Arbeitgeber schreibt inhaltlich ein falsches Arbeitszeugnis, was dagegen tun?

Guten Tag,

Wie kann man vorgehen, wenn der ehemalige Arbeitgeber, erst verspätet das Arbeitszeugnis überreicht dann mit Inhaltlichen Fehlern?
Die Fehler beziehen sich auf die Zeiten der Tätigkeiten in der Firma. Man war z.B faktisch von 05/2007 bis 01/2009 Verkäufer und von 02/2009 bis 02/2014 Filialleiter im selben Geschäft.
Jedoch steht im Arbeitszeugis fälschlicherweise Verkäufer vom 05/2007 bis 10/2013 und vom 10/2013 bis 02/2014 Filialleiter.
Das heisst quasi, es wird einem 5 Jahre berufliche Führungserfahrung weggenommen und das Zeugnis ist auf dem Arbeitsmarkt weniger wert.
Der Arbeitsgeber wurde aufgefordert sofort ein richtiges Zeugnis zu schicken.
Der Fehler ist jedoch jetzt erst aufgefallen, natürlich hat man es gleich gelesen und überprüft aber auf die Zeiten hat man dann leider doch nicht genau geschaut.
Wenn nun jetzt auch aufgrund des falschen Arbeitszeugnisses, Absagen auf Bewerbungen gekommen sind. Kann man rechtlich was dagegen machen bzw. den ehemaligen AG auf Schadenersatz klagen?

MFG

Kann man rechtlich was dagegen machen bzw. den ehemaligen AG auf Schadenersatz klagen?

Nein, denn solch einen inhaltlicher Fehler hätte man durch genaues Durchlesen vor einer Weitergabe an Dritte doch durchaus erkennen können.

Nein. Es ist deine Pflicht das Arbeitszeugnis bei Erhalt zu lesen und solche Fehler zu finden. Immerhin können ja immer Fehler passieren. Warum fällt sowas wichtiges nicht sofort auf?

Das Zeugnis kam erst 1 Monat zuspät dann eben fehlerhaft. Auf die Zeiten hab ich nicht genau geschaut. Ich kannte das Zeugnis auch schon von meinem Zwischenzeugnis von der Firma. Das blöde ist ich hab mich damit schon beworben, hab auch schon ne Absage bekommen, von der Stelle, wo ich ein sehr gutes Gefühl hatte.
Zum Glück ist mir der Fehler aufgefallen, hab die Stelle kontaktiert die mir Abgesagt hat und tatsächlich wollen die nochmal mein richtiges Arbeitszeugnis sehen.

OT: wie erklärt man…
hi,

hab die Stelle kontaktiert die mir Abgesagt hat und tatsächlich wollen die
nochmal mein richtiges Arbeitszeugnis sehen.

Wie erklärt man einem potenziellem AG, dass man ein so wichtiges Dokument nicht gelesen hat während man sich um eine Stelle als Führungskraft bewirbt?

grüße
lipi

1 Like

Ein fehelerhaftes Arbeitszeugnis kann innerhalb einer „angemessenen“ Frist korrigiert verlanget werden; dieser Anspruch wäre erst nach 6 Monaten verwirkt.

Ein Versäumnis, es auf Richtigkeit zu prüfen, fällt selbstverständlich dem Empfäner zu und wirft zudem ein schlechtes Licht auf dessen behauptete Führungsqualitäten: Sorgfalt und Genauigkeit im Umgang mit Zahlen sind wohl als Kernkompetenz eines Filialleiters anzusehen :frowning:.

Selbstverständlich scheitert ein Schadensersatzanspruch: Erstens wäre kaum beweislich, dass es nur aufgrund der vermeindlich kurzen Fillalleitungserfahrung zu einer Absage käme und zweitens hatte man nun im Anschreiben wie Lebenslauf Gelegenheit, den Sachverhalt zutreffend darzustellen.

G imager