Arbeitgeber nimmt Trinkgeld weg

Hallo,

Herr Koch ist Koch in einem gehobenen Restaurant Berlin.

In der Regel bekommen alle Mitarbeiter als Trinkgeld 1% vom Umsatz, das ist
allerdings vertraglich nicht festgesetzt.

Eigentlich haben die Mitarbeiter ganz guten Einblick in die täglichen Einnahmen
und können so schon erahnen, das was die da kriegen nie und nimmer
die 1% „Umsatzbeteiligung“ bekommen…

das ist aber garnicht das Problem.

Folgende Situation:

Eine Veranstaltung gibt 200 Euro Trinkgeld. 100 für Service - 100 für
die Küche. Jetzt kommt der Chef und nimmt den Arbeitnehmern, schon bevor alle
überhaupt wissen ob und wieviel sie bekommen, das Trinkgeld vom
Chefkellner weg mit der Argumentation „Das hat mir nicht gepast und
das war auch nicht ganz so wie es wollte!“, und glaubt mir, das sind
wirklich kleinigkeiten ! Manchmal nimmt er es sogar aus dem KüchenBüro
aus der Trinkgeldbüchse.

Gibt es Rechte oder müssen die Leute dort das so hinnehmen ?

Gruß

p.s. gehalt kommt auch erst statt zum 15. wie vertraglich festgesetzt
erst 1,2 wochen später… monat für monat *grrrr*

Hallo,

Gibt es Rechte oder müssen die Leute dort das so hinnehmen ?

Der Arbeitgeber hat kein Recht, das Trinkgeld an sich zu nehmen. Laut Gewerbeordnung ist „Trinkgeld“ die Zahlung des Gastes an den Arbeitnehmer zusätzlich zur Leistung aus dem Vertrag. Eine solche Definition braucht es aber gar nicht, weil der Gast in der Regel konkludent oder explizit bestimmt hat, wem er wofür Geld gibt. Der Preis auf der Karte ist Vertragsbestandteil. Somit bestimmt der Gast jeden darüber hinausgehenden Betrag konkludent als Trinkgeld und richtet ihn direkt an einen Arbeitnehmer. Der Chef kann daher nicht mehr aus dem Gesamtbetrag, den der Gast zurücklässt, aufschlüsseln, was er für Trinkgeld hält oder nicht.

Grüße
Richard

Kleine Ergänzung
Hi!

Die Frage ist eigentlich schon beantwortet, aber da ich gesucht (und es zunächst nicht gefunden) habe, will ich Dir folgendes nicht vorenthalten:

http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXIX…

VG
Guido

Hallo,

eine ähnliche Frage gabs hier schonmal (die dann mit dem Link endete, den Guido Dir verlinkt hat):
/t/trinkgeld–4/3940612/8

Interessant hierbei auch der Aspekt, ob und wie er denn diese „Mehreinnahmen“ versteuert…*wink*

Man könnte für jeden Tag den das Gehalt später auf das Konto eingezahlt wird Verzugszinsen berechnen ;o)
http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php

hab mal noch ein wenig gestöbert…
Aus:
http://www.hensche.de/index.html
Handbuch Arbeitsrecht (Lohn und Gehalt; Zahlungsverzug des Arbeitgebers)
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Insgesamt wäre es vielleicht nicht das Falscheste den Arbeitsvertrag mal generell überprüfen zu lassen…

Gruß
Maja