Arbeitgeber und die Konfesionsfrage

Hallo Leute,
ich hatte vor kurtzem Stress mit meinem Arbeitgeber.
Da ich ev. - Protestantisch bin gehe ich schon seit eh und je Sonntags in die Kirche zum Gottesdienst.
Da sich das bis jetzt nicht mit meiner Arbeit gekreutzt hat gab es da nie Probleme.
Mein neuer Arbeitgeber hat bei meiner Einstellung nicht nach meiner Konfession gefragt.
Muss ein Arbeitgeber das nicht eigentlich?
Ich dachte schon.
Bis jetzt habe ich auch angenommen das er seine Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Religion auch nicht behindern oder stören darf.
Wie ist das nun eigentlich? Darf ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer daran hindern Sonntags zum Gottesdienst zu gehen? Auch wenn es der Spättgottesdienst ist?
Gibt es da rechtliche Grundlagen oder Gesetze?

M.f.G.

Geht ihn nichts an

Muss ein Arbeitgeber das nicht eigentlich?

Warum sollte er?
Putzen Katholiken anders?
Entwickeln ZHs andere Software?
Bauen Diskordianer Autos nur grün?

Bis jetzt habe ich auch angenommen das er seine Mitarbeiter
bei der Ausübung ihrer Religion auch nicht behindern oder
stören darf.

Warum sollte man beim Arbeiten Religion ausüben? OK, beim guten Protestanten ist Arbeit Gottesdienst … Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps. Die ZEIT des MA gegen die KOHLE des AG. Das ist ein ganz simples Geschäft.

Wie ist das nun eigentlich? Darf ein Arbeitgeber seinen
Arbeitnehmer daran hindern Sonntags zum Gottesdienst zu gehen?

Der MA kann das Arbeiten bleiben lassen und der AG das Gehalt.

Gibt es da rechtliche Grundlagen oder Gesetze?

Einen Arbeitsvertrag.
Tarifverträge.
Und noch so’n bisschen Arbeitsrecht neben der Vertragsfreiheit in diesem unserem Lande.

Gruß

Stefan

Muss ein Arbeitgeber das nicht eigentlich?

Warum sollte er?
Putzen Katholiken anders?
Entwickeln ZHs andere Software?
Bauen Diskordianer Autos nur grün?

Es gibt weltanschaulich orientierte Arbeitgeber wie die katholische Kirche oder eine politische Partei, die brauchen niemanden zu beschäftigen, der eine abweichende Meinung vertritt. (Ich weiß, dass das einer detaillierten Betrachtung bedarf und immer eine Einzelfallfrage ist, aber sicher ist, dass es sowas sehr wohl gibt.)
Richtig ist aber, dass er es nicht grundsätzlich muss.

Warum sollte man beim Arbeiten Religion ausüben? OK, beim
guten Protestanten ist Arbeit Gottesdienst … Dienst ist
Dienst und Schnaps ist Schnaps. Die ZEIT des MA gegen die
KOHLE des AG. Das ist ein ganz simples Geschäft.

Man könnte als Moslem auf die Idee kommen, fünfmal täglich zu beten. Das wird den Betriebsablauf sicher mehr durcheinanderbringen als ein Sonntagsgottesdienst.

Wie ist das nun eigentlich? Darf ein Arbeitgeber seinen
Arbeitnehmer daran hindern Sonntags zum Gottesdienst zu gehen?

Der MA kann das Arbeiten bleiben lassen und der AG das Gehalt.

Das ist jetzt wenig hilfreich.

Gibt es da rechtliche Grundlagen oder Gesetze?

Einen Arbeitsvertrag.
Tarifverträge.
Und noch so’n bisschen Arbeitsrecht neben der Vertragsfreiheit
in diesem unserem Lande.

Ja, zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz, das Sonntagsarbeit überhaupt nur in sehr eng umgrenztem Rahmen zulässt. Ob sein Fall da reinpasst, weiß allein der UP.

Gruß
smalbop

Wie ist das nun eigentlich? Darf ein Arbeitgeber seinen
Arbeitnehmer daran hindern Sonntags zum Gottesdienst zu gehen?
Auch wenn es der Spättgottesdienst ist?
Gibt es da rechtliche Grundlagen oder Gesetze?

