Arbeitgeber möchte Zuzahlung der Arge

Hallo zusammen,

hier ein fiktiver aber interessanter Fall.

Eine 58jährige Frau ist in einem 50+ projekt als reinigungskraft tätig. nach 2 jahren wird der vertrag auslaufen. nun möchte der arbeitgeber einen arbeitsvertrag (unbefristet bis zur rente) anbieten, sagt aber, dass dieser eine zuzahlung von der arge möchte. vielleicht kann er aufgrund eines aertzl. Attestes ein paar %te vom amt kassieren.

nun die frage. wenn die person so krank ist, dass diese selber sagt sie kann nur noch 2 jahre arbeiten. dann ist ihr problem wenn sie diesen arbeitsvertag annehmen würde, wird sie kein arbeitslosengeld 1 erhalten sondern gleich wieder in alg2 abrutschen, obwohl sie für schmales geld arbeitet.

gibt es für die frau ein haken, wenn sie das angebot annimmt. viel möglichkeiten hat sie aber nicht. kennt jemand vllt. so was im „wirklichen leben“ das klingt für mich alles komisch.

ich freue mich auf eure kommentare.

cu
alex

Eine 58jährige Frau ist in einem 50+ projekt als reinigungskraft tätig. nach 2 jahren wird der vertrag auslaufen. nun möchte der arbeitgeber einen arbeitsvertrag (unbefristet bis zur rente) anbieten, sagt aber, dass dieser eine zuzahlung von der arge möchte. vielleicht kann er aufgrund eines aertzl. Attestes ein paar %te vom amt kassieren.

Der AG kassiert doch bereits für 2 Jahre von der ARGE!

nun die frage. wenn die person so krank ist, dass diese selber sagt sie kann nur noch 2 jahre arbeiten.

Kann man für 2 Jahre im Voraus schon erkennen, dass man dann arbeitsunfähig erkrankt??

dann ist ihr problem wenn sie diesen arbeitsvertag annehmen würde, wird sie kein arbeitslosengeld 1 erhalten sondern gleich wieder in alg2 abrutschen, obwohl sie für schmales geld arbeitet.

Nein!

Wenn ALG 2 und danach in einem Zeitraum von 24 Monate mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig tätig ist, hat die Person Anspruch auf ALG 1; wenn in dieser Zeit ein geringes Einkommen, wird sie vermutlich dann eine Aufstockung von ALG 2 erhalten, ist aber dennoch in der besseren Situation der ALG 1.

gibt es für die frau ein haken, wenn sie das angebot annimmt.

Nein, ob der AG einen neuen Zuschuß erhält, klärt die Arge.

viel möglichkeiten hat sie aber nicht. kennt jemand vllt. so was im „wirklichen leben“ das klingt für mich alles komisch.

Für ca. 2 Millionen Geringverdiener bzw. ALG-1- oder ALG-2-Bezieher ist dies schon seit Jahren das „wirkliche Leben“; willkommen in der Realität.

Schönen Abend noch.

OT
hi,

die antwort ist nur für dich ;->.

deine antwort ist genau der grund warum ich den letzten jahren hier eher weniger aktiv war.

deine antwort war sinnlos, für die katz bzw. fürn ar… wenn du nichs beizutragen hast kann man auch mal die backen halten. dumme gegefragen sollten eher vermieden werden.

beispiel: wenn du merkst, dass du in der rübe nicht ganz sauber bist und weisst, dass du für die allgemeinheit gefährlich wirst und weggesperrt gehörst. und das nun physisch, will heissen, man ist chronisch krank z.b. bewegungsapparat. und stell dir vor es kann leute geben die mit enormen schmerzen ihre arbeit tun und schon 40 jahre getan haben und es noch bis 60 packen möchten…

aber es ist sinnlos mal was anzufragen ohne mit spitzen bemerkungen und sinnlosen gegenfragen konfrontiert zu werden.

aber du sternehascherl hast ja eine motivation hier ein paar sympathiepunkte zu ergattern, für die du dir eh nichts kaufen kannst.

dein niveau wird eher bei yahoo clever gesucht…

leider, erste frage in den letzen 2 jahren und ábsolut sinnloses gebrabbel.

cu
alex

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dann ist ihr problem wenn sie diesen arbeitsvertag annehmen würde, wird sie kein arbeitslosengeld 1 erhalten sondern gleich wieder in alg2 abrutschen, obwohl sie für schmales geld arbeitet.

Nein!

Doch!!!

Wenn ALG 2 und danach in einem Zeitraum von 24 Monate
mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig tätig ist,

Falsch, das hat in diesem imaginären Beispiel der AG gesagt. Er sagt, dass sie im falle der Arbeitslosigkeit gleich zurückrutscht, weil das Amt zuzahlt. Aufstocker dachte ich ist was anderes.

cu
alex

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Hallo zusammen,

Hallo,

hier ein fiktiver aber interessanter Fall.

