Arbeitgeber möchte Freistellung für ein Vorstellungsgespräch nicht gewähren!

In einem auf 2 Jahre  befristeten Vertrag ist vertraglich geregelt, dass man 6 Monate vor Beendigung des Vertrages, Auskunft bekommt ob der Vertrag verlängert wird. Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer in diesem Gespräch, dass er noch nicht sicher weiß ob der Vertrag verlängert werden kann, sich der AN also besser schon mal umsehen sollte. Der AN hat nun 3 Monate vor Vertragsende ein Vorstellungsgespräch. Der AG möchte deswegen, dass der AN sich dafür einen halben Tag Urlaub nimmt. Darf er das verlangen, oder gilt hier schon § BGB 629 (Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.) ?

In diesen Fall nicht. Der Arbeitnehmer wird nicht gekündigt, sondern sein Vertrag läuft aus. Aus dem Grund ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet den Arbeitnehmer freizustellen.

Da sagt dieser Link aber etwas andres: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…

In diesen Fall nicht. Der Arbeitnehmer wird nicht gekündigt,
sondern sein Vertrag läuft aus. Aus dem Grund ist der
Arbeitgeber nicht verpflichtet den Arbeitnehmer freizustellen.

Aha, woher kommt diese Erkenntnis?

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