Hi!
außer eventuell doch irgendetwas, was möglicherweise rechtlich
nachteilig sein könnte. Warum also ohne Not soetwas
unterschreiben?
Du hast geschrieben, dass in fast jedem Fall (das ist jetzt mein Umkehrschluss) ein Nachteil entsteht - ich sage, dass es in den wenigsten Fällen eine wirksame Befristung zur Folge haben würde.
WARUM man eine nackte Verlängerung unterschreiben kann, habe ich begründet - dass man nichts ohne anwaltlichen Rat unterschreibt, wenn man nicht sattelfest ist, sollte klar sein.
Dass man das hier im Forum nicht klären kann, habe ich bereits in der ersten Antwort erwähnt.
Wo genau liegt also Dein Problem?
… die mitlerweile fortgeschrittenen Realität des rein
fiktiven Falls! Die besagt nämlich eindeutig, dass es dem AG
nur darum geht irgendwie den Unbefristeten Vertrag aus der
Welt zu schaffen und den AN möglichst einfach loszuwerden.
Da erkennst Du Dinge, die eindeutig nicht dort stehen. Bislang habe ich nicht gelsen, dass nach dem halben Jahr auf jeden Fall Feierabend sein soll…
Und deswegen kann ichs nur nochmal wiederholen: niemals und
auf gar keinen Fall unterschreiben! Warum auch? Es gibt in
keinem Vertagsverhältnis niemals einen Sinn, grundlos etwas zu
unterschreiben, was einen möglicherweise schlechter stellen
könnte.
Nur weil DU der Meinung bist, dass es keinen Sinn gibt, heißt das noch lange nicht, dass es tatsächlich keinen Sinn gibt.
Die Erhaltung der Erträglichkeit IST ein Sinn.
… wenn da nur „Verlängerung“ drinn steht! Aber warum
verschließt du die Augen vor der Tatsache, das der Grund eines
solchen Schreibens nur das eine Ziel hat, den AN loszuwerden?
Warum implizierst Du, dass das IMMER der Fall ist?
Und deswegen nochmals die Frage, warum unterschreiben?
Und deshalb nochmal die Antwort: Weil es keinen Unterschied macht.
Das sehe ich anders
und damit wohl falsch!
Klar - denn die einzig wahre Meinung ist die Deine?
Gruß
Guido