Eine 58jährige Frau ist in einem 50+ projekt als
reinigungskraft tätig. nach 2 jahren wird der vertrag
auslaufen. nun möchte der arbeitgeber einen arbeitsvertrag
(unbefristet bis zur rente) anbieten, sagt aber, dass dieser
eine zuzahlung von der arge möchte. vielleicht kann er
aufgrund eines aertzl. Attestes ein paar %te vom amt
kassieren.

Die Frau könnte sich vorab bei der Arbeitsagentur ( oder einem Jobcenter ) unverbindlich beim Arbeitgeberservice informieren, wie und unter welchen Umständen eine sogenannte " Eingliederungsbeihilfe " gewährt werden könnte.

nun die frage. wenn die person so krank ist, dass diese selber
sagt sie kann nur noch 2 jahre arbeiten. dann ist ihr problem
wenn sie diesen arbeitsvertag annehmen würde, wird sie kein
arbeitslosengeld 1 erhalten sondern gleich wieder in alg2
abrutschen, obwohl sie für schmales geld arbeitet.

Ich habe den Thread vorab schon mal durchgelesen, aber hier wäre zumindest schon mal wichtig, wie lange die Frau bereits bei dem Arbeitgeber tätig war.
( oder ob sie in den zurückliegenden 24 Monaten mindestens ( zusammengerechnet ) 12 Monate sozialversicherungsplichtig beschäftigt war )

gibt es für die frau ein haken, wenn sie das angebot annimmt.
viel möglichkeiten hat sie aber nicht. kennt jemand vllt. so
was im „wirklichen leben“ das klingt für mich alles komisch.

Wie gesagt, es ist zunächst nicht einfach zu beantworten, da die Frau aus einem auslaufendem , befristetem Vertrag beim gleichem Arbeitgeber mit ( gewünschtem ) Lohnzuschuß wider neu anfangen könnte.

Daher wäre mal ein Informationsgespräch mit dem Sachbearbeiter des Arbeitgeberservice empfehlenswert.
Der Name täuscht etwas, denn auch Arbeitnehmer können dort Informationen einholen.

Wenn dann Möglichkeiten bestünden, drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, läge es am Arbeitgeber, die passenden Anträge dort persönlich zu stellen.

ich freue mich auf eure kommentare.

cu
alex

mfg

nutzlos

Ich habe den Thread vorab schon mal durchgelesen, aber hier
wäre zumindest schon mal wichtig, wie lange die Frau bereits
bei dem Arbeitgeber tätig war.
( oder ob sie in den zurückliegenden 24 Monaten mindestens (
zusammengerechnet )
12 Monate sozialversicherungsplichtig
beschäftigt war )

die frau war 2 jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt. heute habe ich im imaginären fall erfahren, dass der ag sie nun aber nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigen will und das ist die große unsicherheit. hat sie dann noch überhaupt anspruch? so was habe ich leider noch nie gehört.

mfg

cu

nutzlos

und danke erstmal, war auf alle fälle hilfreich

Hallo

die frau war 2 jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt. heute habe ich im imaginären fall erfahren, dass der ag sie nun aber nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigen will

Also, das heißt, dass sie die 2 Jahre befristet sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, also mehr als 400,- Euro monatlich bekommen hat.

Und ab dann möchte der Arbeitgeber sie zwar weiterbeschäftigen, aber mit weniger Stunden, und einem Monatseinkommen bis zu maximal 400,- Euro?

Meiner Meinung nach hätte sie dann direkt schon Anspruch auf Alg I, zusätzlich zu ihrem 400-Euro-Job. Dann hätte sie auch eine Sozialversicherung, zumindestens KV, und für die Rente bringt das auch irgendwas.

Wieso will der Arbeitgeber sie denn nicht versicherungspflichtig beschäftigen? Glaubt er, er könne dann leichter kündigen, oder sowas in der Richtung? Das ist ja nicht der Fall, das glauben nur viele.

Viele Grüße

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Hallo,

Ich habe den Thread vorab schon mal durchgelesen, aber hier
wäre zumindest schon mal wichtig, wie lange die Frau bereits
bei dem Arbeitgeber tätig war.
( oder ob sie in den zurückliegenden 24 Monaten mindestens (
zusammengerechnet )
12 Monate sozialversicherungsplichtig
beschäftigt war )

die frau war 2 jahre lang sozialversicherungspflichtig
beschäftigt.

Dann würde sie alleine dafür schon einen Anspruch auf ALG I haben.

heute habe ich im imaginären fall erfahren, dass
der ag sie nun aber nicht sozialversicherungspflichtig
beschäftigen will und das ist die große unsicherheit.

Dann bräuchte sie auch nicht zum Arbeitgeberservice gehen und dem AG Informationspflichten abnehmen.

hat sie
dann noch überhaupt anspruch? so was habe ich leider noch nie
gehört.

