Hallo,
es wäre interessant zu erfahren, was der AG bezüglich einer Weihnachtsfeier vorschreiben darf?
Hallo,
es wäre interessant zu erfahren, was der AG bezüglich einer Weihnachtsfeier vorschreiben darf?
GUten Morgen,
es wäre interessant zu erfahren, was der AG bezüglich einer
Weihnachtsfeier vorschreiben darf?
es wäre gut, wenn Du das etwas eingrenzen könntest. Meinst Du, an welcem Tag, zu welcher Uhrzeit die Feier stattfindet? Oder wo und was getrunken werde darf? Oder ob jeder seinen Verzehr selbst zahlen muss? Oder ob die Mitarbeiter teilnehmen MÜSSEN?
oder, oder, oder…
Gruß
A.A.
Auch wieder wahr
Rein hypothetisch. Was wäre, wenn der AG den Mitarbeitern vorschreibt, wann sie zugehen haben? Ist es rechtens wenn er einen Bus mietet, um mit allen MA gemeinsam in eine einsame Hütte im Wald zufahren, um sicher zu gehen, dass niemand abhaut, bevor er es nicht ausdrücklich erlaubt hat.
Ist es rechtens, dass da kein Handynetz für die MA ist, nur für den AG?
Darf er sowas?
Grüße Timmy
Ist es rechtens, dass da kein Handynetz für die MA ist, nur
für den AG?
watt? ist das ein arbeitgeber oder der herrscher über alle handynetze?
Vielleicht gibts ja super Handies, die nur er hat…
Vielleicht gibts ja super Handies, die nur er hat…
ja. und vielleicht glauben die an auch daran, dass der ag magische kräfte hat. trotzdem bleibt es unsinn.
Für mich ist halt interessant zu wissen, ob der AG einfach sagen kann, wir fahren mit dem Bus und wohn sag ich nicht und es bleibt auch jeder solange, bis ich sage, es dürfen alle gehen…
ganz einfach
Satellittentelefon
Wenn man oft verreist, hat man soetwas
Satellittentelefon
Wenn man oft verreist, hat man soetwas
Ja, na sicher das ist nachvollziehbar!!!
Vielleicht gibts ja super Handies, die nur er hat…
Nö, vielleicht nur ganz einfache Satellitentelefone, die haben ganz viele Leute.
… allerdings nicht jeder, weil´s etwas teurer ist als ein reguläres Handy mit regulärem Handynetz.
In meiner Firma gibt es davon 3, wer von uns mal in die Pampa muss (Gegenden in Süd oder West Africa, Nordamerica oder Süd/Ost Asien, Ost Europa), bekommt eines davon mit - for safety.
Ist mir allerdings auch schon in Deutschland passiert, auf der B48 tief in der Pfalz, eine halbe Stunde lang kein Handynetz auf meinen 2 Handys (hab D1 privat SOWIE mein persönliches Firmenhandy über Vodafone).
Das geliehene Satellitentelfon der Firma ging.
LG Jasmin
Hallo Timmy,
also ehrlich: ist das ein Kindergartenleiter oder was für ein Arbeitgeber? Meine Güte!
Und ganz ehrlich: DA würde ich nicht mitmachen. Was soll denn das?
In meinem fast 30jährigen Berufsleben habe ich vielleicht an zwei Weihnachtsfeiern teilgenommen - einfach, weil sie liebevoll von Mitarbeitern gestaltet wurden und dem Zweck dienten, in der Vorweihnachtszeit nett mit den KollegInnen zusammen zu sitzen.
UND an einer in den vergangenen 6 Jahren.
In den vergangenen 6 Jahren waren mir bei dem derzeitigen Arbeitgeber die Veranstaltungen ein Greuel. Sie fanden generell mitten in der Woche statt (weil da die Veranstaltungshäuser Lücken hatten und ihm alles billig billig zur Verfügung stellen konnten), es gab soweit ich das feststellen konnte schlechtes Essen (sah so aus, als ob das ein Buffet vom Vortag war…) und die künstlerischen Darbietungen waren für meine Ohren - soweit ich das beurteilen kann - Körperverletzung.
