Arbeitgeber - Vertragsverlängerung?

Folgender Fall.

Arbeitnehmer weiterhin A genannt, hat in 10/06 einen Jahresvertrag vom Arbeitgeber erhalten. In 03/07 wurde dieser Schriftlich in einen Unbefristeten geändert. A hat darüber ein Schreiben erhalten.
Jetzt in 09/07 bietet der Arbeitgeber mit einemmal eine Vertragsverlängerung von einem halben Jahr an.
Was tun? Die Geschäftsleitung weiß mit einemmal nichts mehr von einem unbefristeten Vertrag.

Sollte A sich das Angebot der Verlängerung für ein halbes Jahr schriftlich geben lassen und dann zum Arbeitsgericht oder Arbeitsamt?
Wie muss jetzt vorgegangen werden?
A hat nach der Aussage ein „zerrüttetes“ Verhältniss zum Arbeitgeber, da er die Welt nicht mehr versteht. Dacht er hat einen sicheren Job und jetzt das.

Hallo,

ich gehe davon aus, dass der unbefristete Arbeitsvertrag gültig ist und A eine Kopie davon hat. Dann ist es ziemlich egal, ob sich die Geschäftsleitung daran erinnert oder es nicht tut (bzw. tun will)

Allerdings: selbst wenn der Vertrag gültig ist, kann er natürlich auch vom AG unter den entsprechenden Voraussetzungen gekündigt werden.

Gerade wenn es sich um einen grösseren Betrieb handelt, kann das neue Angebot, was eigentlich aufgrund des unbefristeten Vertrages unnötig wäre, auch „Schlamperei“ sein. Vielleicht hatte jemand in der Personalabteilung die Vertragsverlängerung auf Termin und übersehen, dass es längst einen unbefristeten Vertrag gibt.

Wenn das Thema Schlamperei ausgeschlossen ist, würde ich zum Anwalt gehen.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,
A hat lediglich ein schreiben bekommen wo drin steht das der Vertrag in einen unbefristeten übergeht.
Und A ist nicht gekündigt worden, der AG geht einfach davon aus das der Vertrag ausläuft. Und schlamperei kann es auch nicht sein, denn A hat extra nochmal auf das Schreiben hin gewiesen und wurde nur „belächelt“.

Da ist dann wohl doch ein gang zum Anwalt fällig, bzw. auch zum Arbeitsgericht und AA.

Danke

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Keine Eile
Hi!

Wie muss jetzt vorgegangen werden?

A sollte die „Vertragsverlängerung“ annehmen.

Wenn dann der AG nach dem halben Jahr der Auffassung ist, dass das Arbeitsverhältnis ausläuft, kann A immer noch den Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen.

Dort sollte nach der hier geschilderten fiktiven Sachlage dem AG erklärt werden, dass unabhängig von der „Verlängerung“ bereits mit dem Schreiben aus 03/07 ein Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde…

Das kann man hier im Forum natürlich nicht endgültig klären, da das Schreiben aus 03/07 nicht genau bekannt ist, man weiß ja auch nciht, wer dort fiktv unterschrieben hat, etc.

LG
Guido

auzug:
gerne bestätigen wir ihnen, dass wir das mit ihnen bestdehende befristete arbeitsverhältniss zum 1.5.07 in ein unbefristetes arbeitsverhältniss umwandeln werden.

ppa. ???
-Kaufm. Leiter. -

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

A sollte die „Vertragsverlängerung“ annehmen.

auf (fast) gar keinen Fall! Es sei denn er möchte gerne nach einenm halben Jahr ohne Arbeit da stehen und sich zu Recht von der Arbeitsagentur fragen lassen, warum man denn seinen sicheren Arbeitsplatz so fahrlässig aufgegeben hat.

Wenn dann der AG nach dem halben Jahr der Auffassung ist, dass
das Arbeitsverhältnis ausläuft, kann A immer noch den Gang zum
Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen.

… was dann nicht mehr allzuviel bringen wird

Dort sollte nach der hier geschilderten fiktiven Sachlage dem
AG erklärt werden, dass unabhängig von der „Verlängerung“
bereits mit dem Schreiben aus 03/07 ein Arbeitsvertrag auf
unbestimmte Zeit geschlossen wurde…

das ist vollkommen richtig! Mit dem Schreiben wurde der Vetrag unbefristet geschlossen - zumindest gehe ich mangels dagengensprechender Äußerungen davon aus. Jetzt aber einen neuen Arbeitsvertrag bzw. eine Vetragsänderung mit einer halbjährigen Befristung zu unterschreiben, hieße genau diese Befristung anzuerkennen. Und kein Gericht der Welt (naja, zumindest kein deutsches Arbeitsgericht) würde das wohl anders sehen.

