Hallo ich hab ne frage ich hab letztes Jahr mein Ausbildung abgeschlossen und auch sofort bei der (bescheuerten) Firma gekündigt und alles abgegeben was ich bekommen habe. Jetzt ein Jahr später bekomme ich einen Brief das angeblich Werkzeug fehlt und ich diese bezahlen soll für einen überteuerten Preis. Ich habe zwar während der Ausbildung unterschrieben das ich Werkzeug bekommen habe, aber nichts unterzeichnet als ich meine Ausbildung beendet habe. Da hab ich ihn geschrieben (per SMS weil er nicht ran ging ans Handy) das ich nichts von ihn habe und auch nichts bezahlen werde. Und er aber meinte doch ich müsste das bezahlendes ich dann gesagt hab das er es nicht bekommt. Dann schickte er mir nochmal den Brief mit einer Mahnung zu mir, darauf hin hab ich dann auch einen brief geschrieben und per anschreiben an ihn geschickt das ich nichts habe und nichts bezahle und warum er erst nach einen Jahr damit kommt. Keine Antwort . Jetzt hab ich wieder einen einen Brief bekommen mit ne letzten Mahnung und er das sonst gerichtlich klären will. Achso die Summe ist 350 €. Kann mir jemand helfen
Hallo,
schauen Sie mal in Ihren Arbeitsvertrag hinein. Oft stehen dort Ausschlussfristen drin. So etwas wie „Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb von … Monaten geltend gemacht werden.“ Gibt es in Ihrem Vertrag eine solche Klausel?
Wenn der dort benannte Zeitraum bereits verstrichen ist, sollten Sie aus dem Schneider sein.
Auch ohne Klausel im Vertrag ist es sehr ungewöhnlich, wenn Ihr Arbeitgeber nach so langer Zeit plötzlich auf die Idee kommt: Hey, da fehlen mir noch Werkzeuge.
Sind Sie sich 100% sicher, dass Sie keine Werkzeuge mehr haben? Dann sollten Sie sich auch nicht zu irgendwelchen Zahlungen drängen lassen. Suchen Sie sich ggf. einen Anwalt, der Sie vertritt.
Viele Grüße
tinastar
Ich würde auf jedenfall einen Rechtsanwalt kontaktieren
.lg maike
Hallo Omid,
ich gehe mal davon aus, dass du das Werkzeug tatsächlich nicht hast mitgehen lassen.
In diesem Fall würde ich an deiner Stelle deinem ehemaligen AG schreiben, dass er diese Anschuldigungen unterlassen soll (inkl. der unberechtigten Zahlungsaufforderung). Solltest du noch einmal ein Schreiben von ihm erhalten, dann wirst du dich damit an deinen Anwalt wenden.
Das sollte dann auch keine leere Drohung sein, da er dich des Diebstahls bezichtigt. Insofern kann ihn diese Anschuldigung später teuer zu stehen kommen.
Viele Grüße
Andreas
du hast alles richtig gemacht. Warte einen gerichtlichen Mahnbescheid ab - erst dann wird die Sache ernst. Einspruch einlegen - per Einschreiben oder persönlich ans/beim Gericht. Ich glaube nicht, das es dazu kommt, da für den AG die Beweisführung schwierig ist. MfG Peter A. Hoppe
Hallo
die Schilderung erscheint mir nicht sachlich.
Tut mir leid, dazu kann ich keine Aussage treffen.
MFG
Marcjue
Hallo,
dass das 1 Jahr her ist, hindert den AG nicht daran, was zurück zu fordern. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Allerdings muss er beweisen, dass er die Forderung zurecht stellt: Welches Werkzeug, wann wurde es Dir übergeben (Beweis?), bestand Anspruch auf Rückgabe, warum wurde es nicht beim Ausscheiden einbehalten (Beweis?), wieso die Forderung jetzt, nach einem Jahr.
Reagieren solltest Du immer so, wie schon bisher: Jede Forderung schriftlich bestreiten (Einschreiben), auch eine Mahnung, selbst von einem Anwalt. Erst bei einer gerichtlichen Mahnung brauchst Du selbst einen Anwalt.
Gruß
U.Daniel
Es ist wichtig was bei der Übernahme des Werkzeuges schriftlich vereinbart wurde. Eine pauschale Antwort darauf kann man mit dieser Sachstandsinformation nicht geben.
Hallo,
hast Du vielleicht irgend einen Zeugen der bestätigen kann, dass Du das Werkzeug zurück gegeben hast ?
War die Mahnung die Du erhalten hast bereits von einem Rechtsanwalt ?
Was zu klären wäre: Ist es überhaupt üblich, dass andere Azubis nach der Rückgabe der Werkzeuge eine Bestätigung für die Rückgabe ausgehändigt bekommen ?
Leider kann ich Dir hier nicht weiter helfen. Im schlimmsten Fall benötigst Du einen Anwalt um a) den Wert überhaupt mal festlegen zu können. Du schreibst ja viel zu teuer - und b) gibt es immer eine Rückgabebestätigung ?
Viel Erfolg.
