Ein Arbeitgeber ruft bei der Mutter des Arbeitnehmers an, dieser ist jedoch schon Volljährig und hat das 24. Lebensjahr erreicht, wohnt aber noch zu Hause. Der Arbeitgeber klärt die Mutter des Beschäftigten über die Situation im Betrieb auf, dieser Vorfall hat sich jetzt schon zweimal so zugetragen. Wie kann man dagegen vorgehen und was ist der beste Weg sein Recht wahr zu nehmen?
Was „klärt“ der Arbeitgeber denn so konkret da auf?
Wenn er der Mutter nur erzählt, daß er letztes Jahr einen satten Umsatzzuwachs von 23 Prozent hatte, ist das durchaus rechtens. Wenn er mit der Mutter aber das anstehende Arbeitszeugnis des AN bespricht oder das Untersuchungsergebnis vom Betriebsarzt, könnte das anders aussehen.
Der Anruf bei der Mutter ist zunächst mal nicht illegal. Vielleicht sind die beiden ja verliebt Es kommt auf den Inhalt des Gesprächs an und dazu hast Du nichts (aber sowas von nichts…) geschrieben.
man sollte entweder sein Verhalten so ändern, dass da nichts mehr zu besprechen ist, oder kündigen.
Ich finde es einen mehr als fairen Zug des AG auch bei einem volljährigen Mitarbeiter vor einer verhaltensbedingten Kündigung zu versuchen über die Eltern noch eine Verhaltensänderung zu erreichen, die eine Kündigung vermeidet.
Oder liege ich da jetzt vollkommen falsch, was den eigentlichen Hintergrund der Frage angeht?