Wer kennt solche Fälle? Jemand bewirbt sich um eine Arbeitsstelle, wartet eine Zeitlang und bekommt dann eine Absage, in der nicht die Wahrheit gesagt wird.
Es heißt: Man hätte sich für jemand anderen entschieden.
Man erfährt allerdings im nachhinein, dass besagter Arbeitsplatz immer noch nicht besetzt ist, und dass dieser nach wie vor in einer Stellenbörse zu finden ist.
Zunächst einmal kann man daraus, dass die Stelle noch ausgeschrieben ist, nicht ableiten, dass man keinen Bewerber angenommen hat. Gerade in größeren Unternehmen kann es durchaus dauern, bis die Stellenanzeige aus dem Netz ist. Erst recht, wenn derjenige, der den Schlüssel zum HR-Portal hat, gerade in Urlaub ist oder aus anderen Gründen abwesend. Zudem warten Unternehmen auch gerne mal ab, ob der Bewerber mit der Zusage am ersten Arbeitstag auch wirklich aufläuft bzw. die ersten paar Tage durchhält.
Ich bin mir nicht sicher, ob es jeder Bewerber wertschätzen würde, die komplette Wahrheit mitgeteilt zu bekommen.
kein Anbieter ist verpflichtet, dem Bewerber die wahren Gründe für die Absage zu nennen (übrigens auch nicht für die Zusage). Was hätte er auch davon - sollte er sich auf eine Diskussion einlassen, ob er den Bewerber falsch beurteilt? Deshalb schreibt man etwas, das dem Bwerber nicht unnötig wehtut.
Der Arbeitgeber hat hier keine Wahrheitspflicht. Rechtlich wird der Grund erst bei Diskriminierung eines Bewerbers relevant. Da könnte ein falscher Grund als Verschleierung gelten.
Inzwischen ist bei Absagen immer häufiger etwas äquivalentes zum s. g. Zeugnis-Code. Das sind Formulierungen die dazu animieren, bei zukünftigen passenden Stellenausschreibung sich nochmal zu bewerben.
Jo, das Problem ist aber, dass Du analog zu Zeugnissen nicht die reine Wahrheit schreiben darfst, weil sie gegebenenfalls justiziabel ist.
Wobei "sich für einen anderer Bewerber entschieden” völlig in Ordnung ist der war halt passender für die Stelle, warum auch immer.
Ich habe in Bewerberverfahren immer auch nach dem Bauchgefühl entschieden (passt ins Team, passt nicht ins Team, wird das Team verbessern, wird für Ärger sorgen, Labertasche, substanzloser Wichtigtuer…etc.) das mir auch immer recht gegeben hat, nur kann man das als Begründung in einer Absage nicht reinschreiben
Ich meine damit, dass es nicht Aufgabe eines Unternehmens ist, einem abgelehnten Bewerber zu erklären, wie er seine Chancen bei seiner nächsten Bewerbungen verbessert kann.
Natürlich ist das nicht die Aufgabe des Unternehmens. Aber es könnte für den Bewerber, je nach Typ, hilfreich sein.
So hat sich bei mir eine junge Bewerberin (zwangsweise) vorgestellt und davon auch keinen Hehl gemacht. Sie erzählte mir, dass sie sehr gerne Auto fährt und die Schwer- und Spezialtransporte bewundert. Sie hätte sich schon landesweit in Initiativbewerbungen bei solchen Unternehmen beworben. Größtenteils keine Antwort erhalten oder knappe Absagen. Ich klärte sie erst mal auf, dass diese Fahrer, zum Teil schwere körperliche Arbeiten verrichten müssen um den Transport am Laufen zu halten (sie konnte durch einen Unfall mit einer Hand nur 5 kg bewegen) und großen Erfahrungsschatz bei solchen Arbeiten benötigen. Und ein “Nurfahrer” wird da nicht berücksichtigt. Ich zeigte ihr ein paar Möglichkeiten auf, wo sie ein “eigenes Auto” bekommt und trotz der Behinderung arbeiten kann. Vor Kurzen habe ich von einer Bekannten die eine Werbeagentur hat erfahren, dass sie eine engagierte junge Frau eingestellt haben die nur 5 Kg mit einer Hand heben kann, aber ihre Folien bei Kunden anbringt. Der haben sie einen kleinen Lieferwagen zur Verfügng gestellt und sie arbeit super zuverlässig und ist glücklich.
Mich hat der Ratschlag nix gekostet.
Hallo, diese Antwort kommt meiner Intention schon nahe, denn ich vermute eine Diskriminierung, die allerdings durch eine solche, ärgerliche Aussage in Absagen verschleiert wird.
Guten Tag, solche Aussagen wären von Natur aus diskutabel, da ein Arbeitgeber niemals alle Stärken und Schwächen allein aus papiernen Unterlagen erlesen kann, zumal der Bewerber sich ja noch nicht einmal persönlich hat vorstellen können. Und mit diskutabel meine ich auch justiziabel!
Aber das ist doch nicht der Normalfall; der Normalfall ist, dass der Bewerber entweder fachlich nicht geeignet ist oder im persönlichen Gespräch entweder einen schlechten Eindruck hinterlassen hat oder nicht zu den schon vorhandenen Mitarbeitern passte bzw. zu passen schien.
hast Du denn vor, den Lebensunterhalt durch Schadenersatzforderungen wg. Diskrimimierung zu verdienen? Viel Spaß dabei, denk aber dran, was da für Umzugsksoten auf dich zukommen - spätestens beim dritten Verfahren kennt man dich am Amtsgericht als Lauschepper.
es ist nun mal allgemein üblich und zulässig, daß Arbeitgeber keine Ablehnungsgründe mitteilen, denn sie machen sich mit jeder halbwegs konkreten Aussage angreifbar.
Im Übrigen wäre es auch ein großer bürokratischer Aufwand, in allen Fällen überhaupt so eine Begründung rechtssicher zu verfassen. Wenn ich mir vorstelle, daß in meinem Betrieb im letzten Jahr ca. 2500 Absagen hätten begründet werden müssen…
Und auch das hier
ist keineswegs so eindeutig, wie es auf den ersten Blick scheint. Denn es wäre nicht das erste Mal, daß ein AG schlicht und ergreifend vergisst, eine Ausschreibung zu löschen.
Es kann aber auch sein, daß ein Einstellungsangebot erst im nachhinein abgelehnt wurde und die Stelle dann erneut ausgeschrieben wurde.