Andersrum gefragt: gibt es einen Grund für den Arbeitnehmer, exakt diesen Gottesdienst und keinen anderen zu besuchen? Soweit mir bekannt ist, finden sonntäglich ja meistens drei statt, auch gibt es in unterschiedlichen Kirchen unterschiedliche Anfangszeiten. Von daher hat sich der Arbeitnehmer an die im Arbeitsvertrag festgelegten Zeiten zu halten und sich seinem persönlichen religiösen Bedürfnis insoweit zu widmen, als dies sich nicht in die Quere kommt. Betriebsvereinbarungen für Moslems etc. seien mal außen vor gelassen, aber auch hier gilt, daß derlei im Vorhinein zu vereinbaren ist.

wie ist das den dann mit der Kirchensteuer?
das muss doch auch auf die Gehaltsabrechnung?
von einem befreundeten Steuer Sachbearbeiter hab ich mal gehört das der Ag den An, bei der Arbeitsaufnahme, nach seiner Konfession fragen muss wegen der Kirchensteuer.
wie sieht es denn da aus?

Hi, während der Sonntagsarbeit oder Freizeit?
MfG ramses90

hi,
während der Sonntagsarbeit.
m.f.g. marcus87

Hi!

… denn darüber kann man herrlich philosophieren …

Gruß
Guido

Geht den AG immer noch nichts an

wie ist das den dann mit der Kirchensteuer?
das muss doch auch auf die Gehaltsabrechnung?

Das macht doch die Lohnbuchhaltung.

von einem befreundeten Steuer Sachbearbeiter hab ich mal
gehört das der Ag den An, bei der Arbeitsaufnahme, nach seiner
Konfession fragen muss wegen der Kirchensteuer.

Mich hat noch niemals jemand gefragt.

wie sieht es denn da aus?

Es läuft gerade eine Klage, dass diese Informationsweitergabe an den AG der Vorschrift der Datensparsamkeit widerspricht. Auch ist das wieder so ein Relikt aus der NS-Zeit um die Unternehmen zu entjuden.

Gruß

Stefan

Die ZEIT des MA gegen die KOHLE des AG. Das ist ein ganz simples Geschäft.

also bei mir geht es um die Arbeitskraft. Einfach nur Zeit absitzen ist nicht.

Gruß, Karin

wie ist das den dann mit der Kirchensteuer?
das muss doch auch auf die Gehaltsabrechnung?

Das macht doch die Lohnbuchhaltung.

Und wer macht die Lohnbuchhaltung (bei kleinen Unternehmen) bzw. sollte die Lohnbuchhaltung/Gehaltsabrechnung wenigstens mal von Zeit zu Zeit kontrollieren? Und selbst wenn der Arbeitgeber beides nicht macht - zumindest theoretisch hat er doch Zugriff auf diese Daten.

von einem befreundeten Steuer Sachbearbeiter hab ich mal
gehört das der Ag den An, bei der Arbeitsaufnahme, nach seiner
Konfession fragen muss wegen der Kirchensteuer.

Mich hat noch niemals jemand gefragt.

Muss dich auch niemand fragen - wenn es um einen Kirchensteuerabzug geht, steht dies ja auf der Lohnsteuerkarte/Eratzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug bzw. wird seit diesem Jahr elektronisch vom Finanzamt an den Arbeitgeber übermittelt.

VG
Paulchen

Hallo,

wie hält es euer Chef mit muslimischen und jüdischen Mitarbeitern?
Kriegen die am Freitag bzw am Samstag frei?

Außerdem bin ich Jedi, da darf ich eigentlich Montags, Mittwochs und Freitags nicht arbeiten, bekomme ich dann diese Tage bezahlt frei?

Geh zum Vorabend-Gottesdienst und gut ists.

