde noch nicht gekündigt, aber muss man nun ne Kündigungsschutzklage einreichen?
Falls Ihr noch Details zum Fall benötigt, dann bitte um kurze Nachricht.
Mein Vater hat ab 1.4. eine Zusage bei einer anderen Firma, muss er nun ordnungsgemäß kündigen oder kann er fristlos kündigen, da er ja auch sein Gehalt noch nicht komplett seit Januar 2010 erhalten hat? Zahlung durch Ins.verwalter erfolgt am 15.4./ Weihnachtsgeld wurde wortlos gestrichen, obwohl er es davor immer erhalten hat (mehr als 3 x) Hier müsste es sich doch um eine Betriebliche Übung handeln oder wie sieht es im Fall der Insolvenz aus?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Gruß,
Claudia

Hallo Claudia,

eine Abfindung gibt es nicht. Es gibt höchstens etwas aus dem Sozialplan, den der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber verhandeln muss. Wenn es einen solchen nicht gibt, dann gibt es gar nichts.

Mit Antrag auf Eröffnung des Insolnvezverfahrens sind ja die Messen noch nicht gesungen. Es muss ein vorläufiger Verwalter eingesetzt werden, der ggf. unter Zwischenfinanzierung mit einer Bank das Geschäft drei Monate weiter betreiben kann. Zumindest gibt es drei Monate ab Eröffnung des Verfahrens Insolvenzausfallgeld vom Staat, womit die Banken, die diese drei Monate vorfinanzieren, abgesichert sind.

Ihr Vater sollte, wenn er die neue Stelle sicher hat, einfach gar nichts machen. Er muss ja nicht kündigen. Vielleicht steht ihm ja eine Differenz zu, da der neue Arbeitgeber schlechter zahlt. Er kann natürlich auch kündigen, dann ist die Sache ab Kündigung erledigt und man redet nur noch über offene Forderungen aus der Vergangenheit.

Das Weihnachtsgeld ist grundsätzlich zu zahlen. Die Frage ist, wann das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Wenn es z.B. erst im Mai eröffnet wird, dann fällt das Weihnachtsgeld nicht in den Dreimonatszeitraum des Insolvenzausfallgeldes und ist damit grundsätzlich futsch.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen
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Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    Waitschies & Ziegenhagen

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Hallo Claudia,
einfache Antworten kann ich auf Deine Fragen nicht geben, aber einen dringenden
Rat. In solchen Fällen brauchen die Betroffenen rechtskundigen Beistand - von der
zuständigen Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zum Beispiel
droht der Verlust von Ansprüchen, wenn Dein Vater kündigt, bevor er juristisch
einwandfreie Zusagen für ausstehende Forderungen hat.
Mit kollegialen Grüßen
Bernd Kirchhof

Hallo Ivailo,
also das Weihnachtsgeld wäre normalerweise immer im Dezember fällig gewesen. die insolvenz wurde heute vor einer woche angemeldet. was ist nun in diesem fall zu tun? müssen wir den insolvenzverwalter oder den arbeitgeber kontaktieren.
also mit der verdienst hatte mein vater glück, er verdient bei seinem neuen AG sogar mehr. Sollten wir noch zu nem Anwalt gehen, oder meinst du d. Geld kann man sich sparen?
Vielen Dank für die Hilfe!
MfG
Claudia

Hallo,
ich habe eine ganz dringende Frage: Wie sieht es aus, wenn der
AG Insolvenz angemeldet hat? Auf was ist in diesem Fall zu
achten bzw. kann man noch Ansprüche geltend machen z.B. eine
Abfindung erhalten? (32 J. Betriebszugehörigkeit) /

Es gibt keinen Abfindungsanspruch, es sei denn, ein Betriebsrat (Sozialplan) oder eine Gewerkschaft (Tarifsozialplan) handeln das mit dem Insolvenzverwalter heraus oder man vergleicht sich auf eine Abfindung vor dem Arbeitsgericht nach Kündigung und Kündigungsschutzklage, was aber eher unwahrscheinlich ist, weil der Insolvenzverwalter sicherlich nur kündigen wird, wenn die Kündigung wirksam ist.

Ihm wurde
noch nicht gekündigt, aber muss man nun ne
Kündigungsschutzklage einreichen?

Eine Klage gegen eine noch nicht erfolgte Kündigung wäre unzulässig.

Mein Vater hat ab 1.4. eine Zusage bei einer anderen Firma,
muss er nun ordnungsgemäß kündigen oder kann er fristlos
kündigen, da er ja auch sein Gehalt noch nicht komplett seit
Januar 2010 erhalten hat? Zahlung durch Ins.verwalter erfolgt
am 15.4./

Wieso weiß man das? Es ist strittig, ob Zahlungsverzug einen fristlosen Kündigungsgrund darstellt, besonders wenn die Zahlung absehbar ist und insbesondere in der Insolvenz, weil es Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur für die 3 Monate vor Eröffnung der Insolvenz gibt. Manche verlangen auch eine vorherige Mahnung und Fristsetzung.

