Arbeitgeber trödelt mit Ausstellung des Zeugnisses

Hallo,

gibt es festgelegte Fristen, in denen der ehemalige Arbeitgeber einem Arbeitnehmer (normale Kündigung des Arbeitnehmers, keine fristlose durch AG) sein Arbeitszeugnis auszustellen hat, das der AN angefordert hat?

Der Arbeitgeber redet sich raus mit „zuviel zu tun“ und dass es bei anderen Ex-Mitarbeitern „ja auch so lange“ gedauert hat (1/2 Jahr!).

Es ist aber doch nicht einzusehen, als ehemaliger Mitarbeiter ein halbes Jahr lang auf einen schlampigen Arbeitgeber zu warten.

Was tun?

Danke.

Hi!

gibt es festgelegte Fristen, in denen der ehemalige
Arbeitgeber einem Arbeitnehmer (normale Kündigung des
Arbeitnehmers, keine fristlose durch AG) sein Arbeitszeugnis
auszustellen hat, das der AN angefordert hat?

Ja, der letzte Arbeitstag, oder besser: Zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
http://dejure.org/gesetze/BGB/630.html
http://dejure.org/gesetze/GewO/109.html

Was tun?

Freundlich anmahnen!
Letztendlich kann man die Ausstellung auch arbeitsgerichtlich beschleunigen, allerdings bezweifel ich, dass das den Inhalt positiv beeinflussen wird.

Ich weiß, dass das nicht befriedigend ist, aber nicht immer ist es ratsam, Dinge einzuklagen (nur meine bescheidene Meinung, die eigentlich völlig irrelevant ist!).

Anders sieht es aus, wenn ein Zwischenzeugnis vorliegt - da müsste der AG dann schon begründen, warum das endgültige Zeugnis anders aussieht…

LG
Guido

Der letzte Satz sah ursprünglich etwas blöd aus

Hallo,

ich weiß, dass vor einigen Jahren bei uns (also es ging durch die regionale Presse :wink:) ein Arbeitszeugnis eingeklagt wurde.

Was die negative Beurteilung betrifft, kann ich mir nicht vorstellen, dass es Auswirkungen darauf hat.

Zeugnisse müssen wohlwollend ausgestellt werden und dürfen nicht die Zukunft des Arbeitsnehmers gefährden. Deswegen bedienen sich ja viele Zeugnisaussteller einer „Geheimsprache“, die mittlerweile aber auch nicht mehr so geheim ist :wink:

Aber eine gütliche Einigung ist sicher immer der bessere Weg.

Liebe Grüße
usch

Hi!

ich weiß, dass vor einigen Jahren bei uns (also es ging durch
die regionale Presse :wink:) ein Arbeitszeugnis eingeklagt wurde.

Bei Euch muss ja mächtig wenig los sein, wenn SOLCHE Dinge in der Presse veröffentlicht werden…

Was die negative Beurteilung betrifft, kann ich mir nicht
vorstellen, dass es Auswirkungen darauf hat.

Deine Vorstellungskraft in Ehren, aber gerade in kleineren Betrieben ist das eher die Regel als die Ausnahme.

Zeugnisse müssen wohlwollend ausgestellt werden und dürfen
nicht die Zukunft des Arbeitsnehmers gefährden. Deswegen
bedienen sich ja viele Zeugnisaussteller einer
„Geheimsprache“, die mittlerweile aber auch nicht mehr so
geheim ist :wink:

Ich kann wohlwollend eine „3“ oder auch eine „1“ als Note vergeben. Gegen beides ist der AN machtlos, da er beweisen muss, dass er besser war. Erst bei einer schlechteren Benotung müsster der AG beweisen, warum der AN so schlecht war.

Aber eine gütliche Einigung ist sicher immer der bessere Weg.

Sach ich doch

LG
Guido