Grüßemiamei

hi,

der meinung bin ich auch.

gruß

hi,

meiner meinung nach sollte das aber sein.
den die feiertage die es in deutschland gibt sind ja christliche feiertage.
viele finde es ungerecht das nichtgläubige auch den feiertag haben und dann vieleicht auch noch feiertagszuchlag bekommen.

gruß

Hallo,

viele finde es ungerecht das nichtgläubige auch den feiertag

haben und dann vieleicht auch noch feiertagszuchlag bekommen.

Und wie kann man erkennen wer gläubig ist ?

Bestimmt nicht mit dem Hinweis " ich gehöre einer Kirche an ".

Die meisten Nichtgläubigen sind doch nur zu bequem aus der Kirche auszutreten oder scheuen sich die Wahrheit den Anderen mitzuteilen.

Zusätzlich müsste man dann auch noch trennen zwischen einem evang. bzw. kath. Feiertag.

Gruß Merger

1 Like

Hi!

bzw. wird seit diesem Jahr elektronisch vom Finanzamt an den
Arbeitgeber übermittelt.

Mach ein
" kann seit diesem Jahr elektronisch von der Finanzbehörde an den Arbeitgeber übermittelt werden" draus, und ich erhebe kein Veto.

Gruß
Guido

P.S. In letzter Konsequenz verpflichtend ist das Verfahren erst ab Mai 2014, weshalb bis zum Ende des Jahres 2014 auch ein Papier (Lohnsteuerkarte 2010 oder Bescheinigung zum Lohnsteuerabzug 2011/2012/2013/2014) verpflichtend vorliegen muss

Hi!

meiner meinung nach sollte das aber sein.

Deine Meinung interessiert hier glücklicherweise keinen.

den die feiertage die es in deutschland gibt sind ja
christliche feiertage.

Du meinst solche Tage wie den 1. Mai oder den 3. Oktober?

viele finde es ungerecht das nichtgläubige auch den feiertag
haben und dann vieleicht auch noch feiertagszuchlag bekommen.

Nun, abgesehen davon, dass ich eh für die Abschaffung sämtlicher Feiertage und dem an diese Stelle tretenden Anspruch von Ersatzurlaubstagen bin, gibt es glücklicherweise das AGG, aus dem ich mal zitiere:
_ Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen._

Dass ich als Ketzer, mein Freund Erhan als Moslem oder irgendein beliebiger Satanist schlechter gestellt wird als ein gläubiger Christ, ist demnach zum Glück (hier!) unmöglich.

In dem gesamten Gesetz ist übrigens komplett von Verhinderung der Benachteiligung die Rede.
Da steht an keiner Stelle, dass bestimmte Gruppen bevorzugt werden müssen!

Gruß
Guido

Dann reden wir eben von ‚Leistung‘
Ihr wollt doch nur um den Kern rumbabblen:

Ein Bauer will von mir für einen Sack Kartoffeln eine gewisse Gegenleistung.

Ein AG will von seinem MA gegen Gehalt auch eine Gegenleistung und das auch evtl. aus einem sehr guten Grund zu einer bestimmten Zeit.

Ganz einfach.

Gruß

Stefan

SCNR: Am Rande

den die feiertage die es in deutschland gibt sind ja
christliche feiertage.

Du meinst solche Tage wie den 1. Mai oder den 3. Oktober?

Ich tippe auf den 6. Januar und 15. August. Feiertage, die nach dem Mond oder der Sonne gehen können gar nicht christlich sein.

viele finde es ungerecht das nichtgläubige auch den feiertag
haben und dann vieleicht auch noch feiertagszuchlag bekommen.

Ich nehme mir am 17. Juni, dem Nationalfeiertag frei. Da wurde die Republik Ísland gegründet.

Da steht an keiner Stelle, dass bestimmte Gruppen bevorzugt
werden müssen!

Ich frage mich dennoch, ob ich es einem Zeugen Jehovas (Endzeitfetischist) zumuten kann an einem 3 Jahre lang laufenden Projekt mitarbeiten zu „dürfen“.

Gruß

Stefan

Hi!

Wenn man aber jeder Religion die von jemanden in Deutschland ausgeübt wird, die Möglichkeit gibt, ihre eigenen Feiertage SO rechtlich zu schützen dann, denke ICH, würde sich niemand mehr dem anderen benachteiligt fühlen.

Gruß

marcus87