Arbeitgeber trotz Krankmeldung von Ss informieren?

Hallo!
Wenn bis zum 3. Schwangerschaftsmonat eine Krankmeldung vorliegt, genügt es dann den Arbeitgeber nach Beendigung dieser Krankmeldung zu informieren?
Bzw. wenn das Personalamt bereits über die Schwangerschaft informiert ist, darf dieses dann das Jugendamt (Arbeitgeber von Kita-Angestellten)über die Schwangerschaft informieren gegen den ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren dieses nicht zu tun?
MfG

Hallo,

während der AU ist das nicht erforderlich, weil die Schwangere ja nicht arbeiten muss. Aber danach ist es unvermeidbar, weil ein sofortiges Beschäftigungsverbot eintritt, sobald der Arbeitgeber (=Kommune) davon erfährt. Das Personalamt muss also dafür sorgen, dass die Schwangere nicht mehr in der Kita mit Kindern arbeitet.

Wie soll das funktionieren, ohne die Kita-Leitung zu informieren?

VG
EK

Hallo EK,

Aber danach ist es unvermeidbar, weil
ein sofortiges Beschäftigungsverbot eintritt, sobald der
Arbeitgeber (=Kommune) davon erfährt. Das Personalamt muss
also dafür sorgen, dass die Schwangere nicht mehr in der Kita
mit Kindern arbeitet.

Rein interessehalber (bin weder schwanger noch arbeite ich in einer Kita):
Warum darf eine Schwangere nicht in einer Kita arbeiten?

Neugierige Grüße,
Tinchen

Hallo nochmal!
Erstmal danke für die schnelle Antwort!
Es besteht bereits ein Beschäftigungsverbot, welches nach der Krankmeldung in Kraft tritt. Personalamt und Kitaleitung sind davon ebenfalls informiert. Es geht lediglich um die ersten 3 kritischen Monate bzw. noch 3 Arbeitstage…
Ist es eigentlich erlaubt, dass das Personalamt ohne Einverständnis der Schwangeren bei deren Frauenarzt anruft um sich das Beschäftigungsverbot nochmal verbessert (mit genauem Datum) faxen zu lassen?
MfG

Hallo Tinchen!
Eine Schwangere darf z.B. dann nicht in der Kita arbeiten, wenn eine fehlende Immunität, z.B. zu geringer Rötelntiter vorliegt…
Ansonsten darf eine Schwangere aber weiterhin in der Kita arbeiten. Nur eben Dinge wie Wickeln, Kinder heben, alleine Arbeiten (Schichten) usw. sind tabu…
MfG

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Hallo,

wenn es die Kita-Leitung und das Personalamt schon wissen, warum soll das Jugendamt davon nichts wissen? Das sind doch alles unselbständige Teile desselben Rechtssubjekts (Kommune). Das wäre also in der Privatwirtschaft so, als würde man der Personalabteilung und der Abteilungsleitung mitteilen, dass man schwanger ist, aber nicht wollen, dass es der Geschäftsführer erfährt. Das sind alles Stellen, die daran ein berechtigtes Interesse haben, diese Information zu haben.

Und ja, man darf bei dem Arzt anrufen, um Unklarheiten mit dem ärztlichen Zeugnis zu klären, soweit es nicht die Schweigepflicht betrifft. Das ist also ohne weiteres möglich, wenn eine Bescheinigung unleserlich ist.

Anerkannt ist das sogar bei Beschäftigungsverboten durch ärztliches Zeugnis. Der Arbeitgeber, der ein Beschäftigungsverbot gem. § 3 I MuSchG anzweifelt, kann vom ausstellenden Arzt Auskünfte über die Gründe für das Attest verlangen, soweit diese nicht der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Der Arzt hat dem Arbeitgeber mitzuteilen, von welchen tatsächlichen Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerin er bei Erteilung seines Zeugnisses ausgegangen ist.

VG
EK

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