Also wenn in dem Schreiben eindeutig eine Übernahme in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis zu sehen ist, wäre es äußerst törricht, einer Vertragsänderung in ein erneutes befristetets Arbeitsverhältnis zuzustimmen.

Grüße,
Dietmar

Nein
Hallo Dietmar,

auf (fast) gar keinen Fall! Es sei denn er möchte gerne nach
einenm halben Jahr ohne Arbeit da stehen und sich zu Recht von
der Arbeitsagentur fragen lassen, warum man denn seinen
sicheren Arbeitsplatz so fahrlässig aufgegeben hat.

Ich kenne Dich nicht, ich weiß nicht, was Dich zu dieser AUssage veranlasst, aber sie ist einfach nur Blödsinn!
Man KANN ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (was hier bereits besteht) nicht nachträglich in ein befristetes Arbeitsverhältnis wandeln.
Da ist es auch egal, dass eine Unterschrift geleistet wird - ebenso, wie es egal wäre, einen befristeten AV ab dem 01.09. mit Datum 02.09. zu unterschreiben…

… was dann nicht mehr allzuviel bringen wird

Weißt Du, ich finde es immer wieder prickelnd, wie hier gerade in letzter Zeit Leute, die von der Materie echt wenig Ahnung haben ihre Thesen als Fakten verkaufen, die sie nicht sind.

das ist vollkommen richtig! Mit dem Schreiben wurde der Vetrag
unbefristet geschlossen - zumindest gehe ich mangels
dagengensprechender Äußerungen davon aus. Jetzt aber einen
neuen Arbeitsvertrag bzw. eine Vetragsänderung mit einer
halbjährigen Befristung zu unterschreiben, hieße genau diese
Befristung anzuerkennen. Und kein Gericht der Welt (naja,
zumindest kein deutsches Arbeitsgericht) würde das wohl anders
sehen.

JEDES wird es!
Denk mal an das bekannteste Zitat von Dieter Nuhr!

Also wenn in dem Schreiben eindeutig eine Übernahme in ein
unbefristetes Anstellungsverhältnis zu sehen ist, wäre es
äußerst törricht, einer Vertragsänderung in ein erneutes
befristetets Arbeitsverhältnis zuzustimmen.

Wiederhole es meinetwegen noch 40 mal (nur nicht hier im Forum) - es bleibt falsch!

Kopfschüttelnder Gruß
Guido

NACHTRAG WICHTIG
Hi!

Auf der Vertragsverlängerung sollte auch nur „Vertragsverlängerung“ und nicht „Änderung des Arbeitsvertrags“ oder ähnliches stehen!

Dann könnte es nämlich in der Tat sein, dass man eine Änderungskündigung akzeptiert - mit einem sachlichen Grund für die Befristung wäre das sogar theoretisch möglich!

ABER: Hier ist ein Forum, in dem nur fiktive Fälle diskutiert werden. Für reale Fälle sollte der Weg zum FA für Arbeitsrecht selbstverständlich sein…

LG
Guido

Hallo Guido,

Man KANN ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (was hier bereits
besteht) nicht nachträglich in ein befristetes
Arbeitsverhältnis wandeln.

Man KANN JEDEN VERTRAG, im gegenseitigen Einvernehmen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, beliebig ändern, aufheben oder in geänderter Form neu abschließen. Warum sollte das für einen Arbeitsvertrag nicht gelten? - Ich lasse mich da gerne eines besseren belehren.

Weißt Du, ich finde es immer wieder prickelnd, wie hier gerade
in letzter Zeit Leute, die von der Materie echt wenig Ahnung
haben ihre Thesen als Fakten verkaufen, die sie nicht sind.

Kopfschüttelnder Gruß
Guido

Ja, wir können gerne weiter über die sachliche Richtigkeit oder Falschheit meiner Aussagen diskutieren.

Viele Grüße,
Dietmar

Bleibt falsch
Hi!

Man KANN JEDEN VERTRAG, im gegenseitigen Einvernehmen und im
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, beliebig ändern,
aufheben oder in geänderter Form neu abschließen.

