Folgende Situation:
Der Arbeitgeber, ein weltweiter, ehemals öffentlicher Betrieb, hat Mitte 2007 ein neues Modell der Arbeitnehmerbezahlung ab 2008 eingeführt. Es ist „leistungsorientiert“ und gibt dem Arbeitnehmer monatlich nur noch 85% seines Jahresentgelds. Es werden Ziele für das Jahr festgesetzt, die es zu erreichen gilt. Hierbei unterscheidet man in Teamziele und Individualziele. Die Namen dürften selbsterklärend sein. Welche der Zielarten man bekommt, entscheidet man rechtzeitig in einem Teammeeting per Votum. Wobei dies auch nur den Teil der selbstbestimmenden Zielerreichung (33%) dar stellt. Es gibt darüber hinaus noch Geschäftsziele (33%) und Niederlassungsziele (33%) über die man jedoch keinen Einfluss hat.
Das Modell sieht vor, dass wenn man all seine Ziele, die der Geschäftsführung und die der Niederlassung zu 100% erreicht, die im Jahr nicht gezahlten 15% zurückbekommt und so auf sein Jahresentgeld spekulieren kann. Der Erreichungsgrad kann bis zu 150% gehen. Es kann sich theoretisch also auch lohnen.
Die Ausschüttung erfolgt immer im 2. Quartal des darauf folgenden Jahres.
Jetzt zu folgender fiktiven Situation:
Der Arbeitnehmer Hans arbeitet in einem Team in welchem Teamziele für das Jahr 2008 gesteckt wurden. Im selben Jahr wurde Hans jedoch eingezogen und musste für 9 Monate zur Bundeswehr. Für diese Zeit wurde er vom Arbeitgeber beurlaubt. Hat jedoch nach dieser Zeit bis Jahresende wieder gearbeitet.
Im Frühjahr 2009 bekam Hans dann die Ausschüttung seiner Zielerreichung.
Ein halbes Jahr später, fällt dem Arbeitgeber jedoch auf, dass Hans 2008 ja garnicht das ganze Jahr über gearbeitet hat und kürzt ihm daraufhin rückwirkend die Ausschüttung. Nun war der Betrag damals so hoch, dass die anteilsmäßige Kürzung den Monatslohn für November weit übersteigt.
Hans bekommt nun für November nicht nur kein Geld, es wird obendrein noch eine vierstellige Forderung an ihn gestellt, die voraussichtlich den nächsten Monat, also Dezember, vollkommen verschlingen wird.
Hans soll also für zwei Monate keine Entlohnung bekommen, hat jedoch laufende Ausgaben für Wohnung, Auto, Kredit und Versicherungen. Nicht zu vergessen die Lebensmittel um überhaupt überleben zu können.
Hans wurde schon sehr oft wegen seiner Entlohnung überrascht (negativ, wie positiv). Der Arbeitgeber ist sehr unorganisiert, so dass allein für Januar bereits 5 Rückrechnung entstanden sind. Ständig wurden Beträge auf- oder abgerechnet.
Nun stellt sich Hans mehrere Fragen:
Es heißt doch, dass einer Person die eingezogen wird, keinerlei Nachteile im Berufs- oder Privatleben entstehen dürfen. Hans sieht es jedoch durchaus als Nachteil an, wenn ihm aufgrund des Wehrdienstes seine Ausschüttung gekürzt wird. Schließlich waren es Geschäfts-, Niederlassungs- und Teamziele. Und allesamt haben während seiner Abwesenheit fleißig weiter gearbeitet.
Des weiteren kommt er, aufgrund des fehlenden Geldes im November, kaum noch über die Runden. Wenn ihm im Dezember das Gehalt ebenfalls vorenthalten wird, hat er absolut nichts um seine laufenden Kosten zu decken. Es wird eine, nach der anderen Mahnung ins Haus flattern.
Wie kann sich Hans nun dagegen schützen?
Da, wie weiter oben schon beschrieben, der Arbeitgeber sehr unorganisiert ist, dauert eine Bearbeitung eines solchen Falls immer mehrere Wochen. Bis dahin kann es schon zu spät sein, und Hans steht im Dezember mit leeren Taschen da.
Hans hat sich überlegt, dem Personalmanagement seines Arbeitgebers ein Einschreiben zu schicken, mit dem Hinweis bis 30.11. eine Antwort für die Entlohnung im Dezember zu geben. Sollte dann die Antwort kommen, dass der Lohn voraussichtlich einbehalten wird, würde Hans einen Anwalt einschalten um dies rechtzeitig zu verhindern. Für den Fall, dass keine Antwort kommt, wird auf jeden Fall ein Anwalt eingesetzt.
Wäre das sinnvoll?