Arbeitgeber trotz Krankmeldung von Ss informieren?

Hallo!
Wenn bis zum 3. Schwangerschaftsmonat eine Krankmeldung vorliegt, genügt es dann den Arbeitgeber nach Beendigung dieser Krankmeldung zu informieren?
Bzw. wenn das Personalamt bereits über die Schwangerschaft informiert ist, darf dieses dann das Jugendamt (Arbeitgeber von Kita-Angestellten)über die Schwangerschaft informieren gegen den ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren dieses nicht zu tun?
MfG

…wenn ich ehrlich bin, verstehe ich den Sinn hinter diesem „Versteckspiel“ nicht.
Wenn man krankgeschrieben ist, muss man die Krankheitsursache natürlich nicht mitteilen. Das Personalamt sollte allerdings schon informiert werden, weil dort eigentlich unverzüglich die Untersuchung beim BAD veranlasst werden muss. Ob hier letztlich eine Schweigepflicht des Personalamts gegebüber dem direkten Vorgesetzten besteht, kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten. Aber spätestens nach Rückkehr zur Arbeit muss die Kita natürlich informiert werden, weil Schwangere einem besonderen Schutz unterliegen und eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss.

Hallo!
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!
Es besteht bereits ein Beschäftigungsverbot nach der Krankmeldung, davon wurde das Personalamt ebenfalls, auch schriftlich, in Kenntnis gesetzt. Auch die Kita-Leitung weiß Bescheid. Es ist einfach nur so, dass man den Kreis der „Informierten“ so gering wie möglich halten möchte, wenn es gerade „kritisch“ ist in der Schwangerschaft. Es geht wie gesagt, lediglich um die ersten 3 Monate, bzw. nur noch 3 Arbeitstage, bis zum Ok, vom FA.
MfG

Vertraulichkeit sollte in so einem Fall eine Selbstverständlichkeit sein, nachdem alle zwingend erforderlichen Personen informiert wurden.
Aber es ist schon manchmal erstaunlich, wie sich Informationen verbreiten, ohne dass die „Beschuldigten“ tatsächlich Schuld daran sind.
Ich wünsche auf jeden Fall alles Gute!

Ja, das stimmt: SOLLTE eine Selbstverständlichkeit sein! Das Personalamt beruft sich halt darauf, dass das Jugendamt ebenso Arbeitgeber ist, wie das Personalamt und deshalb auch in Kenntnis gesetzt werden müsste. Wenn man aber negative Erfahrungen eben wegen dieser „Vertraulichkeit“ gemacht hat, überlegt man ganz genau wer was wann erfahren soll…
aber trotz vieler Überlegungen macht man immer wieder die Erfahrung doch „falsche“ Entscheidungen getroffen zu haben. Denn eventuell wäre es auch möglich gewesen, erst nach der Krankmeldung überhaupt jemanden Bescheid zu sagen, wenn sowieso klar ist, dass ein Tätigkeitsverbot besteht.
Vielen Dank!
MfG

Sehen Sie bitte einmal hier nach:
[http://www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/sozial/frau…](http://www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/sozial/frauen.htm(§) 5 Mutterschutzgesetz
Die werdende Mutter soll dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung sobald wie möglich mitteilen.
Der Arbeitgeber kann die Mutterschutzvorschriften erst dann einhalten, wenn er Kenntnis von der Schwangerschaft hat. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Zeugnis über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin verlangen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.)
Mehr kann ich leider nicht tun. Ich bin kein Experte im Arbeitsrecht.
mfg GR