Hallo zusammen. Hab da mal ne Frage.
Fogendes Problem.
Mein Freund ist seit April bei einem Unternehmen als Teilzeitkraft angestellt.
Da wir nächsten Samstag in Urlaub fahren, hat er bei der Krankenkasse angerufen, da er noch eine neue Karte mit Europa-Gültigkeit brauchte.
Dann traf ihn der Schlag, denn die meinten er sei seit Anfang April nicht mehr krankenversichert.
Was nun ?
Das tolle ist, er war in der Zeit mehrfach beim Zahnarzt etc.
Hallo,
Mein Freund ist seit April bei einem Unternehmen als
Teilzeitkraft angestellt.
Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich nicht um einen „Mini-Job“ handelt?
Dann traf ihn der Schlag, denn die meinten er sei seit Anfang
April nicht mehr krankenversichert.
Was nun?
Das naheliegendste wäre erst mal, den Arbeitgeber zu fragen, was da schief gelaufen ist.
MfG
Nein, es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. (TEILZEIT)
Der Arbeitgeber behauptet er sei krankenversichert, jedoch sagte er er hatte schon öfters Probleme mit der Krankenversicherung.
Problem ist ja, dass mein Freund in der Zeit mehrfach beim Arzt war. Wer darf denn dann die Honorare bezahlen ?
Und wird er dann noch in eine Versicherung aufgenommen ? Bzw. kann man ihn dann rückwirkend versichern ?
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Bzw. kann man ihn dann rückwirkend versichern ?
Er unterliegt, wie viele andere auch, der Pflicht zu Krankenversicherung. Er wird rückwirkend krankenversichert!
Wurden ihm auf der Lohn-/Gehaltsabrechung Beiträge zur GKV abgezogen?
Ja, die wurden ihm abgezogen
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Hallo Nicky,
mal eine andere Frage: Hat er beim Zahnarzt keine KRankenversicherungskarte vorgelegt? Als was hat er sich denn da „ausgewiesen“?
Frank Wilke
Dann hat der Arbeitgeber ein Problem!
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Natürlich hat er die da vorgelegt
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Hallo,
als Arbeitnehmer muss er sich da keinerlei Gedanken machen.
Er hat seine Krankenkasse davon in Kenntnis gesetzt dass er beschäftigt ist - die Krankenkasse übersendet dem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung, der Arbeitgeber muss die entsprechende Anmeldung
vornehmen und natürlich auch de Beiträge abführen. Wenn er dies nicht
tut dann hat er ein Problem nicht aber der Arbeitnehmer - der genießt
den vollen Versicherungsschutz ab dem 1. Tag der Beschäftigung.
Hier würde ich als Sofortmaßnahme empfehlen direkt zur Krankenkasse
zu gehen und die Gehaltsabrechnung mitzunehmen, die ist nämlich der
Beweis für das Vorliegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Gruß
Czauderna
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Servus,
in seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Anmeldung selbst fehlerhaft verarbeitet wird. Wenn der Arbeitnehmer ein Protokoll zur Anmeldung bekommen haben sollte, gehört das sinnvollerweise auch noch zu den Unterlagen, die man der KK vorlegen kann. Es ist sicher nützlich, diesen - eher unwahrscheinlichen - Fall auszuschließen, bevor man die Artillerie auf den Arbeitgeber einrichtet.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
das ist grundsätzlich richtig - aus meiner Praxis kann ich aber
sagen das solche Meldungen, gerade Anmeldungen meist innerhalb von
3 Wochen geklärt sind.
Gruß
Czauderna
Wenn er eine Karte hatte, war er auch versichert. Also locker bleiben!
Frank Wilke
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Servus,
das ist allerdings richtig - mir schwebte grade sowas vor wie eine Anmeldung, die falsch geschlüsselt ist, und ein Arbeitgeber, der den Schlüssel von irgendwo abgepinnt hat und sich nicht in der Lage sieht, auf Rückfragen eine richtige Antwort zu geben.
Aber das ist freilich ein bissel konstruiert, wahrscheinlicher ist, dass er tatsächlich nix gemacht hat.
Schöne Grüße
MM