Hallo
Hallo,
Sie hätte Anspruch auf ALG I…
Ich glaube, es ging dem Fragesteller um die Zeit in 2 Jahren,
wenn sie nach ihrer eigenen Einschätzung voraussichtlich nicht
mehr arbeitsfähig sein wird.
Ich hatte es mit der Möglichkeit einer Eingliederungsbeihilfe in Bezug gesetzt. ( Für den Fall, das die Frau dadurch die Festeinstellung bekommen hätte )
Da dürfte sie meiner Meinung nach keinen Anspruch mehr auf ALG
I haben. - Früher konnte man ALG I (d. h. das hieß damals nur
Alg) noch unwahrscheinlich strecken, wenn man nebenbei
Einkünfte hatte. Dann kriegte man weniger Alg, aber dafür
länger. Ich glaub, das gibt es aber nicht mehr.
Ich kenne das eher in Verbindung mit Kursen oder Schulungen.
Dann würden pro 30 Tagen der Teilnahme 15 Tage Bezug in der Anspruchsdauer berechnet.
Würde sie zwischendurch im laufendem Anspruch noch befristete Vollzeitstellen finden, würde sich die laufende Anspruchsdauer auch wider verlängern. ( m. W. würden weitere 6 Monate VZ dann weitere 90 Tage Anspruch bedeuten ):
Ach so, wichtig : Den Anspruch auf Alg I hätte sie jetzt bei
einem 400-Euro-Job ja aber nur, wenn sie weniger als 15
Stunden wöchentlich arbeitet. (ich hoffe aber, dass der
Stundenlohn nicht soo schlecht ist)
Das ist richtig, denn andernfalls würde sie nicht mehr als beschäftigungslos gelten.
Was mit dem Anspruch auf Alg I passiert, wenn sie jetzt mehr
als 15 Stunden arbeitet, aber nicht sozialversichert ist, weiß
ich nicht.
Bei mehr als 15 Wochenarbeitsstunden stünde sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, somit würde der Anspruch ruhen.
Regulär gesehen dürfte die Beschäftigung 15 h / Woche gar nicht erreichen.
Ich glaube, nach 2 Jahren fängt er an zu verfallen,
4 Jahre
da sie ja in 2 Jahren und einem Monat nicht mehr von sich
sagen kann, dass sie in den letzten 3 Jahren 12 Monate
sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. - Aber wie
gesagt, ich hoffe, dass sie für diese 400 Euro mtl. nicht ca.
65 Stunden arbeiten soll.
So ein AV würde sich dem Wort " Ausbeutung " nähern.
Ich wüßte jetzt auch nicht, ob sich > 60 h mit der Beschäftigungsform
" Minijob " ( geringfügige Beschäftigung ) in Einklang bringen ließen.
Und bei weniger Stunden hätte sie ja
dann direkt schon Anspruch auf Alg I.
Jepp.
Dem AG sollte sie aber " als Dankbarkeit für seine Loyalität gedanklich einen dicken " Kolster " im Gesicht wünschen.
Was ist ein " Kolster "?
Das ist so ein Sekret, das in Verbindung mit kräftigem Hochziehen ans Licht befördert wird.
Ich würde dem AG dicke Pickel wünschen.
Aber dann an Stellen, wo sie wirklich unangenehm sind…
Viele Grüße
mfg
nutzlos