GENAU!
Nur ist hier nicht die Rede von

  • einer Änderung
  • auner Aufhebung
  • einem neuen Abschluss (der übrigens ohne Aufhebung nicht funktioniert)

Hier ist die Rede von einer Verlängerung - klar muss man dort den genauen Wortlaut kennen, aber wenn es sich nur um eine Verlängerung handelt, wird kein Arbeitsgericht in Deutschland auf eine Änderung erkennen. Abgesehen davon, dass dazu ein in diesem Fall ein sachlicher Grund von Nöten ist.

Warum sollte
das für einen Arbeitsvertrag nicht gelten? - Ich lasse mich da
gerne eines besseren belehren.

Dazu bin ich nicht da.

Ja, wir können gerne weiter über die sachliche Richtigkeit
oder Falschheit meiner Aussagen diskutieren.

Wozu? Ich habe alles gesagt, was zu sagen war.
http://n-tv.advogarant.de/InfoCenter/Jurathek/Arbeit…

Gruß
Guido

Hallo Guido,

klar muss man dort den genauen Wortlaut kennen

eben.
Und da kommen wir eigentlich auch zum einzigen Punkt in dem wir wirklich auseinanderliegen.

Wir sind beide der Meinung, dass mit dem ersten Schreiben ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen wurde.

Du meinst, man kann jetzt relativ beruhigt alles unterschreiben, man soll nur selber aufpassen, dass man damit nicht versehentlich eine Formulierung unterschreibt, die später als Aufhebung + Änderung interpretiert werden könnte - kann in der Praxis sinnnvoll sein, wenn man wenigstens das halbe Jahr noch in relativer Ruhe arbeiten möchte, weil ja abzusehen ist, dass eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung eh bevorsteht.

Ich sage, es gibt eigentlich in der gesicherten Position, in der sich der Arbeitnehmer befindet, keinen Grund, irgendetwas zu unterschreiben, was das Risiko birgt, Zweifel am bestehen des unbefristeten Arbeitsverhältnis zu sähen.
Im Ergebnis wirds möglicherweise auf eine frühere Auseinandersetzung vorm AG herauslaufen.

Und zwischen diesen beiden Übeln wird sich der AN in einem solchen Fall wohl zu entscheiden haben.

Grüße,
Dietmar

Klagen nur im Notfall
Hi!

Und da kommen wir eigentlich auch zum einzigen Punkt in dem
wir wirklich auseinanderliegen.

Nö, der liegt ganz woanders :wink:

Du meinst, man kann jetzt relativ beruhigt alles
unterschreiben, man soll nur selber aufpassen, dass man damit
nicht versehentlich eine Formulierung unterschreibt, die
später als Aufhebung + Änderung interpretiert werden könnte -
kann in der Praxis sinnnvoll sein,

Ja - bei einer Verlängerung steht in der Regel nicht allzu viel drin.

wenn man wenigstens das
halbe Jahr noch in relativer Ruhe arbeiten möchte, weil ja
abzusehen ist, dass eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung
eh bevorsteht.

Und genau DA ist der Punkt, an dem wir auseinanderliegen. Wer sagt denn, dass nach dem halben Jahr nicht auch der AG der Meinung ist, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sei begründet?

Ich sage, es gibt eigentlich in der gesicherten Position, in
der sich der Arbeitnehmer befindet, keinen Grund, irgendetwas
zu unterschreiben, was das Risiko birgt, Zweifel am bestehen
des unbefristeten Arbeitsverhältnis zu sähen.

Eine Verlängerung gibt das gar nicht her.

Warum soll man die evtl. Ahnungslosigkeit des AG zum Anlass nehmen, um mit einer Klage das Verhältnis zu vergiften?

Eine Klage sollte man wirklich nur dann durchziehen, wenn es nicht anders geht!

Im Ergebnis wirds möglicherweise auf eine frühere
Auseinandersetzung vorm AG herauslaufen.

Möglicherweise läuft es aber auch darauf hinaus, dass GAR nicht geklagt wird…

Und zwischen diesen beiden Übeln wird sich der AN in einem
solchen Fall wohl zu entscheiden haben.

Das sehe ich anders

Gruß
Guido

update
mal ein Update:

Also der Arbeitgeber ist nicht einsichtig, entweder er kann zum ende des monats gehen oder er unterschreibt die verlängerung für nen halbes jahr, bestreitet sogar das schriftstück jemals aufgesetzt zu haben (liegt aber im original vor).