Das Ende der Veranstaltung war immer so spät, dass man bei weitem nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause kam.
Alles in allem, auch weil ich mit der ganzen Mischpoke nie warm geworden bin, habe ich nie wieder bis auf diese eine Ausnahme daran teilgenommen, auch wenn vom Chef immer betont wurde, es sei eine Pflichtveranstaltung.
Ich persönlich lasse mir meine freie Entscheidung und das Bestimmen über meine Freizeit nicht nehmen - auch nicht von meinem Arbeitgeber.
Gruß
A.A.
Mal was zum Thema
Hi!
Bevor noch weitere Diskussionen zur Thematik wirrer Mobilfunknetze die Mods zur Schließung des Threads veranlassen, sollte man mal Deine Frage beantworten …
Rein hypothetisch. Was wäre, wenn der AG den Mitarbeitern
vorschreibt, wann sie zugehen haben? Ist es rechtens wenn er
einen Bus mietet, um mit allen MA gemeinsam in eine einsame
Hütte im Wald zufahren, um sicher zu gehen, dass niemand
abhaut, bevor er es nicht ausdrücklich erlaubt hat.
Ganz klare Ansage:
Eine Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist grundsätzlich freiwillig.
Möchte der AN nicht teilnehmen, muss er halt arbeiten oder einen Tag Urlaub o.ä. nehmen.
Schließt der AG den Betrieb und gibt dem AN nur die Wahl Urlaub oder Teilnahme, übt er mit hoher Wahrscheinlichkeit allerding einen „unzulässigen Druck“ aus und begibt sich in Annahmeverzug - das wäre dann auch wieder nicht ok, und er müsste bezahlt freistellen.
Alt, aber bewährt
BAG, 04.12.1970 - 5 AZR 242/70
Ist es rechtens, dass da kein Handynetz für die MA ist, nur
für den AG?
Nunja, für die Qualität der Mobilfunknetze kann er (vermutlich) nix.
Gruß
Guido
Hai!
also ehrlich: ist das ein Kindergartenleiter oder was für ein
Arbeitgeber? Meine Güte!
Leider haben wir das Ganze nur sehr einseitig gehört.
Könnte es nicht sein das der Cheffe sich was super tolles ausgedacht
hat als Überraschung für die AN (habe ich auch schon mal gemacht).
Damit die Überraschung nicht vorher bekannt wird muß man natürlich
mit dem Bus fahren (bei mir war es eine Fahradfahrt in
Kalksteinhöhlen). Handy und sonstger Mumpitz ging dort auch nicht.
Aber ohne jede Ahnung meckern wir einfach mit, da Cheffes per
Definition böse sind.
Ich weiß schon warum mir jede Lust auf eigentlich solch tolle
Veranstaltungen vergangen ist, irgend ein Meckerfritze ist halt
immer da und der zieht viele mit.
Der Plem
Ach ja da war noch was.
Ich persönlich lasse mir meine freie Entscheidung und das Bestimmen
über meine Freizeit nicht nehmen - auch nicht von meinem Arbeitgeber.
Du müßtest bei mir auch nicht mitkommen, es reicht wenn circa drei
viertel von einem gelungen Abend spricht, den Rest bekommt man nie.
Der Plem
Du - ich habe nur auf das Gelesene geantwortet, ohne hinein zu interpretieren.
Natürlich KANN das auch ne tolle Veranstaltung sein.
Meine persönlichen Eindrücke habe ich nach vielen Jahren der Erfahrungen geschildert, da kannst Du leider nicht mitreden.
Wenn Veranstaltungen - egal ob Betriebsausflug oder XMas-Feier - nur dafür dienen, damit der AG protzen kann und behaupten, er würde sooo viel für seine Mitarbeiter tun, dann halte ich davon nichts.
Und wenn Du oder ich eine Veranstaltung toll finden (habe selbst mit diesem Problem oft zu kämpfen gehabt bei der Orga von eben solchen, dass es nie für alle passt das Programm), dann ist das sehr individuell. Viele andere finden das halt blöde.
