Hallo zusammen
folgender Fall.
Arbeitgeber kündigt Arbeitnehmer A fristlos. A geht gegen die fristlose Kündigung vor und klagt.
A bekommt Recht und der Klage wird stattgegeben. Im Urteil wird gestgehalten, dass Arbeitgeber, A ein Zeugnis ausstellen muss sowie das Arbeitsverhältnis korrekt abzuwickeln hat.
Der Arbeitgeber versäumt die erstee Frist zur Abgabe des Zeugnis und der Sozialversicherungsunterlagen. Die zweite Frist verstreicht nun ebenfalls.
Was kann A tun oder womit muss der Arbeitgeber rechnen, wenn er A das Zeugnis und noch fehlende Unterlagen nicht ausstellt obwohl das Gericht es ihm auferlegt hat ?
Entweder das Arbeitsgericht erneut anrufen, oder beim Amtsgericht sich an die Rechtsantragsstelle wenden. Ich würde es aber mittels Anwalt beim Arbeitsgericht versuchen.
Aber mal ganz davon abgesehen: Wenn das Verhältnis zwischen AG und AN noch einigermaßen gut sein sollte, würde ich einfach tagtäglich dort anrufen und nachfragen, bzw. vorbeigehen. Es spricht nichts dagegen den AG ein bisschen zu „nerven“, indem man öfters mal anruft und etwas druck macht, so lange man nicht 10 mal am Tag anruft.
Anrufen und fragen wo es bleibt oder woran es liegt. Irgendwann werden dem AG keine Ausreden mehr einfallen oder er einfach kein bock mehr haben Ausreden zu suchen. und dann schreibt er eines.
Kennst du dich mit Arbeitszeugnissen aus? Viele arbeitgeber, besonders Einzelunternehmer und Kleinstbetriebe sind in Unkenntnis über das korrekte ausstellen eines Arbeitszeugnisses!
Achte z.B. darauf, dass es unbedingt auch eine Dankes- Wunsches- und Bedauernsform zum Schluss hat. Sowas gehört bereits zu einem durchschnittlichen Zeugnis rein. Da sind noch viele Dinge mehr.
Über ein Feedback dazu via Mail wäre ich dankbar:
[email protected]
Wenn du noch fragen hast, frag einfach.
Viele Grüße 
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Entweder das Arbeitsgericht erneut anrufen, oder beim
Amtsgericht sich an die Rechtsantragsstelle wenden. Ich würde
es aber mittels Anwalt beim Arbeitsgericht versuchen.
Aber mal ganz davon abgesehen: Wenn das Verhältnis zwischen AG
und AN noch einigermaßen gut sein sollte, würde ich einfach
tagtäglich dort anrufen und nachfragen, bzw. vorbeigehen. Es
spricht nichts dagegen den AG ein bisschen zu „nerven“, indem
man öfters mal anruft und etwas druck macht, so lange man
nicht 10 mal am Tag anruft.
Anrufen und fragen wo es bleibt oder woran es liegt.
Irgendwann werden dem AG keine Ausreden mehr einfallen oder er
einfach kein bock mehr haben Ausreden zu suchen. und dann
schreibt er eines.Kennst du dich mit Arbeitszeugnissen aus? Viele arbeitgeber,
besonders Einzelunternehmer und Kleinstbetriebe sind in
Unkenntnis über das korrekte ausstellen eines
Arbeitszeugnisses!Achte z.B. darauf, dass es unbedingt auch eine Dankes-
Wunsches- und Bedauernsform zum Schluss hat. Sowas gehört
bereits zu einem durchschnittlichen Zeugnis rein. Da sind noch
viele Dinge mehr.Über ein Feedback dazu via Mail wäre ich dankbar:
[email protected]Wenn du noch fragen hast, frag einfach.
Viele Grüße
Hallo,
danke für deine Antwort.
Naja, es ist ja so, dass das ganze schon über den Anwalt läuft. Er hat dem ehem. Arbeitgeber die beiden Fristen ja gesetzt, leider bis dato ohne Erfolg.
Mich würde mal interessieren, was dem Arbeitgeber passieren kann, wenn er mir ein Zeugnis verweigert.
Angenommen A möchte sich bewerben und sein neuer möglicher Arbeitgeber verlangt ein Zeugnis… und dadurch das A keines hat, bekommt er die Stelle nicht o.ä.
Dann ist der AG doch zu Schadenersatz verpflichtet oder nicht ?
Wäre interessant zu wissen, denn ich vermute, dass der AG das mit Absicht macht um A eines auszuwischen, sich über evtl. Konsequenzen aber nicht bewusst ist.
Dort anzurufen oder vorbei zu gehen, wäre für A keine Lösung.
Der AG würde A wahrscheinlich „fertig machen“ da er auf A sicher ziemlich sauer ist.
Hallo.
Achte z.B. darauf, dass es unbedingt auch eine Dankes-
Wunsches- und Bedauernsform zum Schluss hat. Sowas gehört
bereits zu einem durchschnittlichen Zeugnis rein. Da sind noch
viele Dinge mehr.
Auf so etwas hat man keinen Anspruch…
Über ein Feedback dazu via Mail wäre ich dankbar:
Gepostete email-Adressen sind ein willkommenes Futter für Suchprogramme… Ausserdem sollte man hier im Forum antworten, auch um falsche Antworten nach Möglichkeit zu verhindern (obwohl viele Köche den Breiauch verderben können)
Mich würde mal interessieren, was dem Arbeitgeber passieren
kann, wenn er mir ein Zeugnis verweigert.
Ein Anspruch auf ein AZ ergibt sich aus dem Gesetz: § 630 BGB
Desweiteren: FAQ:2027 (man beachte auch den link zu arbeitsrecht.de wg. des Anspruchs auf die Schlussformel)
Angenommen A möchte sich bewerben und sein neuer möglicher
Arbeitgeber verlangt ein Zeugnis… und dadurch das A keines
hat, bekommt er die Stelle nicht o.ä.
Man kann es wohl nachreichen.
Dann ist der AG doch zu Schadenersatz verpflichtet oder nicht
?
Dazu müsste man beweisen können, dass durch das fehlende Zeugnis ein Schaden entstanden ist. Und den wahren Grund für eine Absage erfährt man heutzutage -auch dank AGG- nicht mehr (aber selbst wenn dem so wäre: dann wäre die Personalführung des Unternehmens nicht professionell und damit auch nicht weiters vertrauenswürdig)
mfg M.L.