Arbeitgeber und der Zwang zum Gewerbeschein

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte da eine Anregung. Kann eine auf Minijob-Basis jobbende Person von Ihrem Arbeitgeber eine Aussicht auf eine Teilzeitsstelle bekommen, jedoch unter der Bedingung, dass sie dies auf Gewerbeschein macht? Meines Erachtens stellt sich dabei gar keine Frage da die Person sich mit 20 h pro Woche als Scheinselbständiger ausgeben müsste und zusätzlich noch die Mehrkosten der GKV tragen müsste.

Ein Zwang in die PKV durch den AG wäre aber auch nicht möglich oder?

Enstehen in solchen Situationen, die eine mündliche Zusage beinhalten, auch Schadensersatzansprüche etc., wenn diese nicht eingehalten werden? Als Argumentation könnte hier die Scheinselbständigkeit genommen werden.

Für weitere Anregungen und Diskussionen wäre ich dankbar.

Hallo

ich hätte da eine Anregung. Kann eine auf Minijob-Basis
jobbende Person von Ihrem Arbeitgeber eine Aussicht auf eine
Teilzeitsstelle bekommen, jedoch unter der Bedingung, dass sie
dies auf Gewerbeschein macht?

Gewerbeschein bedeutet: Selbstständig
Damit gibt es keinen Arbeitgeber sondern einen Auftraggeber.
Teilzeitstelle ist bei einem Selbstständigen auch eher ein ungewöhnlicher Begriff.

Meines Erachtens stellt sich
dabei gar keine Frage da die Person sich mit 20 h pro Woche
als Scheinselbständiger ausgeben müsste und zusätzlich noch
die Mehrkosten der GKV tragen müsste.

Scheinselbstständigkeit ist eher ein Problem für den Auftraggeber.

Ein Zwang in die PKV durch den AG wäre aber auch nicht möglich
oder?

Als Selbstständiger kann man sich freiwillig, gesetzlich oder privat Krankenversichern. Der Auftraggeber hat darauf keinen Einfluss.

Enstehen in solchen Situationen, die eine mündliche Zusage
beinhalten, auch Schadensersatzansprüche etc., wenn diese
nicht eingehalten werden?

Im Prinzip, Ja. Ohne Zeugen dürfte die Durchsetzung aber schwerig werden!

Als Argumentation könnte hier die
Scheinselbständigkeit genommen werden.

Scheinselbststädigkeit birgt für den Auftrag/Arbeitgeber die Gefahr, das das Vertragsverhältniss rückwirkend als abhängige Beschäftigung erklärt wird. Mit entsprechenden Folgen für rückwirkende Versicherungspflicht und Einkommenssteuer.

Die Selbstversicherung und Versteuerung führt natürlich zu entsprechend höheren Preisen.

MfG Frank

keine mündliche Vereinbarung eingehen,wenn es um eine Selbständigkeit handelt,auf Gewerbeschein.
Die Gefahr ist zu groß da ja Krankenkasse ,Rentenbeitrag usw. dran hängt.
Eine mündliche Zusagen unter vier Augen ist nichs wert.