Von daher würde ich so eine Veranstaltung ausschließlich dann als „Pflicht“ einstufen, wenn sie während der Arbeitszeit statfindet. Anderenfalls kann jeder für sich entscheiden, ob er/sie mitmacht.
Da sehe ich kein Problem. Ich weiß nicht, warum Du da so beleidigt rüber kommst.
Gruß
A.A.
Servus,
also ehrlich: ist das ein Kindergartenleiter oder was für ein
Arbeitgeber? Meine Güte!Und ganz ehrlich: DA würde ich nicht mitmachen. Was soll denn
das?
Nun, es kommt immer auch auf die Schilderung des Sachverhaltes an.
Vielleicht - nur so eine Idee - dachte sich der Arbeitgeber es wäre eine schöne Weihnachtsfeier (und gleichzeitig gute Teambildungsmaßnahme) wenn er eine romatische Hütte fern vom Alltagsstress der Firma mietet, das Essen und der Bus dorthin organisiert und vielleicht auch noch für das Unterhaltungsprogramm sorgt.
Dass der Handy-Empfang dort schlecht sein würde hat er vielleicht gar nicht bedacht oder fand das sogar praktisch, weil dann die Mitarbeiter sich auch wirklich unterhalten und nicht ständig auf ihrem Smartphone herumdaddeln.
Daraus wird dann: Unser Chef zwingt uns in eine einsame Hütte zu fahren, wo wir nicht weg können und die Handys werden uns auch noch verboten…
Gruß,
Sax
s.u.
Vielen lieben Dank für diese rege Diskusionsbeteiligung
Der Chef ist von Natur aus ein sehr negativ eingestellter Mensch, alles ist blöd und scheiße… Dementsprechend ist auch die „Vorfreude“ bezgl der Feier und wenn man dann noch so diese „Überraschung“ ankündigt, dann kann man nur sowas denken… Der Chef hat nie was für seine MA übrig. Die einzige positive Sache ist, dass er pünktlich zahlt. Das muss man ihm zugute halten… Das wars aber auch schon…
Hallo
Nur, damit das hier nicht untergeht, vielleicht mal komprimiert zusammengefasst:
Frage: Ist die Teilnahme an einer Weihnachtsfeier Pflicht?
Antwort: Nein.
So einfach isses.
Gruß,
LeoLo
Hi
Ein Arbeitgeber kann und darf seine Mitarbeiter auffordern zu kommen , hat aber keine Rechtliche Handhabe wenn der Mitarbeiter dann doch nicht kommt.
Mal ein Beispiel aus dem Jahre 2010 :
Ein Mitarbeiter der nur selten zu Weihnachtsfeiern geht , wird von der ganzen „Obrigkeit“ so lange beduddelt und beschwatzt bis er irgendwann "ja ich komme " sagt .
Der Mitarbeiter fährt zur Weihnachtsfeier und der eine Kollege mit dem er ( von ca 120 Kollegen ) nicht so ganz klar kommt , provoziert ihn und lässt blöde , dumme Sprüche los , bevor sich der Mitarbeiter einen Platz ausgesucht hat und sich gesetzt hatte .
Der Provokant kommt dem Mitarbeiter auch noch nach an den Nachbartisch , und provoziert weiter , da dreht sich der Mitarbeiter um , meint : lass mich in Ruhe ich fahre wieder … was er dann auch machte .
Der Mitarbeiter war somit ca 10 Minuten bei der Weihnachtsfeier anwesend und wollte so einem Eklat aus dem Weg gehen .
Was dann in abwesenheit getratscht und geklatscht wurde ist nie bekannt geworden.
Am kommenden Montag wurde der Mitarbeiter ins Chefbüro gerufen und bekam eine Kündigung und wurde bis zum ablauf der Kündigungsfrist beurlaubt .
Auf der Kündigung stand : unruhestiftung in der Betriebsgemeinschaft , unentschuldigtes fehlen an einer Betriebsversammlung .
Ein Rechtsanwalt für Arbeit drehte zwar noch die Begründung raus , doch die Kündigung blieb bestehen
Toni