Anraten des Arbeitsamtes:
sofort arbeitssuchend melden, es gibt keine speerfrist, klage vor arbeitsgericht auf „erfüllung des vertrages“ (somit ist bei einem vergleich noch eine entschädigung drin) oder auf „klärung zur richigkeit des vertrages“ (dann muss der Arbeitgeber auch weiterhin den Lohn zahlen)

Hallo Guido,

Du meinst, man kann jetzt relativ beruhigt alles
unterschreiben, man soll nur selber aufpassen, dass man damit
nicht versehentlich eine Formulierung unterschreibt, die
später als Aufhebung + Änderung interpretiert werden könnte -
kann in der Praxis sinnnvoll sein,

Ja - bei einer Verlängerung steht in der Regel nicht allzu
viel drin.

außer eventuell doch irgendetwas, was möglicherweise rechtlich nachteilig sein könnte. Warum also ohne Not soetwas unterschreiben?

wenn man wenigstens das
halbe Jahr noch in relativer Ruhe arbeiten möchte, weil ja
abzusehen ist, dass eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung
eh bevorsteht.

Und genau DA ist der Punkt, an dem wir auseinanderliegen. Wer
sagt denn, dass nach dem halben Jahr nicht auch der AG der
Meinung ist, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sei
begründet?

… die mitlerweile fortgeschrittenen Realität des rein fiktiven Falls! Die besagt nämlich eindeutig, dass es dem AG nur darum geht irgendwie den Unbefristeten Vertrag aus der Welt zu schaffen und den AN möglichst einfach loszuwerden.

Und deswegen kann ichs nur nochmal wiederholen: niemals und auf gar keinen Fall unterschreiben! Warum auch? Es gibt in keinem Vertagsverhältnis niemals einen Sinn, grundlos etwas zu unterschreiben, was einen möglicherweise schlechter stellen könnte.

Ich sage, es gibt eigentlich in der gesicherten Position, in
der sich der Arbeitnehmer befindet, keinen Grund, irgendetwas
zu unterschreiben, was das Risiko birgt, Zweifel am bestehen
des unbefristeten Arbeitsverhältnis zu sähen.

Eine Verlängerung gibt das gar nicht her.

… wenn da nur „Verlängerung“ drinn steht! Aber warum verschließt du die Augen vor der Tatsache, das der Grund eines solchen Schreibens nur das eine Ziel hat, den AN loszuwerden? Und deswegen nochmals die Frage, warum unterschreiben?

Warum soll man die evtl. Ahnungslosigkeit des AG zum Anlass
nehmen, um mit einer Klage das Verhältnis zu vergiften?

Eine Klage sollte man wirklich nur dann durchziehen, wenn es
nicht anders geht!

was ja wohl hier zutrifft!

Im Ergebnis wirds möglicherweise auf eine frühere
Auseinandersetzung vorm AG herauslaufen.

Möglicherweise läuft es aber auch darauf hinaus, dass GAR
nicht geklagt wird…

wäre aber ein Fehler auf Seiten des AN!

Und zwischen diesen beiden Übeln wird sich der AN in einem
solchen Fall wohl zu entscheiden haben.

Das sehe ich anders

und damit wohl falsch!

Also für den AN kann nur gelten, nix unterschreiben, was nicht ein Anwalt geprüft hat, und dem Tipp der Arbeitsagentur folgend einen Anwalt aufsuchen, um das weiter Vorgehen, abzuklären.

Grüße,
Dietmar

Hi!

außer eventuell doch irgendetwas, was möglicherweise rechtlich
nachteilig sein könnte. Warum also ohne Not soetwas
unterschreiben?

Du hast geschrieben, dass in fast jedem Fall (das ist jetzt mein Umkehrschluss) ein Nachteil entsteht - ich sage, dass es in den wenigsten Fällen eine wirksame Befristung zur Folge haben würde.
WARUM man eine nackte Verlängerung unterschreiben kann, habe ich begründet - dass man nichts ohne anwaltlichen Rat unterschreibt, wenn man nicht sattelfest ist, sollte klar sein.

Dass man das hier im Forum nicht klären kann, habe ich bereits in der ersten Antwort erwähnt.

Wo genau liegt also Dein Problem?

… die mitlerweile fortgeschrittenen Realität des rein
fiktiven Falls! Die besagt nämlich eindeutig, dass es dem AG
nur darum geht irgendwie den Unbefristeten Vertrag aus der
Welt zu schaffen und den AN möglichst einfach loszuwerden.

