darf der Arbeitgeber, wenn man bei ihm freiberuflich arbeitet, ein ärztliches Attest verlangen? (So, wie er auch ein Führungszeugnis verlangen kann.) Es geht speziell um Nachhilfe geben.
Reicht nicht ein unterschriebenes Formular, auf dem steht, dass man nicht die Pest etc. hat, wie bei der Aufnahme von Vertretungsunterricht?
Eine ärztliche Bescheinigung darf er verlangen, dort steht
dann aber drauf, Person X ist von dann bis dann
arbeitsunfähig. Mehr nicht.
Das entnimmst Du woraus?
Mehr muss man auch nicht preisgeben, dank ärztlicher
Schweigepflicht und Datenschutzbestimmungen.
Es geht hier nicht um ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne AG/AN.
Es geht um eine freiberufliche Tätigkeit, in der Arbeitsrecht weitgehend nicht greift.
Wenn man etwas preisgibt, dann auf freiwilliger Basis.
Wenn vertraglich etwas anderes vereinbart ist, dann hege ich hier meine Zweifel.
Bitte nicht missverstehen, es geht hier nicht darum, dass man krank ist und dann ein Attest vorlegt, um zu bescheinigen, dass man auch wirklich krank war.
Es geht darum, dass beim Unterschreiben eines Rahmenvertrags (oder wie auch immer so etwas heißt) darunter steht, dass die Lehrperson ein ärztliches Attest vorlegen soll.
Und deshalb meine Frage, ob er das überhaupt verlangen darf, wenn noch nicht einmal eine staatliche Schule beim Einstellen für Vertretungsunterricht (Unterrichtsgarantie Plus) so etwas haben möchte, sondern einen lediglich unterschreiben lässt, dass man nichts hat.
Es geht doch darum, dass zwei freie Vertragspartner einen freien Vertrag, der eben NICHT den arbeitsrechtlichen Einschränkungen unterliegt, vereinbaren.
Und da sehe ich keinerlei Einschränkungen, die diese Möglichkeit nehmen…
Eine ärztliche Bescheinigung darf er verlangen, dort steht
dann aber drauf, Person X ist von dann bis dann
arbeitsunfähig. Mehr nicht.
Das entnimmst Du woraus?
Mehr muss man auch nicht preisgeben, dank ärztlicher
Schweigepflicht und Datenschutzbestimmungen.
Es geht hier nicht um ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne
AG/AN.
Es geht um eine freiberufliche Tätigkeit, in der Arbeitsrecht
weitgehend nicht greift.
Okay, das hatte ich übersehen. Aber gibt es einen Unterschied zwischen Freiberufler und AG/AN??? Sind die Gesetze nicht allgemeingültig für alle??
Wenn man etwas preisgibt, dann auf freiwilliger Basis.
Wenn vertraglich etwas anderes vereinbart ist, dann hege ich
hier meine Zweifel.
Ich glaube kaum, dass irgendeiner einen Vertrag unterschreibt, wo drin steht, dass man benennen muss, welche Krankheit man gerade hat. Soviel ich weiss ist das sogar verboten. Ich mache das immer an einem HIV-Kranken fest. Wie schwer hat es solch ein Mensch, wenn er bei allen AG preisgeben muss, was er doch für eine Krankheit hat???
wenn man die Frage nicht verstanden hat, muss man hier nichts posten.
Der Auftraggeber des Freiberuflers verlangt von dem Freiberufler ein Attest, dass dieser Krankheit X nicht hat oder nicht an ansteckenden Krankheiten leidet und sagt: Ohne Attest keine Beschäftigung.
Wogegen soll das bitte verstoßen? Welche sensiblen Daten werden hier offenbart? Wo werden Persönlichkeitsrechte verletzt?
P.S. Wenn Du jemanden als Korinthenkacker bezeichnest (auch,
wenn das mittlerweile gelöscht wurde), dann solltest Du wissen, dass
a) man Korinthen nicht „Korrinten“ schreibt
b) ich nichts dafür kann, dass Du keine Ahnung von der Materie
und den darin wichtigen Details hast - Du befindest Dich in
einem Expertenforum für Arbeitsrecht und nicht im Sandkasten
Vorsicht, ich habe schon mehr Sternchen wie du. Somit muss ich
ja mehr wissen wie du, oder?
Prust, de ist super!
Abgesehen davon, dass Du keinerlei Ahnung von der Anzahl meiner Sternchen hast (willst Du meine auch noch, damit Du sie Dir übers Bettchen hängen kannst - neben das Poster von Tokyo Hotel?), ist das echt ein unglaublicher Indikator von sachlicher Qualität, wenn irgendwelche Leute, die man ständig korrigiert irgendwelche Sympathiesternchen an Leidensgenossen verteilen.
You made my day
wenn es dich nervt, warum beteiligst du dich dann so einfrig
an der Diskusion???
Weil ich Schwachsinn in einem qualitativ hochwertigen Forum nicht unkommentiert stehen lassen will. Ist halt ein Überbelibsel, weil ich das Teil hier mal ein paar Jahre moderiert habe…
Endlich mal …
… gibt einer hier qualifiziert Konrad. Es war ja schon fast nicht mehr auszuhalten, dass hier Leute meinen, nur weil sie etwas von der Materie verstehen, könnten sie einfach menothing younothing die Meinungsführerschaft übernehmen oder gar anfangen, die Welt mitm harten Fakten zu verwirren …
Aber gibt es einen Unterschied zwischen Freiberufler und AG/AN???
Aber selbstverstanzloch in keinster Weise - die verschiedenen Bezeichnungen hat man sich in Bielefeld ausgedacht, um die Übernahme der Weltherrschaft vorzubereiten. Auf Vertragsgestaltung hat das aber auch alles so was von gar keinen Einfluss nicht …
Sind die Gesetze nicht allgemeingültig für alle??
Sind wir nicht alle ein bisschen bluna?
Vorsicht, ich habe schon mehr Sternchen wie du. Somit muss ich
ja mehr wissen wie du, oder?
Du solltest wirklich Schritte unternehmen, diese deine Kompetenz einmal einem größeren Publikum zu präsentieren. „Das Supertalent: Daniel ist irgendwie total viel megatoll schlauer als wie dass ihr alle zusammen sein tut und die deutsche Sprache ist er auch mächtig“.
Hi,
um zu vermeiden sich gar zu derb zu blamieren sollte man in Brettern die man mit seinen Postings „bereichern“ will mal ein Weilchen mitlesen.
In diesem Brett fällt einem da nach wenigen Tagen auf, daß Guido vielleicht nicht jedes Jahr den Charmepreis des Bretts abräumt, aber wirklich tiefgehend Plan von dem hat wovon er schreibt.
Eine kurze Chancenanalyse wie eine Diskussion mit ihm ausgeht wenn das eigene „Fachwissen“ auf 3 Folgen Salesch basiert könnte ergeben daß man da vielleicht etwas langsamer rudern sollte…
Dank für den Lacher,
Nick
Ball zwar schiessen, aber flach halten!