Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte da eine Anregung. Kann eine auf Minijob-Basis jobbende Person von Ihrem Arbeitgeber eine Aussicht auf eine Teilzeitsstelle bekommen, jedoch unter der Bedingung, dass sie dies auf Gewerbeschein macht? Meines Erachtens stellt sich dabei gar keine Frage da die Person sich mit 20 h pro Woche als Scheinselbständiger ausgeben müsste und zusätzlich noch die Mehrkosten der GKV tragen müsste.
Ein Zwang in die PKV durch den AG wäre aber auch nicht möglich oder?
Enstehen in solchen Situationen, die eine mündliche Zusage beinhalten, auch Schadensersatzansprüche etc., wenn diese nicht eingehalten werden? Als Argumentation könnte hier die Scheinselbständigkeit genommen werden.
Für weitere Anregungen und Diskussionen wäre ich dankbar.