Arbeitgeber tätigkeiten anordnen die gesetzli

Hallo

Ich bin in der Medizin Tätig und mein Arbeitgeber verlangt von mit Tätigkeiten die mir laut Gesetz nicht gestatte sind. Um diese Arbeit auszuführen würde ich eine gesonderte Ausbildung benötigen, die ich nicht habe. Ist es Arbeitsverweigerung wenn ich mich weigere diese Tätigkeit auszuführen und drohen mir da arbeitsrechtliche Konsequenzen. Oder kann mir mein Arbeitgeber da gar nichts

hallo
gehen wir mal davon aus das du die gesetzeswidrige anordnung des arbeitgebers nicht nachkommst.

der arbeitgeber spricht eine abmahnung aus du widersprichst dieser abmahnung und es landet am ende vor dem arbeitsgericht.

der arbeitgeber kündigt dir du bist mit der kündigung nicht einverstanden und die kündigung landet am ende vor dem arbeitsgericht.

wenn es eindeutig eine gesetzeswidrige anordnung ist wird der arbeitgeber schon einlenken wenn er davon erfährt das die angelegenheit vor dem arbeitsgericht landet.

falls du der anordnung nachgeben würdest empfehle ich dir es beweisen zu können das du dem arbeitgeber davon unterichtet hast das du diese anornung wegen fehlender qualifizierung nicht nachkommen dürftest
gruß
hasan

Hallo

Ich bin in der Medizin Tätig und mein Arbeitgeber verlangt von

mit Tätigkeiten die mir laut Gesetz nicht gestatte sind. Um
diese Arbeit auszuführen würde ich eine gesonderte Ausbildung
benötigen, die ich nicht habe. Ist es Arbeitsverweigerung wenn
ich mich weigere diese Tätigkeit auszuführen und drohen mir da
arbeitsrechtliche Konsequenzen. Oder kann mir mein Arbeitgeber
da gar nichts

Hallo,

ich würde mich an eine Gewerkschaft wenden. Die können professionell beraten.
vg

Hallo,

Sie dürfen natürlich nicht Aufgaben ausüben für die entweder keine ausreichende Qualifikation vorhanden ist, oder diese gegen Sitte und Moral verstoßen. Allgemein wird hier immer mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen seitens des Arbeitgebers gedroht und regelmäßig werden diese auch nicht zu verhindern sein, aber Sie können sich dagegen wehren.

Ich empfehle Ihnen dringend und das gerade mit Blick auf den medizinischen Bereich auf Arbeiten zu verzichten für die Sie keine Ausbildung haben. Unabhängig von der Konsequenz des Arbeitgebers können Sie natürlich auch Regressansprüche Dritter erreichen und das dürfte unter dem Strich viel gewichtiger sein. Unterlassen Sie Aufforderungen Ihres Arbeitgebers aber nicht einfach mit einer mündlichen Argumentation, sondern verfassen Sie den Widerspruch schriftlich. Bei einem eventuellen Streit und der damit verbundenen Beweislage sind Sie dabei auf der sicheren Seite. Notfalls holen Sie sich Beistand bei einem Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

Holger

Hallo,

wenn du Tätigkeiten ausführst, zu denen du aus gesetzlichen Gründen nicht berechtigt bist, machst du dich strafbar. D.h. dass du diesen Umstand unverzüglich beenden musst. Dazu gibst du gegenüber deinem Arbeitgeber eine schriftliche(!) Erklärung ab, in der du darauf hinweist, dass du aus den genannten Gründen nicht berechtigt bist, die von dir verlangte Tätigkeit auszuführen und dass du deinen arbeitsvertraglichen Pflichten voll nachkommen wirst, allerdings ohne diese gesetzlichen Verstöße. Nun, dann kann dein Arbeitgeber zwar so reagieren, dass er dich kündigt. Dann wiederum musst du dich beim Arbeitsgericht gegen diese Kündigung zur Wehr setzen, um feststellen zu lassen, dass eine solche Kündigung unwirksam ist. Es bleibt dir eigentlich gar keine andere Wahl

Hallo,
wenn Ihr Arbeitgeber, Arbeitsleistung von Ihnen verlangt die gegen geltendes Recht oder Gesetz verstossen, würde ich mir an Ihrer Stelle keine Gedanken machen. Machen sie Ihrem Chef in aller Deutlichkeit klar, dass in solch einem Falle keine Arbeitsverweigerung vorliegt.
Ich würde Ihnen empfehlen bei Ihrem zuständigen Arbeitsgericht vorstellig zu werden und bei der Rechtsantragstelle ( kostenfrei ) Verbindliche Rechtsberatung einzuholen.
Gruß
Dieter Kühn

dein arbeitgeber kann dir garnichst im gegenteil, er macht sich selbst strafbar wenn er es verlangt.vorraussetzung du hast es ihm mitgeteilt

