Moin!
Ich habe hier folgenden fiktiven Fall:
Eine Mutter kann nach dem Erzeihungsurlaub mangels Betreuungsmöglichkeiten nicht mehr in Vollzeit arbeiten, nur während der Kindergartenzeiten vormittags in teilzeit. Nun verlang der Arbeitgeber, dass sie kündigt. Kann er das?
Zwischenzeitlich hat die Frau einen 400 € Job angenommen, den sie in ihrer begrenzten Zeit ausüben kann. Würde es sinn machen, auf eine Kündigung durch den alten Arbeitgeber ausgesprochen zu bestehen? (Bzgl. ALG 1)
Hallo
Wie groß ist der Betrieb? Wann endet die Elternzeit?
Gruß,
LeoLo
gehen wir davon aus, es sei eine Bäckerei mit einigen Filialen. Der Betrieb umfasst etwa 10 Festangestellte und 20 Azubis. Die Elternzeit endete am 20.10., jedoch hat die Frau sich schon länger vorher mehrmals gemeldet, um zu erfahren wies ab dem 20.10. weitergeht und auch um ihre Bereitschaft zu signalisieren, dass sie schon früher wieder könnte.
Damals hat der Chef immer gesagt, dass er sie auf den Stapel der Anwärter lege und sich meldet, wenn er was für sie hat.
Allerdings kam nie etwas und nun bekam die Frau am 23.10. einen Anruf der fürs Personal zuständigen Person. Sie sagte der Frau (der Mutter), dass der Betrieb ihre Kündigung brauche.
Ich weiß leider nicht, wie in so einem Fall die rechtliche lage wäre. Muss der Betrieb ihr nicht eine Beschäftigung ermöglichen, oder ist das mit der fehlenden möglichkeit zur Vollzeitarbeit verwirkt?
Hallo
Den Angaben zufolge hat der Betrieb leichtes Spiel. Ein „Anrecht“ auf Teilzeitbeschäftigung existiert nicht. Der AG kann also ganz in Ruhe abwarten. Entweder, die AN nimmt ihre Vollzeit-Stelle wieder auf oder kündigt. Sehr problematisch hier ist auch, daß eine Kü zum Ende der Elternzeit eine 3-monatige Küfrist voraussetzt, was im Falle des Nichteinhaltens die Gefahr eine Ruhenszeit beim Bezug des ALG 1 birgt. Zudem wird durch die Eigenkü eine Sperrfrist geprüft werden. Aus meiner Sicht sollte die AN sich vom AG bestätigten lassen, daß eine Teilzeitbeschäftigung im gewünschten Maße nicht möglich ist und mit diesem Schreiben bei dem Arbeitsamt auftauchen und sich dort rückversichern, daß keine Sperre bei Eigenkü verhängt wird. Von der einzuhaltenden 3-Monats-Frist nix sagen, das wissen viele nicht.
Gruß,
LeoLo
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Danke! Das hilft mir sehr weiter!
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