Da erkennst Du Dinge, die eindeutig nicht dort stehen. Bislang habe ich nicht gelsen, dass nach dem halben Jahr auf jeden Fall Feierabend sein soll…

Und deswegen kann ichs nur nochmal wiederholen: niemals und
auf gar keinen Fall unterschreiben! Warum auch? Es gibt in
keinem Vertagsverhältnis niemals einen Sinn, grundlos etwas zu
unterschreiben, was einen möglicherweise schlechter stellen
könnte.

Nur weil DU der Meinung bist, dass es keinen Sinn gibt, heißt das noch lange nicht, dass es tatsächlich keinen Sinn gibt.
Die Erhaltung der Erträglichkeit IST ein Sinn.

… wenn da nur „Verlängerung“ drinn steht! Aber warum
verschließt du die Augen vor der Tatsache, das der Grund eines
solchen Schreibens nur das eine Ziel hat, den AN loszuwerden?

Warum implizierst Du, dass das IMMER der Fall ist?

Und deswegen nochmals die Frage, warum unterschreiben?

Und deshalb nochmal die Antwort: Weil es keinen Unterschied macht.

Das sehe ich anders

und damit wohl falsch!

Klar - denn die einzig wahre Meinung ist die Deine?

Gruß
Guido

Hallo,

Da erkennst Du Dinge, die eindeutig nicht dort stehen. Bislang
habe ich nicht gelsen, dass nach dem halben Jahr auf jeden
Fall Feierabend sein soll…

Zitat: Also der Arbeitgeber ist nicht einsichtig, entweder er kann zum ende des monats gehen oder er unterschreibt die verlängerung für nen halbes jahr, bestreitet sogar das schriftstück jemals aufgesetzt zu haben (liegt aber im original vor).

nein, nicht eindeutig genug?
Was liest du denn daraus?

Nur weil DU der Meinung bist, dass es keinen Sinn gibt, heißt
das noch lange nicht, dass es tatsächlich keinen Sinn gibt.
Die Erhaltung der Erträglichkeit IST ein Sinn.

Oh man, die Erträglichkeit ist im vorliegenden Fall lange beendet!
Wenn man jemandem „die Pistole auf die Brust“ setzt und sagt unterschreib oder du fliegst, find ich deine Ansichten zum Thema Erträglichkeit schon ungewöhnlich!

… wenn da nur „Verlängerung“ drinn steht! Aber warum
verschließt du die Augen vor der Tatsache, das der Grund eines
solchen Schreibens nur das eine Ziel hat, den AN loszuwerden?

Warum implizierst Du, dass das IMMER der Fall ist?

Nicht immer, aber im vorliegenden Fall - und um den gehts. Und auch sonst wirds in ähnlich gelagerten Fällen fast immer so sein. Das muß schon ein unerträglich naiver und dummer AG sein, der ein solches Verlängerungsangebot ohne Hintergedanken macht - wenn eigentlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Erklär mir doch bitte mal den Sinn, den soetwas haben sollte!

Und deswegen nochmals die Frage, warum unterschreiben?

Und deshalb nochmal die Antwort: Weil es keinen Unterschied
macht.

Wenns keinen Unterschied macht, gibst du das aller beste Argument nicht zu unterschreiben!

Das sehe ich anders

und damit wohl falsch!

Klar - denn die einzig wahre Meinung ist die Deine?

Warum fühlst du dich eigentlich immer gleich persönlich angegriffen, wenn jemand nicht deiner Meinung ist?

Dieses Brett dient dem Gedankenaustausch zu arbeitsrechtlichen
Themen.
- so stehts in der Brettbeschreibung und vieleicht sollten wir uns daran mal halten, dass hier jeder was sagen darf. Nicht nur deine Meinung ist hier gefragt! Das solltest du berücksichtigen, gerade weil du MOD bist.

Grüße,
Dietmar

Hallo auch!
In diesem fiktiven Fall würde ich auch der „Vertragsverlängerung“ zustimmen. Da das Arbeitsverhältniss scheinbar zerrüttet ist (wie Du geschrieben hast) hat man zumindest noch etwas Zeit sich nach einer neuen Stelle umzusehen. Wenn sich gar nichts ergibt, und der AG anschließend keinen weiteren Vertrag anbietet, kann man immer noch den Weg zum AG gehen. Dann sollte man aber alle Fakten wirklich parat haben. Wie ein Richter letztendlich die Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag und anschließend die Zustimmung zur Vertragsverlängerung wertet, weiss ich nicht.