er wird Ihnen fristlos kündigen, wenn ihm die Tätigkeit wichtiger ist als Sie. Sie können vors Arbeitsgericht ziehen und die fristlose wird in eine fristgerechte gewandelt. Sie bleiben u.U. auf Ihren RA-kosten sitzen. MfG Peter A. Hoppe

hallo greg79,

sprich mit deinem arbetgeber und weise ihn darauf hin, dass du deines wissens nach bestimmte tätigkeiten wegen fehlender ausbildung nicht ausführen darfst.
darauf sollte eine antwort/reaktion des arbeitgebers erfolgen, mit der er sich dazu positioniert.
sollte er weiter darauf bestehen, dass du die tätigkeiten durchführst wird es schwierig.
in der gegenwärtigen wirtschaftlichen situation würde ich mich nach einer beschäftigung bei einem anderen arbeitgeber umsehen, da eine weigerung die zusammenarbeit zumindest erschweren wird.

Hallo,

die Frage ist recht allgemein gestellt und von da her nicht so eindeutig zu beantworten. Hier kann dir sicherlich eine MTA oder ähnlich ausgebildete Fachkraft besser antworten. Ausserdem schreibst du nicht als was du arbeitetest. Es gib ja viele Möglichkeiten vom der Arzthelfer über Krankenpfleger, Rettungsassistent etc. Gerade im medizinischen Bereich werden von Angestellten oft Arbeiten verlangt, die die Ausbildung nicht her gibt. Mir fällt dies insbesondere beim Zahnarzt und Augenarzt auf. Generell würde ich sagen, ist es die Auslegung des Arbeitgebers ob bei Weigerung eine Arbeitsverweigerung vorliegt. AGs benutzen dies gern, da allein schon die Androhung abschreckend wirkt. Weiterhin spielt es sicherlich eine Rolle welche Arten von Arbeiten du ansprichst und ob diese, im Arbeitsumfeld ständig von den ärzlichen Assistenten durchgeführt werden. Natürlich wird ein/e Arzthelfer/in keine komplizierte OP durchführen dürfen. Gesetzlich ist die Sache eindeutig, aber in den Arztpraxen sieht dies dann doch wohl etwas anders aus.

Lg
Milan

Ein Arbeitgeber hat Fuersogepflicht und darf nichts ungesetzliches verlangen.

Hallo,

wenn Sie die Tätigkeiten aufgrund rechtlicher Vorschriftennciht ausführen können, dann können hieraus auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen erfolgen, dieses wird ggf. durchs Arbeitsgericht festgestellt.

Hi,

wenn es sich tatsächlich um Tätigkeiten handelt, die Du aufgrund gesetzlicher Regelung gar nicht ausführen darfst, ist diese Tätigkeit nicht von Deinem Arbeitsvertrag umfasst und der Arbeitgeber kann Dich auch nicht anweisen diese auszuführen.
Allerdings mußt Du Dir über folgendes klar sein: Verweigerst Du die Ausführung dieser Tätigkeiten, wenn Dein Arbeitgeber dies verlangt und Deine Einschätzung zum gesetzlichen Verbot ist falsch, hast Du ein Problem - dann hast Du tatsächlich eine Pflicht verletzt, die zur Abmahnung oder je nach Fall bis zur fristlosen Kündigung reichen kann. Du trägst also das Risiko, dass Deine Einschätzung falsch ist.
Ich rate daher dringend dazu, bevor Du eine Tätigkeit verweigerst, Dir rechtskundigen Rat von Gewerkschaft oder Rechtsanwalt zu holen.

Gruß

Michael

Wenn Du die von Dir geschilderte Tätigkeit nicht ausübst, weil Dir dazu die Ausbildung fehlt, und weil sie gesetzlich nicht zulässig ist, dann ist das wohl keine Arbeitsverweigerung. Ich würde dem Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, und falls ein Betriebsrat besteht, das im Beisein eines Betriebsratsmitgliedes
gegenüber dem arbeitgeber vertreten.
LG Bernward

Hallo,
Wenn die geforderten Arbeiten tatsächlich ohne gesonderte Ausbildung, die Sie nicht haben, nicht legal sind, dann ist es völlig korrekt, dass Sie diese ablehnen.
Um guten Willen zu zeigen, könnten Sie beantragen, dass der Arbeitgeber Ihnen die Ausbildung ermöglicht und bezahlt. Bis dahin darf er die Arbeiten nicht einfordern und auch nicht mit Konsequenzen drohen.
Bedenken Sie aber, dass er es vielleicht trotzdem tut, sei es weil er sich im Recht fühlt oder stur ist, und das Ganze vor dem Arbeitsgericht landen könnte. Holen Sie sich am Besten Untersstützung vom Personal- oder Betriebsrat.