Arbeitgeber versäumt Meldepflicht

Hallo,

ein Arbeitnehmer würde bis zum 31.10.2011 in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen. Da dieses nicht verlängert würde, würde er sich z.B. im September arbeitssuchend melden und somit zu spät. Der Arbeitgeber hätte versäumt den Arbeitnehmer auf § 38 SGB III hinzuweisen. Womit müsste der Arbeitgeber nun rechnen? Schadensersatz wegen der Sperrfrist des Arbeitnehmers oder noch mehr?

Gruß
vest

Hallo,

mit Nichts, jedenfalls nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung.

http://www.bartsch-rechtsanwaelte.de/fileadmin/user_…

VG
EK