Sie hätte Anspruch auf ALG I…
Dem AG sollte sie aber " als Dankbarkeit für seine Loyalität
gedanklich einen dicken " Kolster " im Gesicht wünschen.

mfg

cu

nutzlos

und danke erstmal, war auf alle fälle hilfreich

:wink:)

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Hallo

Sie hätte Anspruch auf ALG I…

Ich glaube, es ging dem Fragesteller um die Zeit in 2 Jahren, wenn sie nach ihrer eigenen Einschätzung voraussichtlich nicht mehr arbeitsfähig sein wird.
Da dürfte sie meiner Meinung nach keinen Anspruch mehr auf ALG I haben. - Früher konnte man ALG I (d. h. das hieß damals nur Alg) noch unwahrscheinlich strecken, wenn man nebenbei Einkünfte hatte. Dann kriegte man weniger Alg, aber dafür länger. Ich glaub, das gibt es aber nicht mehr.

Ach so, wichtig : Den Anspruch auf Alg I hätte sie jetzt bei einem 400-Euro-Job ja aber nur, wenn sie weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeitet. (ich hoffe aber, dass der Stundenlohn nicht soo schlecht ist)

Was mit dem Anspruch auf Alg I passiert, wenn sie jetzt mehr als 15 Stunden arbeitet, aber nicht sozialversichert ist, weiß ich nicht. Ich glaube, nach 2 Jahren fängt er an zu verfallen, da sie ja in 2 Jahren und einem Monat nicht mehr von sich sagen kann, dass sie in den letzten 3 Jahren 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. - Aber wie gesagt, ich hoffe, dass sie für diese 400 Euro mtl. nicht ca. 65 Stunden arbeiten soll. Und bei weniger Stunden hätte sie ja dann direkt schon Anspruch auf Alg I.

Dem AG sollte sie aber " als Dankbarkeit für seine Loyalität gedanklich einen dicken " Kolster " im Gesicht wünschen.

Was ist ein " Kolster "?
Ich würde dem AG dicke Pickel wünschen.

Viele Grüße

Hallo

Hallo,

Sie hätte Anspruch auf ALG I…

Ich glaube, es ging dem Fragesteller um die Zeit in 2 Jahren,
wenn sie nach ihrer eigenen Einschätzung voraussichtlich nicht
mehr arbeitsfähig sein wird.

Ich hatte es mit der Möglichkeit einer Eingliederungsbeihilfe in Bezug gesetzt. ( Für den Fall, das die Frau dadurch die Festeinstellung bekommen hätte )

Da dürfte sie meiner Meinung nach keinen Anspruch mehr auf ALG
I haben. - Früher konnte man ALG I (d. h. das hieß damals nur
Alg) noch unwahrscheinlich strecken, wenn man nebenbei
Einkünfte hatte. Dann kriegte man weniger Alg, aber dafür
länger. Ich glaub, das gibt es aber nicht mehr.

Ich kenne das eher in Verbindung mit Kursen oder Schulungen.
Dann würden pro 30 Tagen der Teilnahme 15 Tage Bezug in der Anspruchsdauer berechnet.

Würde sie zwischendurch im laufendem Anspruch noch befristete Vollzeitstellen finden, würde sich die laufende Anspruchsdauer auch wider verlängern. ( m. W. würden weitere 6 Monate VZ dann weitere 90 Tage Anspruch bedeuten ):

Ach so, wichtig : Den Anspruch auf Alg I hätte sie jetzt bei
einem 400-Euro-Job ja aber nur, wenn sie weniger als 15
Stunden wöchentlich arbeitet. (ich hoffe aber, dass der
Stundenlohn nicht soo schlecht ist)

Das ist richtig, denn andernfalls würde sie nicht mehr als beschäftigungslos gelten.

Was mit dem Anspruch auf Alg I passiert, wenn sie jetzt mehr
als 15 Stunden arbeitet, aber nicht sozialversichert ist, weiß
ich nicht.

Bei mehr als 15 Wochenarbeitsstunden stünde sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, somit würde der Anspruch ruhen.
Regulär gesehen dürfte die Beschäftigung 15 h / Woche gar nicht erreichen.

Ich glaube, nach 2 Jahren fängt er an zu verfallen,

4 Jahre

da sie ja in 2 Jahren und einem Monat nicht mehr von sich
sagen kann, dass sie in den letzten 3 Jahren 12 Monate
sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. - Aber wie
gesagt, ich hoffe, dass sie für diese 400 Euro mtl. nicht ca.
65 Stunden arbeiten soll.

So ein AV würde sich dem Wort " Ausbeutung " nähern.
Ich wüßte jetzt auch nicht, ob sich > 60 h mit der Beschäftigungsform
" Minijob " ( geringfügige Beschäftigung ) in Einklang bringen ließen.

Und bei weniger Stunden hätte sie ja
dann direkt schon Anspruch auf Alg I.

Jepp.

Dem AG sollte sie aber " als Dankbarkeit für seine Loyalität gedanklich einen dicken " Kolster " im Gesicht wünschen.

Was ist ein " Kolster "?

Das ist so ein Sekret, das in Verbindung mit kräftigem Hochziehen ans Licht befördert wird.

Ich würde dem AG dicke Pickel wünschen.

Aber dann an Stellen, wo sie wirklich unangenehm sind…

Viele Grüße

mfg

nutzlos