MfG
Harley
Ne einen zeugen hab ich nicht und die Mahnung war nicht vom Anwalt sondern von ihm selbst, ich war der einzige Azubi bei ihm und das ich irgendwas unterschreiben sollte wenn ich fertig bin wusste ich auch nicht ist mir auch neu es gibt ja viele Firmen die ihre Azubis das Werkzeug schenken. Ich Denk mal er will mir ein reinwürgen weil ich plötzlich gekündigt habe aber warum er erst nach einen Jahr damit kommt keine Ahnung. Danke für die Antwort
MfG Omid
Wenn Du bei Beginn Deiner Ausbildung unterschrieben hast, das Du Werkzeug erhalten hast. Dann müsstest Du auch genau wissen, welches Werkzeug Du erhalten hast.Genau so verhält es sich, wenn Du die Ausbildung beendet hast, dann müsstest Du das Werkzeug zurückgebnen und quittieren lassen. So ist der normale Weg. wenn er zwischen deinem früheren Arb eitgeber und Dir anders verlaufen ist, dann hilft der wahrscheinlich nur ein Rechtsanwalt , wenn es hart auf hart kommen sollte. Bernd
hallo omid
hier meine persönliche meinung:
1)normaler weise wird bei jedem austritt eine so genannte austrittsmeldung unterschrieben, Inhalte: Ausweis abgegeben, Werkzeug abgegeben und spint entleert
2) hast du so eine austrittsmeldung unterschrieben ?
wenn ja, kann man dir nach einem jahr nichts wollen
3) wenn nein, kann man dir nach einem jahr eigentlich auch nichts wollen, man hätte direkt beim austritt den sachverhalt klären müssen. dies ist ein formfehler deines alten arbeitgebers.
4) solltest du eine rechtschutzversicherung haben, dann gehe zum anwalt
5) solltest du keine haben, lass es auf einen gerichtstermin ankommen
gruß paule
Sorry, wenn es keine Vereinbarungen gibt hab ich auch keine Ahnung
Hi,
Du hast aber unterschrieben etwas bekommen zu haben. Klar gibt es Firmen die es anders handhaben. Aber da gehört er ja nicht dazu…
Ich würde Dir gerne eine rechtlich einwandfreie Auskunft geben. Die gibt es hier aber nicht, leider.
Wenn er es einklagen möchte, dann musst Du Dir einen Rechtsanwalt nehmen. Am besten wäre es tatsächlich Mitglied in einer Gewerkschaft zu sein. Denn wenn ich mal Probleme habe, dann habe ich jemanden der es für mich (ohne eigene Anwaltskosten) regeln kann.
Sorry, dass ich Dir nicht besser helfen kann.
Harley
HAllo,
leider sehe ich ein Problem, wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie das Ganze zurückgegeben haben. Lehrmittel werden in der Ausbildung kostenlos an den Azubi abgegeben. In dem Übergabeprotokoll ist jedoch in der Regel eine Rückgabe geregelt. Bitte nachschauen.
Ansonsten gilt Infolge der Schuldrechtsreform, die das Bürgerliches Gesetzbuch BGB) mit Wirkung vom 01.01.2002 in vielen Einzelheiten geändert hat, nunmehr eine einheitliche Verjährungsfrist für praktisch alle Ansprüche des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis.
Die neue Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Nach altem Recht galt demgegenüber folgendes: Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohn oder Gehalt verjährte in zwei Jahren ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden war.
Alle anderen Ansprüche dagegen, also alle nicht auf Entgelt gerichteten Ansprüche des Arbeitnehmers (wie zum Beispiel auf Schadenersatz hier bei Ihnen) sowie auch praktisch alle Ansprüche des Arbeitgebers verjährten erst in dreißig Jahren.
Leider kann ich nicht viel mehr dazu sagen.
Grüße
gorbes
Während einer Ausbildung ist der Lehrherr verpflichtet alle Lehrmittel ( Werkzeuge, Werkmittel, usw. bis auf Bücher der Berufschule) unentgeldlich zu Verfügung zu stellen. Die Forderung deines ehemaligen Lehrherrens ist somit rechtswiderig. An deiner Stelle würde ich es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen. Die Chancen das du diesen Streitfall gewinnst sind sehr Hoch. Lass dich aber sicherheitshalber durch eine Anwalt vertreten. Die Kosten des Anwalts wird deine alter Lehrherr tragen müssen.
Ja danke für die Antwort wird ich machen
Nicht ganz einfach hierzu einen Tip zu geben. Alles haengt von der Beweislage ab. Fuer Sie spricht, dass Ihr Ausscheiden schon ein Jahr zurück liegt. Damit koennen Sie sich darauf zurückziehen, dass Sie den Sachverhalt nach der langen Zeit nicht mehr prüfen oder nachvollziehen koennen. Unklarheiten, fehlende Belege etc. gehen in der Regel zu Lasten des Arbeitgebers.
Es kann aber auch davon abhaengen was genau Sie bei Ihrem Arbeitgeber unterschrieben haben. U.U. steht auf dem Ausgabebeleg, dass Sie dafür Sorge zu tragen haetten, dass das Werkzeug im Falle des Ausscheidens an das Unternehmen zurück geht etc.