Weihnachtsgeld wurde wortlos gestrichen, obwohl er
es davor immer erhalten hat (mehr als 3 x) Hier müsste es sich
doch um eine Betriebliche Übung handeln oder wie sieht es im
Fall der Insolvenz aus?

Mag sein, dass das eine betriebliche Übung entstanden ist, vielleicht besteht aber auch eine andere Grundlage wie ein Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung oder Aushang mit Vorbehalt oder vertragliche Regelung, die für diesen wirtschaftlichen Ausnahmefall Ausnahmen zulässt. Und selbst wenn ein Anspruch besteht, wäre es als eine Verbindlichkeit vor Insolvenzeröffnung wie eine von Fremdgläubigern. Da bekommt man bestenfalls die Quote, wenn es etwas zu verteilen gibt.

VG
EK

Hallo Claudia,
wenn der Arbeitgeber seit Januar nicht mehr bezahlt hat, wieso geht Dein Vater denn noch arbeiten? Er kann seine Arbeitsleistung zurückbehalten bis die Rückstände vollständig ausgeglichen sind. Vorher kann er natürlich die Zahlung anmahnen und den Arbeitgeber zur Zahlung auffodern. Solch ein Schreiben findet Du z.B. hier: http://bestform24.de/Product.aspx?product=37.
Die Nichtzahlung von Lohn/ Gehalt über mehrere Monate ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund, d.h. Dein Vater kann fristlos kündigen und die andere Stelle antreten.
Eine Kündigungsschutzklage wäre nur dann sinnvoll, wenn Dein Vater im Betrieb bleiben will. Aber wer will schon arbeiten, ohne Geld zu bekommen?
Die letzten 3 Monate vor Stellung des Insolvenzantrages übernimmt das Arbeitsamt Insolvenzgeld, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlt.
Die restlichen Forderungen, auch das Weihnachtsgeld, kann Dein Vater vergessen, wenn der Arbeitgeber wirklich insolvent ist. Den Anspruch könnte er zwar haben, allerdings nützt das nix, wenn der Arbeitgeber pleite ist.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo,

wenn der AG Insolvenz anmeldet, kann man natürlich noch versuchen Ansprüche anzumelden.
Aber ob man was bekommt, ist eine andere Frage. Du weißt, wo nix ist, kann man auch nix holen.

Wenn Dein Vater wirklichbund vor allem sicher ab 1.4.10 eine neue Stelle hat, hat er ja noch Glück im Unglück.
Dann sollte er seine jetzige Stelle zum 31.03.10 kündigen, um am 01.04.10 die neue Stelle anzutreten.

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

Hallo Claudia!

Gibt es in dem Betrieb einen Betriebsrat? Der müsste dann einen Sozialplan machen zwecks Abfindung. Ansonsten gibt es keinen Anspruch bei Insolvenz. Die Ansprüche der letzten Gehälter und des Weihnachtsgeldes muss der Insolvenzverwalter erfüllen. Also auf jeden Fall schriftlich geltend machen. Ansonsten gibt es vom Arbeitsamt Insolvenzausfallgeld (3 Monate). Wegen der Kündigung würde ich mit dem Insolvenzverwalter reden, meist sind die ganz froh, wenn jemand freiwillig geht und legen keine Steine in den Weg. Allerdings wird er auf einen Aufhebungsvertrag bestehen. Den bitte keinesfalls unterschreiben, bevor mit der neuen Firma kein Vertrag geschlossen wurde (ansonsten gibt es nämlich Sperre beim Arbeitsamt von 3 Monaten). Im Normalfall kann man mit den Insolvenzverwaltern vernünftig reden, ich würde das also versuchen. Sowohl wegen der Kündigung, wie auch wegen Gehalt und W-Geld. Fristlose Kündigung ist möglich, wenn Ihr Vater kein Gehalt erhalten hat. Aber auch dies bitte nur, wenn der neue Vertrag vorliegt!!! Viel Glück und Erfolg! Brigitte
Hallo,

ich habe eine ganz dringende Frage: Wie sieht es aus, wenn der
AG Insolvenz angemeldet hat? Auf was ist in diesem Fall zu
achten bzw. kann man noch Ansprüche geltend machen z.B. eine
Abfindung erhalten? (32 J. Betriebszugehörigkeit) / Ihm wurde
noch nicht gekündigt, aber muss man nun ne
Kündigungsschutzklage einreichen?
Falls Ihr noch Details zum Fall benötigt, dann bitte um kurze
Nachricht.
Mein Vater hat ab 1.4. eine Zusage bei einer anderen Firma,
muss er nun ordnungsgemäß kündigen oder kann er fristlos
kündigen, da er ja auch sein Gehalt noch nicht komplett seit
Januar 2010 erhalten hat? Zahlung durch Ins.verwalter erfolgt
am 15.4./ Weihnachtsgeld wurde wortlos gestrichen, obwohl er
es davor immer erhalten hat (mehr als 3 x) Hier müsste es sich
doch um eine Betriebliche Übung handeln oder wie sieht es im
Fall der Insolvenz aus?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Gruß,
Claudia

ich war länger nicht online und gehe davon aus, dass sich die Frage erledigt hat; andernfalls bitte ein kurzes feedback geben.

Lotse