Arbeitgeber verlangt 520€ für falsch verladen

bei der beladung eines lkw`s ging eine palette(termingut) nicht mehr auf den laster und wurde 4-5 std. später auf den nächsten lkw in die gleiche richtung verladen(zentraler umschlagplatz).nun sagt mein chef:
da die palette zu spät am zentalen umschlagplatz ankam,und wir vom nebenlager nicht die zentale über die verladung auf den 2.lkw mitteilten fuhr der von der zentrale abgehende lkw ohne die fehlende palette los.(stg.-rostock).nun mußte ein sonderfahrt gemacht werden.die rechnung von 520€ ging an den lagermeister privat(10 wochen im betrieb 1.großer fehler).ist das rechtens muß er zahlen???

Hallo,
leider kann ich da nicht weiterhelfen. Klingt für mich aber nach „nicht rechtens“ (Bauchgefühl)

Uli

Hallo erst Mal!

In dem Sachverhalt bestehen bei mir leider noch Verständnislücken. Unterliegt die Organisation der Paletten ausschließlich dem Lagermeister, ohne dass ihr Chef von der Kapazität der LKWs bescheid weiß?

In so einem Fall ist es durchaus anzunehmen, dass der Betrag von 520€ als Schadenseratz verlangt werden kann, zudem die Verladung nicht mitgeteilt wurde.

Allerdings bin ich nicht genug darüber informiert, ob in der Zentrale regelmäßig eine Kontrolle der Güter durchgeführt werden muss, die angekommen sind und weitergeleitet werden. Wenn diese Pflicht besteht, könnte der Lagermeister von dem Schadensersatz ausgeschlossen werden, was aber auch in Frage steht. Denn festzuhalten wäre trotzdem, dass die Benachrichtung der fehlenden Palette fehlt, welches dennoch als fahrlässiges Fehlverhalten des Lagermeisters eingestuft werden kann.

Ich hoffe ich konnte ein Stück weiterhelfen.

MfG